Änderung der Abrechnungsordnung, Punkt 11 (digitale Abrechnung)

Die Bundesversammlung möge beschließen, dass drei Monate nach der Versammlung folgendes in Kraft tritt:

Der Punkt 11 der Abrechnungsordnung für den Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder wird wie folgt umgeschrieben:

  1. Verfahrenshinweise

Für Kategorie a bis c:

(1)Grundsätzlich soll zum Quartalsende abgerechnet werden. Die Auflistung inkl. der Belege muss bis zum Ende des Folgemonats eines Quartals eingegangen sein. Für später eingereichte Belege besteht kein Erstattungsanspruch.

Für alle Kategorien:

(2)Abrechnungsformulare stehen als Datei öffentlich auf der Bundeshomepage zur Verfügung.

(3) Abrechnungen von Veranstaltungen müssen bis zum Ende des Kalenderjahres im Bundesamt vorliegen. Die Abrechnungen sind digital per Email zu stellen.

(4) In Ausnahmefällen ist nach einer Rücksprache mit Bundesamt eine Einreichung per Post möglich. Diese Abrechnungen sind dann nachträglich vom Bundesamt zu digitalisieren.

(5) In Ausnahmefällen und nach vorheriger Ankündigung bei der Geschäftsführung kann diese Frist bis zum 31.01. des Folgejahres verlängert werden. Nach Ablauf der Frist erfolgt keine Auszahlung.

(6) Reisekosten werden in der Regel direkt auf oder nach der Veranstaltung abgerechnet. In Einzelfällen bzw. bei kleineren Fahrten können sie auch der Quartalsabrechnung beigefügt werden.

(7) In der Regel müssen alle Belege einer Veranstaltung digital gesammelt im Bundesamt vorgelegt werden.

(8)Falls die Belege nur in Papierform vorliegen, müssen diese durch abfotografieren oder einscannen digitalisiert werden. In Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit Bundesamt zusammen mit einer Abrechnung in Papierform auch Belege in Papierform eingereicht werden. Diese sind dann nachträglich vom Bundesamt zu digitalisieren.

(9)Alle Belege müssen wenigstens folgende Informationen beinhalten:

x Datum und Ort
x Anlass
x Leistung, Gegenstand
x Bestätigung der sachlichen Richtigkeit des/der Zuständigen

Antragsteller: Landesschatzmeister des BdP Landesverband Sachsen e.V.

Begründung:

Es gibt bisher keine Stelle, die darauf hinweisen würde, dass ab dort die Hinweise für alle Kategorien gelten. Man könnte zwar vermuten, dass nur der erste Absatz für Kategorie a bis c gilt, aber klar festgelegt ist es nicht. Dies wird durch den Antrag geändert.

Unsere Abrechnungsformulare sind keine Geheimdokumente, die nur ausgewählten Menschen zu bestimmter Zeit oder nach einer besonderen Anfrage zur Verfügung stehen sollten. Sie sollten bequem zugänglich auf der Bundeshomepage stehen. So werden für uns selbst unnötige arbeitsbehindernde Hürden abgebaut. Falls andere Verbände unsere Abrechnungsformulare so toll finden sollten, dass sie diese als Grundlage/Orientierungshilfe für eigene Formulare nutzen wollen, sollten wir ihnen nicht extra Steine in Weg legen.

Ich möchte mit den Antrag unnötige Post vermeiden. Dazu gibt es gute Gründe:

*Schnellere Zustellung
*Umweltfreundlichere Zustellung
*Eindeutiger Zeitstempel
*Zeitnahe Fehlermeldung bei nicht möglicher Zustellung
*Bedingt durch schnellere Zustellung schnellere Erstattung möglich
*Bundeamt kann bei großer Abrechnungsanzahl leichter Übersicht bewahren
*Bessere Archivierungsmöglichkeiten
*Deutliche Kostenvorteile
*Weniger Aufwand für alle Antragsteller – mehr Zeit für sinnvolle Pfadfinderarbeit
*Weniger Aufwand für Bundeamt – Ermöglichung höherer Servicequalität
*Vorliegen digitaler Datensätze, die in Zukunft eventuell verwendet werden können.

