Antrag 02: Fortbildung zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt für Vorstände und Stammesführungen

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Jede Stammesführung und jeder Landes- und Bundesvorstand hat sich im Bereich der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt fortgebildet. Hierfür hat mindestens eine Person des Vorstandes innerhalb der letzten zwei Jahre eine Fortbildung zu diesem Thema besucht. Diese wird von einer entsprechen qualifizierten Person durchgeführt.

Antragsteller

BdP Bundesvorstand

Begründung

Die Weiterbildung zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist absolut unabdingbar für die Zusammenarbeit in Jugendverbänden wie dem BdP. Wir möchten einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche bieten, dies gelingt jedoch nur, wenn wir achtsam sind und ein Bewusstsein für das Thema sexualisierte Gewalt entwickeln. Die Verantwortung für die Intervention bei Fällen von sexualisierter Gewalt liegt bei den jeweiligen Stammesführungen und dem jeweiligen Landes- bzw. Bundesvorstand. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, sind regelmäßige Fortbildungen wichtig. Stammesführungen und Vorstände benötigen Wissen über das BdP-Schutzkonzept, Informationswege und Handlungsstrategien. Es gilt, Berührungsängste mit dem Thema abzubauen, um bei Anfragen und Fällen von sexualisierter Gewalt adäquat reagieren zu können.

Bei der geforderten Zeitspanne orientieren wir uns an dem üblichen Wahlturnus für Landesvorstände und Stammesführungen. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Auffrischung des Wissens sinnvoll.

Die Grundlagen zur Prävention sind ebenso wichtig wie die grundlegenden Vorgehensweisen und Strukturen bei der Intervention. Eine Priorisierung der Themen soll hier nicht vorgenommen werden. Schön wäre eine Abdeckung beider Themenbereiche.

Sowohl externe als auch interne Fortbildungen sind hierbei denkbar – bspw. bieten viele städtische Träger, Stadt- und Landesjugendringe Fortbildungen an, aber auch Einheiten durch die Arbeitskreise intakt oder das INTerAKTiv sind geeignet.

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Update zu Antrag 04 und Antrag 05:

Um den besonderen Herausforderungen der digitalen Bundesversammlung gerecht zu werden ist es erforderlich, den Umfang der Tagesordnung zu reduzieren. Nur so können wir sicherstellen, auch unter den erschwerten Bedingungen genügend Zeit für Diskussion und Mitsprache aller zu haben.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, der Bundesversammlung vorzuschlagen, die Anträge 04 und 05 auf die nächste Bundesversammlung zu vertagen.

Da wir der Bundesversammlung auch vorschlagen werden, im Herbst eine weitere, dann physische Bundesversammlung durchzuführen (vgl. Antrag 06), könnte über den Antrag bereits dann, spätestens aber im nächsten Jahr entschieden werden. Die Vorgehensweise bezüglich der Präventionsschulung für Teams von Großveranstaltungen werden wir unabhängig davon bereits ab sofort für die Veranstaltungen in unserem Verantwortungsbereich umsetzen.

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Wäre nicht die Formulierung zu einer Futur-Form sinnvoller? Also statt

zu schreiben „hat sich im (…) fortzubilden“ und dies auch im folgenden Antragstext entsprechend zu ändern.

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Hallo zusammen,
ich finde es durchaus problematisch, diesen Antrag zu verschieben.
Im Gegensatz zu Großlagern, die in näherer Zukunft abgesagt werden, wird zum Beispiel die aktive Stammesarbeit ja hoffentlich bald wieder losgehen.
Damit bleibt auch das Thema Kinderschutz relevant.
Gerade weil wir einen Antrag zum Thema Aufarbeitung diskutieren werden (und das vermutlich sehr ausführlich, da kontrovers) finde ich es wichtig, die anderen Säulen des Kinderschutzes nicht hinten an zu stellen - in der Begründung zum Antrag steht schließlich auch:
„Die Grundlagen zur Prävention sind ebenso wichtig wie die grundlegenden Vorgehensweisen und Strukturen bei der Intervention. Eine Priorisierung der Themen soll hier nicht vorgenommen werden. Schön wäre eine Abdeckung beider Themenbereiche.“

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Liebe Emma,

vielen Dank für deine Rückmeldung! Ich teile voll und ganz deine Einschätzung, dass alle 3 Säulen des Schutzkonzepts (Prävention, Intervention und Aufarbeitung) gleichberechtigt und gleich wichtig sind.

Was ich oben nicht klar genug geschrieben habe: Die Priorisierung, welche Anträge/Themen wir auf die Agenda nehmen und welche verschoben werden, wurde alleine aus dem Kriterium der Dringlichkeit getroffen - die Entscheidung stellt keine Aussage über die Wichtigkeit dar!

Wie auch der Arbeitskreis intakt, auf dessen Initiative hin die beiden Anträge entstanden sind, bevorzugen wir die Behandlung der beiden Anträge im Rahmen einer physischen Versammlung, auf der dann mehr Zeit und Raum für das Thema Prävention bestehen würde. Unser gemeinsames Ziel der beiden Anträge ist nicht nur hier schnelle Beschlüsse herbeizuführen sondern insbesondere ein breites Bewusstsein im Bund für das Thema Prävention zu schaffen.

Wenn die Bundesversammlung es dennoch mehrheitlich wünscht, können die Anträge 4 und 5 selbstverständlich auch auf dieser BV behandelt werden - wir müssten hierfür dann einen zusätzlichen Zeitbedarf von ca. 60 Minuten einplanen.

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Auch dieser Antrag wurde auf die nächste Bundesversammlung vertagt.

Am 17.09. gab es ein Webmeeting zum Austausch über diesen Antrag mit interessierten Delegierten aus den Landesverbänden. Im Ganzen fanden die Teilnehmenden die Intention des Antrages sinnvoll und würden diesen unterstützen.
Vorstände tragen eine Besondere Rolle in der Prävention von sexualisierter Gewalt und der Intervention. Der Rhythmus von zwei Jahren passt gut zum gängigen Wahlturnus im BdP. Einige vermissen eine Dokumentation der Teilnehmenden an solchen Schulungen und eine Kontrolle. Diese wird im Antrag nicht erwähnt, es soll vielmehr ein attraktives Angebot solcher Schulungen entstehen und auf die Verantwortung und Einhaltung der Selbstverpflichtung gesetzt werden.
Es könnte sinnvoll sein, auf Landesdeligiertenversammlungen diesen Antrag ebenfalls zu stellen. So könnte die Verpflichtung breiter legitimiert und akzeptiert werden. Auch ist es sicher möglich über eine Dokumentation in der Mitglieder Verwaltung in einzelnen Landesverbänden Ergänzungen zu erstellen.

@guschtl was ist mit diesem Einwand? :slight_smile:

Hier der final beschlossene Antragstext:

„Jede Stammesführung und jeder Landes- und Bundesvorstand bildet sich im Bereich der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt fort. Hierfür hat mindestens eine Person des Vorstandes innerhalb der letzten zwei Jahre eine Fortbildung zu diesem Thema besucht. Diese wird von einer entsprechend qualifizierten Person durchgeführt.“

Beschlossen mit 55 Ja-, 9 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.