Änderung der Wahlordnung § 1 (4)

Die Landesversammlung möge beschließen:

§ 1 Abs. 4 der Wahlordnung wird wie folgt gefasst:

“Wahlberechtigt und wählbar ist jedes ordentliche Mitglied, das am Tag der Wahl seinen Beitrag bezahlt hat.”

Antragsteller: Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

Begründung:

Im Rahmen der Einführung der neuen Mitgliederverwaltung wurde zu Anfang des letzten Jahres das bisher praktizierte Prinzip der Beitragsweiterleitung auf Rechnungsstellung umgestellt. Damit besteht nun aufgrund der Mitgliedschaft eine Beitragsschuld, die durch Rechnungsstellung eingefordert werden kann. In Folge ist es nicht mehr notwendig, die Ausübung der Mitgliedsrechte an die rechtzeitige Zahlung des Beitrags zu koppeln, und der entsprechende Teilsatz in der Wahlordnung kann gestrichen werden.

Dieser Antrag wurde bereits offiziell gestellt: https://nds.meinbdp.de/x/vx10AQ (sichtbar für angemeldete Benutzer)

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Ein gleich lautender Antrag wurde im letzten Jahr bereits von der LDV beschlossen (siehe https://nds.meinbdp.de/x/CIAtAQ). Das Amtsgericht hat die Änderung allerdings aufgrund von Formfehlern abgelehnt. Daher wurde der Antrag durch den Landesvorstand erneut eingereicht.

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