Hallo Philipp,
vielen Dank für deine Rückmeldungen! Wir haben uns mit diesen beschäftigt und auch nochmal Rücksprache mit unserem Rechtsberater gehalten.
Zu 1. Die Überschrift ist bewusst generisch gehalten
Zu 2. Das ist insofern korrekt, dass der Satzbau in der Tat etwas holprig ist. Das würden wir gerne auf der BV entsprechend deines Vorschlags ändern lassen. Uns wurde aber explizit empfohlen, die Gesetzesbezeichnungen in der Satzung zu lassen.
Zu 3. Juritisch relevant ist hier der Verweis auf die TOMs (technisch-organisatorischen Maßnahmen). Raus kann der Satz deswegen nicht, man könnte jedoch den Satzteil “vor Kenntnisnahme Dritter” entfallen lassen und das entsprechend allgemeiner formulieren.
Zu 4. Das ist erforderlich, um den Informationspflichten aus Art. 13, 14 DSGVO nachzukommen. Da in der Satzung die Datenverarbeitung geregelt wird, müssen auch die Betroffenenrechte dort geregelt werden.
Viele Grüße,
Guschtl
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