Ich bin der Meinung, dass die Digitalisation in den nächsten Jahres stark voranschreiten wird. Um wettbwerbsfähig zu bleiben, aber auch um einen effektiven Vorteil gegenüber anderen Pfadfinderbünden zu erlangen, sollten wir die Vorteile der Digitalisierung bewusst wahrnehmen. Außerdem geht es den vorhin aufgezählten Gründen hervor, dass vieles besser wird.

Für Menschen, die unbedingt Post nutzen wollen, soll dies weiterhin möglich sein. Dies wird durch Ausnahmeregelung möglich sein.

Der Satz „In der Regel sollten alle Belege“ wird durch „In der Regel müssen alle Belege“ ersetzt werden. Mit „sollten“ wird eine Empfehlung ausgesprochen, mit „müssen“ eine Pflicht

Über Kritik und Verbesserungsvorschläge freue ich mich sehr.

Gut Pfad

Edmunds

Hallo @eddie, da die Homepage ja nur noch für externe gedacht ist und gar nicht mehr für Mitglieder, wäre mein Vorschlag das Wort Bundeshomepage durch meinBdP zu ersetzen. Was hältst du davon?

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Hi @larsboehnke , das ist ein guter Vorschlag. Ich kann mich auch erinnern, dass ich mal gehört habe, dass es der Plan ist, dass es so sein soll.
Andererseits, so steht es auch in Begründung, will ich, dass durchaus auch Externe auf die Formulare zugreifen können, um diese als Orientierungshilfe/Grundlage für eigene Formulare zu verwenden. Auf meinBdP verirren sich aber sicherlich eher selten Externe.
An sich hätte ich kein Problem damit , dass die Dokumente sowohl auf meinBdP als auch auf Bundeshomepage verfügbar wären.
Wenn hier viele eine Lösung mit meinBdP befürworten und eine mit Homepage ablehnen, wäre ich zu einer Änderung, wie du sie vorgeschlagen hast, durchaus bereit.

Hallo Eddie,

Papier sparen wir hier nicht, da das Bundesamt den Kram wieder ausdrucken muss. Wir sind leider aus Kosten und technischen Gründen nicht in der Lage ein Belegwesen digital zu führen, sodass dies Anerkennung durch die Finanzbehörden findet.

LG Rälli
Landesschatzmeister NRW

Hi @Raelli ,

Bitte zeige mir, wo es steht, welchen Kram wir in Papierform brauchen. Ich habe dazu dir auch eine Mail geschrieben.

Prinzipiell hast du recht, dass für Umsetzung einer solchen Satzungsänderung man erstmal die nötige Infrastruktur schaffen muss. Das heißt nicht, dass wie bei uns Server&Co aufstellen müssen. Heutzutage reicht es auch, flexibel skalierbare Services in Cloud einzukaufen. Das ist recht günstig und hocheffizient.

Ich denke, dass eine Klausel, die besagt, dass die Satzungsänderung erst zu einem festgelegten Zeitpunkt nach der Bundesversammlung in Kraft tritt, durchaus Sinn machen würde, damit man gewisse Vorkehrungen treffen kann. Wie dieser Zeitpunkt konkret aussehen sollte und wie man am besten ihn im Antrag reinschreibt, wird sich sicher noch ergeben. Ich freue mich diesbezüglich um Vorschläge.

Gruß

Eddie

Hallo @eddie, verstehe ich das richtig, dass dein vorrangiges Ziel die vollständige Digitalisierung ist? Also der gesamte Belegfluss und alle Workflows innerhalb der Buchhaltung?

