Antrag 03: Finanzierung Projekt Echolot/Beitragserhöhung

Die Bundesversammlung möge beschließen :

Der Bundesbeitrag erhöht sich für die Jahre 2021, 2022 und 2023 um 5€. Der (Bundes-) Halbjahresbeitrag erhöht sich für die Jahre 2021, 2022 und 2023 um 2,50€.
Vorbehaltlich einer weiteren Beschlussfassung durch die Bundesversammlung reduziert sich der Bundes-/Halbjahresbeitrag ab dem Jahr 2024 wieder auf das Niveau von 2020.

Antragsteller :

Bundesvorstand

Begründung :

Die Erhöhung des Bundesbeitrags dient der Finanzierung des Projekts Echolot. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Beschlussfassung der 47. Bundesversammlung.

Im Bundesvorstand und im Finanzrat wurden im Anschluss an die 47. Bundesversammlung Finanzierungsvarianten erarbeitet und diskutiert. Prämisse war, dass der gesamte Finanzierungsbedarf von insgesamt 184.000€ über die Beitragserhöhung finanziert wird und Darlehn spätestens in 2028 abbezahlt sein sollen.

Im Zuge eines Abstimmungsprozesses fanden am 21.07. und 20.08.2020 Videokonferenzen mit den Landesvorständen statt. Zunächst wurden hier insgesamt sieben Finanzierungsvarianten vorgestellt und diskutiert. In der Videokonferenz am 20.08.2020 wurde anhand eines Meinungsbildes der anwesenden Landesvorstände deutlich, dass die hier vorgeschlagene Variante die favorisierte ist.

Durch die Änderung gestalten sich die Bundesbeiträge wie folgt:

Beitragsart Beitrag bisher Beitrag 2021/22/23
Jahresbeitrag alte Bundesländer 27,50€ 32,50€
Halbjahresbeitrag alte Bundesländer 16,50€ 19,00€
Jahresbeitrag neue Bundesländer 22,00€ 27,00€
Halbjahresbeitrag neue Bundesländer 13,00€ 15,50€

Zur besseren Übersicht hängt der Begründung die aktuelle Kalkulation für das Projekt Echolot sowie die sieben diskutierten Varianten der Finanzierung an.
20200823_Kalkulation Echolot.pdf (41,4 KB)
20200823_Finanzierung.pdf (59,2 KB)

Ergebnisse des vorbereitenden Webmeetings am 22.09.2020

Zum Projektzeitraum:

Nach der Bundesversammlung wurde das IPP mit der Durchführung der wissenschaftlichen Komponente des Projekts beauftragt. Leider kann diese aus organisatorischen Gründen erst im Frühjahr 2021 beginnen. Daher verlängert sich der Projektzeitraum um ein Jahr.

Zur Kalkulation:

Die Änderungen an der Kalkulation ergeben sich aus der Verlängerung des Projektzeitraums. Gehaltssteigerungen reflektieren Verhandlungsrunden des TVöD und Aufstiege in der Entgeltgruppe.

Zur Drittmittelfinanzierung:

Leider gab es seitens der Stiftung Mensch und der Deutschen Fernsehlotterie Absagen zu den jeweiligen Projektanträgen. Vorbereitet wird aktuell eine Fundraising-Kampagne, mit der zusätzliche Mittel für das Projekt durch Kleinspenden eingeworben werden sollen.

Die Stiftung Pfadfinden unterstützt uns auch bei diesem Vorhaben und wird jede Spende, die auf diesem Weg dem Projekt zugute kommt, verdoppeln.

Zu den Varianten der Beitragserhöhung:

Letztlich haben alle Varianten ihre Vor- und Nachteile. Eine Erhöhung um 5€ kann dazu führen, dass inaktive Mitglieder abgeschreckt werden und den Verein verlassen. Anderseits kann dies auch eine zusätzliche Motivation im Rahmen des Fundraisings sein.

Eine Erhöhung um 2€ ist weniger „sichtbar“ und muss ggf. nicht an die Mitglieder weitergegeben werden. Das könnte allerdings auch Nachteile für das Fundraising bedeuten.

Sofern das Fundraising erfolgreich ist, wird der Bundesvorstand zu einer der nächsten Bundesversammlungen eine frühere Zurücknahme der Beitragserhöhung vorschlagen.

Der Antrag wurde nach einer Änderung durch den Antagsteller in folgender Fassung beschlossen:

Der Bundesbeitrag erhöht sich für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 um 3€ . Der (Bundes-) Halbjahresbeitrag erhöht sich für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 um 1,50 €.
Vorbehaltlich einer weiteren Beschlussfassung durch die Bundesversammlung reduziert sich der Bundes-/Halbjahresbeitrag ab dem Jahr 2025 wieder auf das Niveau von 2020.

Beschlossen mit 63 Ja-, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen.