Änderung der Satzung §§ 7 (8) und 11 (Einrichtung k.team)

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Landessatzung wird um “§ 11 Kompetenzteam” ergänzt:

  1. Das Kompetenzteam bietet dem amtierenden Landesvorstand Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben an. Der Landesvorstand entscheidet, inwieweit er diese in Anspruch nehmen möchte. Der Landesvorstand und das Kompetenzteam sollen jeweils nach der Landesversammlung zusammenkommen, um die Zusammenarbeit für das folgende Jahr zu definieren.

  2. Ein jährliches Arbeitstreffen des Kompetenzteams ist nach den üblichen Verfahrensweisen über den Landesverband abrechenbar. Über die Finanzierung weiterer Treffen entscheidet der Landesvorstand.

  3. Das Kompetenzteam wird besetzt durch:

  • scheidende Landesvorsitzende, soweit diese nicht auf der jeweiligen Landesversammlung ablehnen.
  • vom Kompetenzteam berufene Personen. Diese sollen möglichst ehemalige Landesvorstandsmitglieder oder aber anderweitig qualifiziert sein, und auf der folgenden Landesversammlung bestätigt werden.
  1. Die Mitgliedschaft im Kompetenzteam endet:
  • bei versagter Bestätigung durch die Landesversammlung
  • durch Abberufung durch das Kompetenzteam mit 2/3-Mehrheit seiner Mitglieder
  • durch Abberufung durch die Landesversammlung mit einfacher Mehrheit
  • durch Rücktritt des Mitglieds
  • bei Beendigung der Vereinsmitgliedschaft.
  1. Der Landesvorstand ist über jegliche Veränderung der personellen Besetzung des Kompetenzteams unverzüglich zu informieren. Die regelmäßige Stärke des Kompetenzteams beträgt höchstens 10 Personen.

Die Aufgaben der Landesversammlung in § 7 Abs. 8 der Landessatzung werden um den folgenden Punkt ergänzt:

  • Bestätigung und Abberufung von Mitgliedern des Kompetenzteams

Antragsteller: Thomas Danz, Frederick Engel (Landesvorstand)

Begründung:

Die Aufgaben eines Landesvorstands umfassen viele wiederkehrende und verwaltende Tätigkeiten; diese werden dabei aber gleichzeitig immer vielfältiger. Leider kommt es regelmäßig vor, dass aufgrund des “Tagesgeschäfts” die inhaltliche Arbeit des Vorstandes zu kurz kommt. Außerdem lasten auf den Schultern des Landesvorstands einige Aufgaben, die eine erhebliche Verantwortung mit sich bringen, wie z.B. die Betreuung des hauptamtlichen Personals in der Landesgeschäftsstelle und die Verwaltung des finanziellen Budgets. Daher ist es gerade bei Amtsantritt und Einarbeitung eines neuen Vorstands wichtig, dass dennoch eine ausreichende Kontinuität der Arbeit gewährleistet ist.

In den vergangenen Jahren wurde die Qualitätssicherung (QS) bei Vorstandswechseln durch eine schriftliche Ausarbeitung und ein persönliches Übergabetreffen gewährleistet. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die ehemaligen Vorstandsmitglieder zwar weiterhin mit Fragen kontaktiert werden können, jedoch verschieben sich auch die persönlichen Prioritäten der Ehemaligen und es baut sich eine gewisse Kontakthürde auf. Dabei bleiben erzwungenermaßen viele Kenntnisse und Kompetenzen des Vorgängervorstands auf der Strecke, z.B. da bestimmte Aufgaben nicht regelmäßig anfallen, (erneute) Vorkommnisse als unwahrscheinlich angesehen werden oder bestimmte Aufgaben nicht als zentral für unsere Pfadfinderarbeit angesehen werden.

Die beschriebenen Nachteile sollen mit der hier vorgeschlagenen Vorgehensweise abgemildert werden, da die verfügbare Zeit für eine vollständige Vorstandsübergabe effektiv deutlich verlängert wird. Außerdem wird den folgenden Landesvorständen auf diese Weise ausreichend Freiraum gegeben, die Tätigkeit nach ihren Vorstellungen und mit ihren persönlichen Schwerpunkten ausfüllen zu können. Die Einrichtung des Kompetenzteams (“k.team”) realisiert daher folgende Wertversprechen für den Landesverband und den Landesvorstand selbst:

  • Potentielle Vorstandskandidaten nehmen die Aufgabe des Landesvorstands als mit ihrem Leben vereinbar wahr.
  • Der Findungsprozess eines neuen Vorstands wird schneller und effizienter durch eine gesenkte Hemmschwelle.
  • Der Vorstand hat ausreichend Ressourcen, sich intensiv mit der inhaltlichen Ausrichtung des Landesverbands zu befassen.
  • Der amtierende Landesvorstand hat niederschwelligen Zugriff auf einen fachkompetenten Unterstützerkreis.