Ich arbeite in einem Steuerbüro das ziemlich weit vorne mit dabei ist was Digitalisierung etc. angeht. Ich habe mir ebenfalls in der Vergangenheit schon mal Gedanken gemacht, inwieweit z.B. die Buchhaltung in meinem LV Niedersachsen digitalisiert werden könnte. Dazu kommt nur ein Dokumentenmanagementsystem DMS in Frage. Denn die digitalisierten Belege müssen revisionssicher sein. Das bedeutet, dass sie auf jeden Fall 10 Jahre aufgehoben werden und jede Veränderung nachvollziehbar sein muss. Es gibt dafür Lösungen die auch sicherlich in einem BdP LV bzw. dem Bund einsetzbar wären. Nur: Alleine weil die Teilnehmer ihre Tickets immer selber noch mal per Post senden und oftmals auch nicht digital lösen sondern am Automaten und so zwangsläufig Porto produziert wird, macht es aus meiner Sicht wenig Sinn.

Auch weiß ich nicht was die Bundesreisekostenordnung zu digitalen Belegen, neuen Rechnungsformaten wie ZUGFeRD oder dem ersetzendem Scannen zu sagen haben - das ist alles im Begriff erst zu entstehen. In ein paar Jahren könnte man so etwas denke ich in Angriff nehmen.

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Hallo @larsboehnke

Vollständige Digitalisierung? Doch nicht mit dem Antrag. Nein, vielmehr will ich mit dem Antrag einen Grundstein legen. Dadurch, dass das so gemacht wird. eröffnen wir uns in Zukunft viel Perspektive.

Workflows innerhalb der Buchhaltung werden hier nicht betroffen. Die Abrechnung wurde von meiner Seite um einige mir sinnhaft erscheinende Ideen ergänzt . Ich habe das alles in durchnummerierte, auffindbare Teile aufgeteilt.

Habe eine Eintrittsverzögerung von 3 Monaten am Anfang des Antrags angefügt. Diese Zeit ist für Vorbereitung und Testen notwendig.

Gruß

Eddie

Lieber @eddie, ich finde deine Idee sehr spannend und danke dir für deinen Input! Wie du vielleicht gemerkt hast, enthält dein Vorhaben viele Komponenten, die mitbedacht werden müssen. Es erscheint mir ratsam, dass du dein Vorhaben außerhalb dieser Plattform mal mit Menschen diskutierst, die sich in der Materie auskennen. Wenn du Mitstreiter*innen für deine Idee hast und ihr gemeinsam ein Konzept entwickelt, kann dein Antrag wahrscheinlich schlüssiger werden. Im Moment sehe ich für dienen Antrag keine realisitischen Chancen, zur kommenden BV umgesetzt bzw. beschlossen zu werden, weil zu viele Dinge noch nicht berücksichtigt sind. Vielleicht möchtest du einen Aufruf starten, das Thema mal gemeinsam zu bearbeiten?

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Hi @Arne ,
Komponenten. Ja,das ist gute Idee. Ich sollte den Antrag einfach in Komponenten aufteilen und die möglichst unabhängig voneinadner gestallten und getrennt stellen. Menschens, da bringst du mich auf ne feine Idee. Denn manche Sachen von dem Antrag werden wohl mit Leichtigkeit durchkommen, andere bracuhen viel Überzeugungsaufwand.

Das mit Diskutieren und Mitstreiter seh ich anders. Hier ist ne sehr gute Plattform für Diskussionen auf Bundesebene mit sehr geringen Zugangshürden. Die Plattform ist außerdem meines Wissens keine Antragsstellungsplattform, sondern eine Diskussionsplattform. Wenn hier schon mal angefangen wurde, darüber zu diskutieren, kann das meiner Meinung nach doch ohne unnötige Aufwände und Zugangshürden weiter getan werden.

