Die Bundesversammlung möge beschließen:
Die Bundesversammlung bekräftigt ihren Beschluss zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im BdP aus dem Jahr 2017. Zur Umsetzung des Vorhabens wird der Bundesbeitrag für die Jahre 2021 und 2022 um 5€ erhöht. In 2023 reduziert sich der Bundesbeitrag automatisch auf den Stand von 2020.
Antragsteller
BdP Bundesvorstand
Begründung
Aktuelle Situation :
Die Bundesversammlung 2017 hat auf Antrag des Bundesvorstands und Initiative des Arbeitskreises Aufarbeitung beschlossen,
„[…] einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand ein Kommunikationskonzept, welches den Betroffenen und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuell eine Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Betroffenen wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Täterinnen und Tätern.“
Seitdem ist viel passiert:
Der Arbeitskreis Aufarbeitung hat zunächst eine Zielstellung des Aufarbeitungsprozesses formuliert und ein ausführliches Konzept erarbeitet. Dieses umfasst neben der Zielformulierung Grundannahmen zu sexualisierter Gewalt im BdP, eine Übersicht der geplanten Projektphasen, Forschungsfragen und eine Definition der verschiedenen Bausteine des Projekts. Diese sind die wissenschaftliche Aufarbeitung, die Anerkennung von Leid, Gesprächsangebot für Betroffene, Öffentlichkeitsarbeit, die Begleitung von Stämmen und Landesverbänden sowie Organisationsentwicklung.
Um Stämme und Landesverbände so gut es geht in den Prozess einzubinden, wurde intensiv an einem Kommunikationskonzept gearbeitet. Dies beinhaltet in der BdP-internen Kommunikation den Besuch von Landesversammlungen und des Bund-Land-Treffens, die Erstellung von FAQs für den öffentlichen meinBdP-Bereich, Gesprächsleitfäden zum Umgang mit Eltern, Mitgliedern, Presse und Betroffenen sowie die Konzipierung und Durchführung von Schulungen für verschiedene Zielgruppen (Ehrenamtliche und Hauptamtliche). Gemeinsam mit dem AK Intakt sind die vorhandenen Präventionsmaterialien gesichtet und die Aktualisierung der Broschüre zur Prävention sexualisierter Gewalt angestoßen und umgesetzt worden. Zudem wurden Texte für die pfade und die Neuen Briefe vorproduziert. Der Aspekt der Aufklärung wurde im Schutzkonzept aufgenommen, welches gemeinsam mit dem AK Intakt und dem Bundesvorstand neu strukturiert wurde. In der Strategie der Kommunikation außerhalb des BdP ist die Webseite pfadfinden.de neu strukturiert worden, so dass nun die drei Säulen „Intervention, Prävention, Aufarbeitung“ unter dem Begriff Kinderschutz für jede*n auf der obersten Ebene leicht auffindbar sind. Auch wurden Flyer erstellt, die das Projekt in knapper Form vorstellen.
Ein weiteres Arbeitsfeld ist das Fundraising, bei dem parallel mehrere Strategien gemeinsam mit dem Bundesvorstand verfolgt werden:
Es ist an öffentliche Träger wie das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) herangetreten und das Projekt präsentiert worden. Die sehr positiven Rückmeldungen bezogen sich leider nicht auf die Zusage einer Finanzierung, garantierten aber Empfehlungsschreiben und inhaltliche Unterstützung. Neben diesen Institutionen wurden auch Gespräche mit mehreren Bundestagsabgeordneten geführt. Ziel war eine Förderung über die politische Liste des Bundeshaushalts. Letztendlich war auch das nicht von Erfolg gekrönt.
Daneben wurden Stiftungen im Themenfeld wie Hänsel&Gretel, Hannah-Stiftung, World Childhood Foundation, Stiftung Mensch uvm. angesprochen, von denen die meisten für unser Projekt über zu wenig Mittel verfügen und somit ebenfalls absagen mussten. Bei der World Childhood Foundation ist der mehrstufige Prozess der Antragsstellung eingeleitet worden, bei der Aktion Mensch ist ein Antrag gestellt und dort wird aktuell durch die Gremien beraten. Bei der Deutschen Fernsehlotterie wird über eine Förderung im Juli entschieden. Ergänzend wurden bei mehr als 30 weiteren Stiftungen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland und der Schweiz Fördermittel beantragt. Wenige Anträge laufen noch, die meisten wurden bereits negativ beschieden. Gründe dafür wurden meist nicht genannt. Mitglieder des Arbeitskreises und Bundesvorstands haben zudem das Gespräch mit Privatpersonen, Vertreter*innen von Parteien, Verbänden und Organisationen gesucht und um Unterstützung gebeten. Daraus hat sich bisher eine Förderung der Stiftung Pfadfinden über 10.000 € ergeben.
Folgende Mittel haben wir also bisher erhalten :
o 49.000 € aus Mitteln des KJP als Anstoßfinanzierung für das Projekt, zeitlich gebunden auf das Jahr 2019
o 10.000 € von der Stiftung Pfadfinden im Jahr 2019
Szenarien für das weitere Vorgehen :
Für eine Umsetzung des Projekts haben wir einen Finanzierungsbedarf von ca. 220.000 € für die kommenden 2,5 Jahre. Die Kalkulation dazu findet sich am Ende des Dokuments. 60.000 € davon sind bereits als Eigenmittel des BdP zurückgelegt. Weitere 10.000 € der Stiftung Pfadfinden sind zugesagt.
Es kommen drei Szenarien in Betracht:
Unter allen oben genannten Optionen hält der Vorstand die Option der Umlage der Beiträge auf die Mitglieder für die am besten gangbare Möglichkeit. Dies ermöglich den finanziellen Spielraum um wie geplant mit einem externen Partner zusammen arbeiten zu können und belastet gleichzeitig den Haushalt nicht über Gebühr.
Der Vorstand ist selbstverständlich offen für weitere Vorschläge, die gerne im Rahmen des Beratungsprozesses eingebracht werden können und sollen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Debatte.