Auf lange Sicht verbinden wir mit dem k.team die folgenden Visionen:

  • In unserem Landesverband wird die inhaltliche Arbeit aktiv von Vorstandsseite vorangetrieben und koordiniert.
  • Das während aufeinanderfolgender Amtszeiten des Landesvorstands gewonnene Know-how bleibt nachhaltig erhalten.
  • Die scheidenden Vorstände identifizieren sich weiterhin mit dem Landesverband und ihrer Unterstützungsaufgabe.

Insbesondere die dritte Vision versuchen wir zu erreichen, indem das Engagement ehemaliger Vorsitzender im k.team zumindest für ein weiteres Jahr zur “Ehrensache” wird. Wir wollen dabei aber auch nicht die nicht minder qualifizierten Vorstandspositionen sowie Personen, die auf Grund Ihrer Erfahrung und/oder Ihres Berufs für eine Tätigkeit im k.team in Frage kommen, vernachlässigen. Daher soll eine Berufungsmöglichkeit durch das k.team selbst geschaffen werden, da angenommen werden kann, dass die Mitglieder des k.teams selbst am besten einschätzen können, wie die Kompetenzgrundlage am sinnvollsten weit gefächert werden kann. Damit die entsprechende Möglichkeit nicht entgegen der ursprünglichen Idee missbraucht werden kann, ist die maximale Personenzahl im k.team gedeckelt. Um die Transparenz der Arbeit des k.teams sicherzustellen, erstattet des k.team zusammen mit den Landesbeauftragten der Landesversammlung Bericht über seine Tätigkeit.

Jegliche Entscheidungsgewalt hinsichtlich der Vorstandstätigkeit liegt weiterhin beim Vorstand selbst, da das k.team nur eine unterstützende Rolle einnimmt. Dennoch halten wir eine Satzungsänderung zur Einrichtung des k.teams aus zweierlei Gründen für notwendig. Zum einen kann das k.team je nach konkreter Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit dem Vorstand Aufgaben übernehmen, die weit über eine reine Beratung hinaus in die Kompetenzen des Vorstands hineinreichen. Die Verankerung in der Satzung dient daher der Legitimation einer solchen Tätigkeit. Zum anderen dient die Satzungsänderung dazu, eine Verstetigung des k.teams sicherzustellen. Auch wenn sich ein Vorstand gegen die Zusammenarbeit mit dem k.team entscheidet oder alle Mitglieder das Gremium verlassen, ist das k.team nicht abgeschafft. Vielmehr wird die (Neu-)Besetzung des k.teams dann auf der Tagesordnung der folgenden Landesversammlung erscheinen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Für Fragen im Vorfeld der Versammlung sind wir erreichbar unter k.team@nds.pfadfinden.de.

Dieser Antrag wurde bereits offiziell gestellt: https://nds.meinbdp.de/x/-xR0AQ (sichtbar für angemeldete Benutzer)

3 „Gefällt mir“

Sehr schön :slight_smile: bei 3.2 ist absichtlich der Landesvorstand weggelassen worden? Also “vom Kompetenzteam (oder dem Landesvorstand) berufene Personen…”, oder soll der Landesvorstand ganz konkret nicht das K-Team berufen können?

1 „Gefällt mir“

Moin Jurek,

ja, das wurde bewusst weggelassen. Zwar soll das k.team dem Vorstand unterstützend zur Seite stehen. Jedoch ist es vorstellbar, dass es einmal einen Vorstand gibt, der nicht nur die Unterstützung des k.teams nicht in Anspruch nehmen will, sondern es auch auflösen oder vollständig nach seinen Vorstellungen neu besetzen möchte. Damit wir jedoch das Ziel erreichen, dass das Vorstands-know-how über aufeinanderfolgende Amtszeiten nachhaltig erhalten bleibt, muss das k.team auch solche Zeiten unbeschadet überstehen können. Daher ist eine gewisse Unabhängigkeit vom Vorstand von Nöten. Außerdem gehen wir davon aus, dass das k.team am besten selbst entscheiden kann, mit welchen Neuzugängen das Kompetenzspektrum des k.teams am breitesten gefächert werden kann.

Lieben Gruß und Pfad
Freddy

1 „Gefällt mir“

Da wir auf der nächsten LDV gerne bereits ein k.team berufen würden, haben wir den Antrag noch um einen Passus zur Berufung auf Vorrat ergänzt:

Die gesamte Regelung gilt ab Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister. Bereits auf der diesjährigen Landesversammlung ist ein Kompetenzteam nach obigen Regelungen auf Vorrat zu berufen, welches die Tätigkeit ab Eintragung der Satzungsänderung aufnimmt.

Auf nds.meinBdP findet sich die aktuelle Version des gesamten Antrags.

2 „Gefällt mir“