Auch wenn der Antrag wohl keine Mehrheit finden sollte, will ich nicht aufgeben. Für krass gute Sachen muss man meistens kämpfen. Ich finde, dass ich hervorragende, knackige Argumente habe, mit denen man viele Menschen überzeugen könnte. Aber letztendlich ob ich den Antrag zur BV stelle, habe ich noch garnicht entschieden und werde dies erst kurz vor Antragsfrist tun, die noch ne Weile weg ist.

Und selbst wenn ein Antrag von mir auf BV abgelehnt wird, ist es kein Weltuntergang. Nein, ganz anders. Da habvich ein besonders reines Gewissen und besonders hohe innere Ruhe, weil ich für meine Ideale gekämpft hab, meine Ideen angeboten habe und es eben so gut gemacht hab, wie es ging. Scheitern gehört zum Versuchen manchmal dazu, das weiß ich.

Gruß

Eddie

Hi @Eddie, genauso verstehe ich deinen Antrag allerdings tatsächlich. Ich nehme mal Bezug auf einige Punkte:

(3) Abrechnungen von Veranstaltungen müssen bis zum Ende des Kalenderjahres im Bundesamt vorliegen. Die Abrechnungen sind digital per Email zu stellen.

Gut, Abrechnung wird digital per E-Mail zugestellt. Und wie kommen die Originalbelege ins Bundesamt? Dann ja wieder per Post. Und die Abrechnung muss ja auch unterschrieben werden so lange keine gängigen und von der Bundesreisekosten und vom Bund anerkannte Formate vorliegen (wie schon erwähnt: Ersetzendes Scannen, ZUGFeRD Format). Kannst du mir helfen den Mehrwer der parallel digitalen Zustellung des Abrechnungsdeckblattes zu erkennen? Bzw. den Vorteil der parallelen Digitalisierung der Belege (was ja aufwendigerweise durch den Abrechnenden selber zu Hause geschehen müsste.)

(4) In Ausnahmefällen ist nach einer Rücksprache mit Bundesamt eine Einreichung per Post möglich. Diese Abrechnungen sind dann nachträglich vom Bundesamt zu digitalisieren.

Das Bundesamt fährt jetzt schon an der Kapazitätsgrenze. So lange es keine kompletten digitalen Workflows gibt, sehe ich den Vorteil nicht Menschen im Bundesamt mit der zusätzlichen Digitalisierung zu beauftragen. Vor allem müsste der Kopierer dafür ein guter Dokumentenscanner sein, sonst dauert es ewig. Ich weiß nicht, ob das der Fall ist. Damit die digitalen Dokumente dann auch revisionssicher und wiederauffindbar für alle abgelegt werden können (ansonsten macht es keinen Sinn die Dinge zu digitalisieren, was ist da der Mehrwert?) braucht man (wie schon geschrieben) ein DMS. Das kostet, hier ein Beispiel: DATEV DMS, DATEV Unternehmen Online.

Außerdem macht es vom Workflow wieder nur Sinn wenn die Abrechnenden es selber digitalisieren, ansonsten werden Belege und Prozesse zwei Mal angefasst, das macht keinen Sinn vom Ablauf her. Das bringt keine Ersparnis.

(7) In der Regel müssen alle Belege einer Veranstaltung digital gesammelt im Bundesamt vorgelegt werden.

Siehe Punkte oben: revisionssicheres DMS benötigt das fähig zum ersetzenden Scannen ist, sonst bringt es keinen Vorteil.

(8)Falls die Belege nur in Papierform vorliegen, müssen diese durch abfotografieren oder einscannen digitalisiert werden. In Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit Bundesamt zusammen mit einer Abrechnung in Papierform auch Belege in Papierform eingereicht werden. Diese sind dann nachträglich vom Bundesamt zu digitalisieren.

