Alkohol- und Cannabiskonsum auf Bundesveranstaltungen

Nein, so hab ich es nicht verstanden. Gehe da auch mit, dass es einen Rahmen geben musst, der eine Flexibilität erlaubt, denke aber auch, dass man den Aspekt der Aufsichtsperson auch in einen Kodex aufnehmen kann, als eine Art Hinweis. Den der aktuelle Kodex bündelt ja verschiedene gesetzliche Regelungen und eigene Vorstellungen und ich frage mich, warum dieser Hinweis ausgespart werden soll.

Denn ich entnehme dem Antrag (bzw. der Begründung) und der Diskussion aus dem letzten Jahr genau den Wunsch im Bezug auf Jugendschutz deutlicher zu werden: Antrag 09: Alkoholkodex - #10 von Tetis