Änderung der Geschäftsordnung Abs. 6

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung wird in Abs. 6 wie folgt gefasst (geänderte Passagen unterstrichen):

“Vor der Abstimmung ist der Antrag zu verlesen. Abgestimmt wird grundsätzlich durch Handaufheben. Auf Verlangen von einem Delegierten ist geheim abzustimmen. Während der Abstimmung können keine Anträge gestellt werden. Im Zweifel entscheidet die Landesversammlung über die Reihenfolge der Abstimmung. Bei mehreren Anträgen zum gleichen Beratungsgegenstand ist über den weitergehenden Antrag zuerst abzustimmen. Anträge zur Geschäftsordnung haben den Vorrang. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Wahlzettel geheimer Wahlen werden nach der Landesversammlung vernichtet, sofern nichts gegenteiliges von der Versammlung beschlossen wird.

Antragsteller: Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

Begründung:

In Ermangelung einer konkreten Regelung ist es in unserem Landesverband üblich, am Ende der Versammlung die Vernichtung der Wahlzettel zu beantragen. Dies ist sinnvoll, da ansonsten ggf. die Wahlzettel in der Landesgeschäftsstelle aufbewahrt werden müssten. Dieser Punkt könnte auf der Versammlung entfallen und damit einem möglichen Vergessen vorgebeugt werden. Falls Gründe bestehen sollten die Regelung aufzuheben, lässt sich dies immer noch auf der Versammlung beschließen. Außerdem wird mit diesem Antrag eine orthographische Korrektur vorgenommen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Dieser Antrag wurde bereits offiziell gestellt: https://nds.meinbdp.de/x/IwA4AQ (sichtbar für angemeldete Benutzer)

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Wir haben an dem Antrag noch eine Rechtschreibkorrektur vorgenommen (siehe nds.meinBdP für die aktuelle Antragsversion).

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Absolut sinnvoller Antrag. Lässt sich das nicht auch auf Stammesvollversammlungen anwenden, wenn entsprechende Stellen angepasst werden? Ich denke, dass es dort am Ehesten vergessen werden kann, zu beantragen…

Moin Julius,
ich gebe dir vollkommen recht.
Wenn ich das aber richtig sehe, können wir nicht in der Geschäftsordnung des Organs LDV eine Regelung für das Organ SVV festschreiben. Es wäre also an den SVVs selbst, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Solche “Kleinigkeiten” sind eben nichts, was man in Bundes- oder Landessatzungen schreiben kann.
Liebe Grüße
kison

… es wäre also eine Änderung der Bundessatzung? Dort sind ja Regeln für die SVV festgehalten, ich dachte immer, wir hätten diese Regelungen auch in unserer Landessatzung übernommen (denn die Ortsgruppen sind ja, sofern sie nicht selbst ein e.V. sind, an die Landessatzung gebunden), aber offenbar ist dem garnicht so. Ob ein solcher Satzungsänderungsantrag auf der BV gestellt wird sollten wir überlegen, vorausgesetzt dieser Antrag auf der LDV findet breite Zustimmung (evtl. lässt sich auch da abfragen, inwieweit das für Stämme interessant ist).

Moin Julius,
die Stämme sind rechtlich grundsätzlich eigenständig. Entweder als eingetragener oder eben nicht eingetragener Verein. In der Sache ändert das nichts. Natürlich sollen die einzelnen Ebenen sich nicht widersprechen. Sicherlich könnte man die Vernichtung der Wahlzettel in der Bundessatzung regeln. Das wäre aber das sprichtwörtliche mit Kanonen auf Spatzen schießen. Jeder Stamm hat eine Geschäftsordnung und sei es eine mündliche. Also die normalen Gepflogenheiten. Da könnte man dann schon die Vernichtung reininterpretieren. Solche Kleinigkeiten sollten keine große Diskussion nach sich ziehen. In der Bundesversammlung ist das leider häufig der Fall. Daher würde ich auch auf keinen Fall dort einbringen. Letzlich sollen sich die Stämme lieber mit den wichtigen Themen ihres Stammeslebens beschäftigen. Sie haben in der Regel ja keine festgeschriebene GO und das ist auch gut so. Wenn einem das ein Anliegen ist, kann man das natürlich auch einfach auf der nächsten Stammesvollversammlung analog zu diesem Beschluss ein für alle mal festlegen. Das wäre aber Stammessache.
Lieben Gruß und Gut Pfad
Freddy

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Moin,
okay, ja klingt logisch. Vielleicht sollten wir das auch auf der LDV nochmal ansprechen, dass die Stämme für sich selbst das auch überlegen können. Ein Antrag auf der BV scheint mir auch nicht sinnvoll.

Klingt nach einem sinnvollen Antrag . Wobei ich diesen bürokratischen am Ende einer LDV vermissen werde;)

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