Ich sehe schon: Abrechender fotografiert alles, sieht richtig kartoffelig aus, niemand kann was lesen. Nimmt man eine App zum abfotografieren muss man es Datenschutzrechtlich mal beleuchten (z.B. die App von Evernote). Außerdem müssen Belege IMMER im Original eingereicht werden da diese nach der Abgabenordnung (deutsches Steuerrecht) sechs bzw. zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Es macht also nur Sinn wenn man das ersetzende Scannen einsetzen kann (weil man ein revisionssicheres DMS hat) und deshalb die Belege für die nächsten zehn Jahre archiviert in den Keller stellen kann.

Ich hoffe ich konnte meine Punkte etwas klarer machen. Sollte ich einige Dinge nicht verstanden haben, bitte ansprechen. Ich finde das Thema extrem spannend und wir müssen uns früher oder später sowieso damit beschäftigen. Nur im Moment ist die Technik und Gesetzgebung einfach noch nicht so weit für uns Jugendverband.

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Vielen Dank für deine ausführliche fachliche Einschätzung, Lars!

Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Thema zu komplex und bei konsequenter Umsetzung von seinen verwaltungstechnischen Konsequenzen her zu weitreichend ist, um das ohne vorherige Diskussion im Expertenkreis als Antrag auf die BV zu bringen. Vielleicht würde es mehr Sinn machen, das Thema zunächst in den zuständigen Gremien (die Bundesversammlung hat für solche Themen ja eigens einen Finanzauschuss eingerichtet) und ggf. nach Befragung von Experten (Steuerberater) auf die BV zu bringen. Falls man jetzt etwas beschließen will, könnte manb natürlich den FInanzauschuss beauftragen, sich damit auseinander zu setzen?

…wenn selbst Lars bei der Digitalisierung zurückhgaltend ist, dann ist das ein deutliches Signal :slight_smile:

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Lieber @eddie,

ganz genau! Diese Plattform ist dafür gedacht, dass man hier diskutiert. Und natürlich wünschen wir uns, dass hier Ideen weiterverfolgt und vorangebracht werden. Ich finde es hervorragend, dass du motiviert dazu bist!

Damit die Diskussion vorankommt, ist es von Vorteil, wenn der Antragsentwurf auch außerhalb der Plattform diskutiert und von mehreren bearbeitet wird. Gerade bei dem Thema, um das es hier geht, ist es sicher sinnvoll, mit den Menschen zu sprechen, die bei uns im BdP mit dieser Materie zu tun haben, beispielsweise die Schatzmeister*innen und Finanzbeauftragten in den Landesverbänden und auf Bundesebene. Vielleicht entwickelt sich so eine Diskussion auch hier - das wäre natürlich klasse. Kontaktdaten von allen diesen Engagierten kannst du übrigens auf meinbdp herausfinden.

Hi @larsboehnke

Danke für den ausführlichen Kommentar.

Also erstmal habe ich in dieser Richtung auch in meinem LV weiter gedacht. Für Sachsen ist es mit gelungen, an gesetzl. Vorschriften ranzukommen. In diesen steht, große Überrraschung, nichts davon, dass irgendwas im Papierform aufbewahrt werden soll. Im Gegenteil, es wird da explizit festgeschrieben, dass eine digitale Abrechnung dem Orginal gleichgestellt ist. Das ist vlt für manche etwas unverständlich, aber bei digitalen Gütern kann man das Orginal vervielfältigen, ohne dass das Orginal schlechter wird oder die Kopie irgendwelche Unterschiede ggü dem Orginal hat.

Ich halte es für gut Möglich, dass ähnliches auch in den für den Bund geltenden Regelungen steht. Rechtliche Einwände hatte schon @Raelli bekundet. Ihn, aber auch das Bundesamt habe ich entsprechend um gesetzl. Verweis gebeten, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass in Gesetzen oft was anderes steht als Menschen glauben. Allerdings habe ich bisher nichts erhalten.

