Änderung der Abrechnungsordnung, Punkt 3.4 (Bahncardanteil)

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der Punkt 3.4 der Abrechnungsordnung für den Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder wird wie folgt umgeschrieben:

3.4. Bahncard
Inhaberinnen und Inhaber der Bahncard 50 % (2. Klasse) und der Bahncard 25 % (2. Klasse) können sich die Kosten für die Bahncard erstatten lassen, wenn diese sich vollständig amortisiert haben. Hierzu ist das entsprechende Formblatt „Bahncard“ zu nutzen. Eine anteilige Erstattung ist gemäß §4 BRKG nur zugelassen, falls der andere Anteil von einem Landesverband des BdP getragen wird. Es werden dann so viele Prozent des Kartenpreisen vom Bund erstattet, wie die Bundesfahrten den prozentualen Anteil ausmachen.
Für Kategorie a, b und c können die Kosten zur Anschaffung einer Bahncard auf Antrag und unter Angabe der zu erwartenden Fahrten sofort nach Kauf erstattet werden.

Antragsteller: Landesschatzmeister des BdP Landesverband Sachsen e.V.

Begründung:
Menschen, die oft zu Bundesveranstaltungen reisen und somit eine Bahncard benötigen, sind auch oft in irgendeiner Form in ihrem Landesverband aktiv. Für die Aktivitäten im Land werden durchaus auch Bahnreisen gemacht. Würde man alle Bundes- und Landesbahnfahrten zusammenzählen, würden für mehr Menschen eine Nutzung einer Bahncard in Frage kommen. Andere wiederum, die bisher für Bundreisen eine Bahncard 25 Nutzen, könnten durch Einbeziehung zusätzlicher Landesfahrten eine Bahncard 50 erwerben.

Unter dem Strich spart durch diese Änderung sowohl der Bund, als auch Land Geld ein.

Über Kritik und Verbesserungsvorschläge freue ich mich sehr.

Gut Pfad

Edmunds

1 „Gefällt mir“

Hallo Eddie,

interessanter Vorschlag.

Ich denke, um hier auf der Bundesversammlung über das Thema diskutieren zu können, sollten vorab noch einige Fragen geklärt und die Umsetzung detailliert werden:

  • Wie erfolgt die (revisionssichere) Dokumentation, dass der andere Teil der BahnCard von einer anderen Untergliederung des BdPs erstattet wurde? Wo werden die Originalbelege aufbewahrt?
  • Wie kann das ganze prozessual aussehen? Eine Ausbezahlung darf nach BRKG nur erfolgen, wenn sich die BC vollständig amortisiert hat, d.h. es müssen von beiden Ebenen die Erstattungszusagen vorliegen, bevor Geld gließen kann.
  • Wie erfolgt die Ermittlung des prozentualen Anteils? Müssen dann alle Fahrten über das ganze Jahr hinweg dokumentiert werden? Oder so lange bis sich die BahnCard gerechnet hat? Oder kann sich der Antragssteller (innerhalb seines Fahrten-Aufkommens) aussuchen, wer ihm welchen Anteil der BahnCard erstatten soll? Wie kann hier ein sinnvoller Augleich der Kosten zwischen Bund und Land erfolgen?
  • Vor allem aber: Wie sieht so eine Lösung aus, ohne einen gigantischen Verwaltungsaufwand auszulösen?

Ich denke, es macht auch Sinn, mittels einer groben Abschätzung mal zu benennen, um wie viele Personen es hier wirklich geht. Die weder für den Bund noch für das Land so viel fahren, dass sich eine BC amortisiert.

