Die Bundesversammlung möge beschließen:
Der Punkt 3.3 der Abrechnungsordnung für den Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder wird wie folgt umgeschrieben:
3.3. Fernverkehr
Der BdP erstattet die entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Busfahrten und Bahnfahrten auf der Basis der 2.Klasse. Es ist unter Einbeziehung der Kosten, der Verfügbarkeit und der Fahrzeit zwischen den Verkehrsmitteln sinnvoll zu wählen.
Vorhandene Einsparmöglichkeiten wie Mitfahrerrabatt, Bahncard und andere Angebote der Bahn bzw. des Busunternehmens müssen umfassend genutzt werden, wobei Angebote mit Zug- und Terminbindung nicht unter diese Regelung fallen. Platzreservierungen können für Fahrten an reiseintensiven Tagen (z.B. Freitag oder Sonntag) gegen Einreichung der Originalbelege abgerechnet werden.
Der BdP verfügt über einen Großkunden- Rabatt (GKR) mit der Nummer 510 33 63 bei der Deutschen Bahn AG (10 % Ermäßigung), dieser sollte bei allen Fahrten für den BdP genutzt werden. Werden Fahrten ohne GKR eingereicht, wird diese Ermäßigung bei Erstattung abgezogen.
Antragsteller: Landesschatzmeister des BdP Landesverband Sachsen e.V.
Begründung:
Außerdem muss die Tatsache beachtet werden, dass innerhalb der letzen Jahren in der Bundesrepublik ein sehr aktiven Fernbusmarkt entstanden ist. Oft sind die Busse deutlich billiger als die Bahn. Sie haben manchmal bei Direktverbindungen sogar einen Zeitvorteil gegenüber Bahn, falls man bei dieser mehrmals umsteigen muss. Auch dem kostenlosen Wlanangebot in den meisten Bussen kann die Bahn nur wenig entgegensetzen. In meinem Landesverband habe ich beobachtet, dass viele Mitglieder gerne mit Fernbussen unterwegs sind.
Wir können also auf Bundesebene Kosten minimieren und sogar besser unterwegs sein. Deshalb ist die Festschreibung der Fernbusnutzung in Abrechnungsordnung meiner Meinung nach eine sinnvolle Sache.
Über Kritik und Verbesserungsvorschläge freue ich mich sehr.
Gut Pfad
Edmunds