Wenn alles digital ist, ist es besser zugänglich, weil man auf jedem Device eine Kopie aller Unterlagen anfertigen kann. Auch Synchronisation per Cloud ist möglich. Das ist aber alles noch Zukunftsmusik, erstmal muss meiner Meinung nach durch Umstellung auf Email Hürden abgebaut werden. Denn jedes Dokument, was nur in Papierform vorliegt und von dem nur mit vergleichsweise großen Aufwand eine Kopie angefertigt wird, ist ein Stein im Weg zur effizienten Verwaltung.

Wie dem auch seie, ich habe ehrlich gesagt die Lust an der Sache verloren. Es kam bisher zu der Sache praktisch kein positives Feedback, auch einen Digitalisierungswillen habe ich auf der Plattform nicht erkennen können. Da der Antrag meiner Meinung nach nicht Mehrheitsfähig ist, werde ich ich ihn offiziell nicht stellen. Ich habe dennoch ein gutes Gewissen, weil ich es versucht habe und eine gute Idee im Raum gebracht habe. Ich kann mich ja auch woanders einbringen, z.B. bei einem Startup, wo ich vmt. mit weniger Hürden ähnliche Ideen realisieren kann. Und dafür kriege ich dann auch noch Geld.

Dennoch war es den Versuch wert.

Gruß

Eddie

Hallo @Eddie, oha, jetzt geht’s ab! Du erinnerst mich ein wenig an mich :wink:

Ich glaube, dass du generell Recht hast. Ich kenne mich nicht aus in den einschlägigen Gesetzen, die für die Abrechnungen des BdP gelten. Ich habe nur generell gesagt, was ich glaube. Ich stelle für Mandanten ja tagtäglich die Buchführung auf komplett native digitale Prozesse um, warum sollte das also nicht auch bei uns gelten?

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es super viel Arbeit ist, alle Prozesse umzustellen. Das kann der BdP einfach personell nicht abbilden.

Dazu kommt (Achtung, persönliche Meinung!), dass viele Mitglieder des BdPs einfach konservative Traditionalisten sind (das ist keine Wertung, ist sage weder, dass das gut noch schlecht ist). Das macht die Einführung von digitalen Prozessen, für die entsprechende Kompetenz vorhanden sein muss, extrem schwierig.

Jetzt aufzugeben finde ich allerdings schade. Ich musste auch die Erfahrung machen, dass Dinge im BdP halt nicht so einfach durchzusetzen sind: Viele Gremien, viel Bedürfnis nach Konsens, viele Abstimmung, wenig Budget, nicht gerade haufenweise visionäre Leute, alle machen alles ehrenamtlich.

  • schwierig, doch nicht unmöglich!

Denken wir also mal ergebnisorientiert: Wie könnte es gehen? Bottom-up! Fang in deinem Landesverband an! Such dir Leute, die es in ihrem Landesverband auch modernisieren und digitalisieren wollen. Bildet eine Arbeitsgruppe, sichtet die Gesetzeslages, fahrt Analysen zum Ist-Zustand und aktuellen Abrechnungsprozessen. Spielt mal Muster Prozesse durch wie eine digitale Abrechnung aussehen könnte. Informiert euch über Software bei eurem steuerlichen Berater usw. Es ist immer einfacher es erst in einem kleinen, überschaubaren Umfeld anzufangen(denn genau auch das machen StartUps: Amazon ist nicht in den gesamten US Markt eingestiegen sondern zu erst im sehr kleinen, sehr überschaubaren Markt von Menschen, die im Internet CDs zum Musik hören einkaufen). Wenn der Prozess läuft und (um mal im StartUp-Sprech zu bleiben) das Produkt (digitale Abrechnungsprozesse in einem BdP LV) finalisiert ist und zu 100% fertig, DANN kann man skalieren! Vor allem hat man dann schon ein Produkt um mögliche Mitstreiter und Investoren (Bundesverband) zu überzeugen!