Viele Grüße und Gut Pfad,
Guschtl

Hi Guschtl,

  • Wie erfolgt die (revisionssichere) Dokumentation, dass der andere Teil der BahnCard von einer anderen Untergliederung des BdPs erstattet wurde? Wo werden die Originalbelege aufbewahrt?
    Vorschlag: Es wird eine einzige Gesamtabrechnung ausgegeben. Da ist es dann anteilig einzutragen. Fahrten sind Maßnahmen zuzuordnen. Gesamtabrechnung wird sowohl Bund als auch Land vorgelgt. Genehmigung erst wenn sowohl Land als auch Bund ihr ok geben.
  • Wie kann das ganze prozessual aussehen? Eine Ausbezahlung darf nach BRKG nur erfolgen, wenn sich die BC vollständig amortisiert hat, d.h. es müssen von beiden Ebenen die Erstattungszusagen vorliegen, bevor Geld gließen kann.
    Vorschlag: Antragsteller setzt Landes- und Bundesabrechnungsstelle in CC der Abrechnungsmail. Weil alles digital ist, können beide Seiten bequem über alle Belege rüberschauen.
  • Wie erfolgt die Ermittlung des prozentualen Anteils? Müssen dann alle Fahrten über das ganze Jahr hinweg dokumentiert werden? Oder so lange bis sich die BahnCard gerechnet hat? Oder kann sich der Antragssteller (innerhalb seines Fahrten-Aufkommens) aussuchen, wer ihm welchen Anteil der BahnCard erstatten soll? Wie kann hier ein sinnvoller Augleich der Kosten zwischen Bund und Land erfolgen?
    Vorschlag: Mit Hilfe von mathematischen Methoden wie Prozentualrechnung und einem Taschenrechner. Jede Fahrt muss ja eindeutig entweder Land oder Bund zugeordnet werden. Man kann vlt. auch eine freiwillige Anteilseignungsregelung einführen.
  • Vor allem aber: Wie sieht so eine Lösung aus, ohne einen gigantischen Verwaltungsaufwand auszulösen?
    Vorschlag: Ganz entspannt. Man beschließt so Anträge, sagen dem Bundes- und Landesfinanzmenschen bescheid. Es müssen vielleicht paar neue Mailadressen eingerichtet werden, was aber sicher höchstens in einer halben Stunde erledigt wäre. Lass einfach chillig an die Sache gehen, gucken was gut ist, dann wird das schon was.

Persönliche subjektive Abschätzung von Personengruppen bzg. der Einstellung zur Idee:

*30-60% Haben Bock auf sowas, weil sie davon klar profitieren und das auch verstehen
*10-30% Haben nicht so Lust auf was krass Neues, können aber mit Zeit&Geduld überzeugt werden
*10-30% Stehen der Idee ganz ablehnend gegenüber und wollen sich darüber nicht genauer informieren
*0-10%Menschen, die gar nicht vorausschaubar handeln

Ich werd den Antrag noch umformulieren, aber nicht jetzt.

Gruß

Eddie

Ich möchte den Antrag nicht mehr offiziell stellen, was ich auch bisher nicht getan habe. Als Grund muss ich nennen, dass andere für mich wichtige Anträge hier keine Zustimmung fanden und somit meine Lust, den BdP durch meine Anträge zu bereichern, soweit gesunken ist, dass ich garkeine Anträge mehr stellen will.

Jeddoch darf jeder auf BV Stimmberechtigte den Antrag gern nehmen und selber stellen, da will ich keine Steine im Weg legen.

Gruß

Eddie

Keine Zustimmung? Hier diskutieren 3-4 Leute mit, das ist doch lächerlich deswegen von einer allgemeinen Ablehnung auszugehen :smiley: :smiley:

1 „Gefällt mir“

Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt mir eine Bahncard zu holen aber gemerkt das ich diese Ausschlieslich für LV und Bundesaktionen nutzen würde. Da ich sonst mit mitfahrgelegenheiten oder Sparpreisen fahre die meist eh Billiger sind. Diese Art der Anreise ist aber bei LV und Bundesaktionen Abrechnungstechnisch und von der Umsetzung komplizierter. Ich denke das ein solcher Antrag wenn er Beschlossen wird den Anstoß für einige Mitglieder im BdP geben würde eine Bahncard zu besorgen.
Kurz uch finde die Intention gut, richtig und unterstützenswert.