Änderung der Satzung § 4 (1)

Die Landesversammlung möge beschließen:

§ 4 Abs. 1 der Landessatzung wird wie folgt gefasst:

“Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt des Mitgliedes mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres, durch Ausschluss des Mitgliedes, durch Streichung aus der Mitgliederliste aufgrund eines Beitragsrückstandes von mehr als 11 Monaten nach Beitragsfälligkeit.”

Antragsteller: Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

Begründung:

Vor der Einführung der neuen Mitgliederverwaltung Anfang 2016 war ein Austritt nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Da dafür keine Notwendigkeit bestand, ist der Austritt nun jederzeit möglich; die Bundessatzung wurde bereits entsprechend angepasst. Dieser Antrag setzt dieselbe Änderung in der Landessatzung um.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Dieser Antrag wurde bereits offiziell gestellt: https://nds.meinbdp.de/x/DYAtAQ (sichtbar für angemeldete Benutzer)

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