@Eddie, Always Run. Never Walk! Nicht aufgeben! Bei Fragen frag mich was, ich habe Lust und keine Zeit :wink:

Viele Grüße

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Also ich bin prinzipiell immer für eine Digitalisierung, jedoch nicht verpflichtend. Man sollte Leute nicht in Prozesse reinzwingen - eine Geschäftsstelle ist ein Dienstleister und sollte sich an die Bedürfnisse der Mitglieder anpassen, d.h. jeder schickt es so, wie es für ihn am einfachsten ist.

Ich habe jetzt nicht mitdiskutiert, weil es mir als Aktiver im Stamm eigentlich völlig egal ist, wie ihr eure Sachen auf Bundesebene abrechnet :stuck_out_tongue:. Für mich wäre z.B. eher interessant, wenn man Spendenbescheinigungen online beantragen könnte.

Heißt das jetzt eigentlich, dass wir im Stamm all unsere Belege einscannen und dann wegwerfen können?

Hi @larsboehnke ,

Mit deiner Einschätzung "viele Mitglieder des BdPs einfach konservative Traditionalisten " hast du mir die Richtigkeit meiner Entscheidung für mich noch mal deutlich unterstrichen. Ich sehe mich eher im progressiv-liberal-linkem Ansichtsspektrum angesiedelt. Wenn sinnvolle Ideen aufgrund von konservativitätsbedingter Digitalisierungsablehnung verhindert wird, dann muss man damit leben.

Klar, es gibt viele verschiedene Hürden bei Umsetzung. Das Wichtigste ist jedoch, dass ein deutlicher Wille im Verband vorhanden ist. Dies ist anscheinend nicht der Fall, weil sowas von mir nicht auf dieser Plattform festgestellt wurde, obwohl sie aufgrund ihrer Eigenschaft digital gerade die noch am ehsten Digitalisierungsbereiten rausfiltert.

Durch verschiedene in Comments angesprochene Punkte wird für mich meine Entscheidungsfindung nochmal klar legitimiert.

Gruß

Eddie

Hi @eddie,

ich finde deine Ideen gut und bin von der bloßen Anzahl der Anträge, welche du einbringen wolltest, beeindruckt!

Nachdem ich nun jedoch die Begründungen dafür gelesen habe, dass du keinen einzigen davon stellt, bin ich doch etwas verwundert.

  1. Braucht jede Änderung einen Mutigen, der das Thema voranbringt
  2. Nur weil nicht gleich massenhaft (von welchen Massen auch) jubelstürme ausbrechen, heisst es nicht, dass ein Thema nicht mehrheitsfähig ist. Du als Antragsteller hast dich mit den Themen schon lange beschäftigt, alle anderen befassen sich uU das erste mal damit!

Ich habe großes Vertrauen in unsere BL und den Vorstand. Daher ist es ganz natürlich, dass auch vieles erst einmal hinterfragt wird. Dazu kommt dann noch die finanzielle Verantwortung und die Interessen des Personals, welche auch berücksichtigt werden müssen!
Und dann sind da ja noch die Landesverbände, welche von Änderungen meistens unmittelbar betroffen sind. Daher ist es ganz klar, dass auch hier erst einmal drüber gesprochen werden muss. Unsere Landesverbände sind alle sehr unterschiedlich, sodass es hier auch viele verschiedene Meinungen gibt!

Es ist also immer gut, wenn so viel Input “von der Basis” kommt, aber dabei darf man nicht gleich enttäuscht sein, wenn sich die Umsetzungs- und Diskussionsprozesse als entwas komplexer herausstellen, als anfangs vielleicht gedacht. Bitte nicht entmutigen lassen!
Wer schon den ersten Schritt gemacht hat einen Antrag zu formulieren, der schafft es bestimmt auch andere Mitstreiter zu überzeugen und dann die Ideen Schritt für Schritt im BdP umzusetzten.

Es gibt für fast jedes Thema bereits einen Arbeitskreis oder Leute, die sich damit beschäftigen. Da werden bestimmt überall auch Mitstreiter mit neuen Ideen gesucht…

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