Änderung Vereinssitz Immenhausen (Satzungsänderung §14)

Liebe Freundinnen und Freunde,

der Vereinssitz des BdP ist mittlerweile seit ein paar Jahren Immenhausen. An einer Stelle unserer Satzung wird jedoch noch der Vereinssitz Butzbach ausgewiesen. Gerne möchten wir diese Formalie zur Bundesversammlung 2015 korrigieren. Es handelt sich um einen Satzungsänderungsantrag.

Die Bundesversammlung möge beschließen:
Bundessatzung §14 Satzungen von Untergliederungen Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Lassen sich Untergliederungen des Vereins als rechtsfähiger Verein eintragen, muss ihre Satzung bestimmen, dass die Mitgliedschaft im Verein der Untergliederung zugleich die Mitgliedschaft im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (BdP), Sitz Immenhausen, begründet.

Begründung
Sitz des Vereins ist gemäß Bundessatzung §1 (2) Immenhausen. Es wurde bisher versäumt den Vereinssitz in §14 entsprechend anzupassen.

Antragsteller
Bundesvorstand

Herzlichst Gut Pfad
Philipp

2 „Gefällt mir“

Hallo Philipp,

über diesen Punkt war ich am Rande der Arbeiten für die Mitgliederverwaltung auch gestolpert. In der PDF-Version vom Bundesamt steht dort jedoch bereits “Sitz Immenhausen”…

Herzlich Gut Pfad
Pfennig

Hallo Pfennig,
bitte sende mir die entsprechende Version der Satzung doch mal kurz per Mail zu. Meinem Wissen nach ist dies zumindest nicht im Vereinsregister dokumentiert.

Beste Grüße
Philipp

Hallo ihr beiden,

die BV 2009 hat in der Tat nur beschlossen:

Die Bundesversammlung möge beschließen:
Der § 1 Abs. 2 der Bundessatzung des Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. wird wie folgt
geändert:
Sitz des Vereins ist Immenhausen.

Hier ist explizit der §1 Absatz 2 genannt. Da wir keine Regelung in unserer Satzung haben, die den Vorstand oder ein anderes Gremium zu rein redaktionellen Änderungen an der Satzung ermächtigt (so etwas kann man in der Satzung vorsehen!), gilt jede auch noch so kleine redaktionelle Korrektur als Satzungsänderung, die durch die BV zu genehmigen ist…
Soweit ich das in Erinnerung habe, ist der Vereinssitz in §14 auch im Zuge der Satzungsüberarbeitung durch den AK Satzung seinerzeit nicht korrigiert worden…

Viele Grüße,
Guschtl

1 „Gefällt mir“

Hallo Guschtl und Pfennig,

Danke für eure Rückmeldungen! Ich bin dem Hinweis heute mal nachgegangen und konnte dies nachvollziehen. Tatsächlich wurde in der Druckversion der BdP Satzung nach der BV 2009 der Vereinssitz in §14 bereits still und heimlich redaktionell angepasst. Dies liegt aber dem Vereinsregister nicht vor und beschlossen hat dies die BV auch (noch) nicht …

Entsprechend werden wir an diesem Antrag festhalten und dies in diesem Jahr hoffentlich korrigieren können.

Beste Grüße
Philipp

1 „Gefällt mir“