Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
dass auf allen Landesveranstaltungen mit offizieller Wölflinge Beteiligung ein Alkoholverbot eingeführt wird. Darunter fallen das LaPfiLa, BePfiLa, jegliche explizite Wölflings Veranstaltungen und der KfM.
Begründung:
Wir als Jugendverband gehören zum Umfeld der Kinder und haben somit eine
Wirkung durch unser Verhalten auf diese. Grade Eltern und Peergroups hätten laut Studien
Auswirkungen auf das Trinkverhalten der Kinder und Jugendliche. Nach diesen Studien steigt das Risiko auf ein Suchtverhalten von Kindern mit einem suchtbelasteten Umfeld um 30 bis 40 Prozent. Zwar sind wir kein suchtbelasteter Verband, aber auch wir haben bestimmt einige Mitglieder, die ein Alkoholproblem haben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sagt, dass vor allem Kinder zwischen 6 und 10 Jahren durch das Beobachten ihrer Mitmenschen lernen und dadurch auch den Alkoholkonsum übernehmen können.
Auch ergabeine Studie von 2004, dass Alkohol vor allem für das Heben der Stimmung in Gesellschaft eingesetzt wird und meiner Meinung nach, ist das erstens bedenklich, da dabei dann auch die negativen Folgen von Alkohol vernachlässigt werden und dazu gehören auch Selbstkontrolle und Konzentration. Der Verlust dieser Kompetenzen ist ein schlechtes Zeichen, da es zu Verantwortungslosigkeit kommen kann und so die Personen nicht rationalen Entscheidungen treffen und so den Kindern ein schlechtes Vorbild sein könnten. Auch wenn der Konsum nicht in Beisein der Kinder direkt stattfindet hat es schlecht Auswirkungen auf diese. Erstmal müssen wir nichts vormachen, Kinder wissen häufig mehr als wir denken. Ich würde raten, dass ein Großteil der Kinder von dem Konsum mitbekommen und wie schon erwähnt im schlimmsten Fall das Verhalten übernehmen.
Auch Rechtlich kann es hier heikel werden, da laut § 1 SGB VIII Absatz 3 Jugendhilfen das Wohl der Kinder nicht gefährden dürfen. Dabei zählt zum Kindeswohl der Schutz vor Gefahren oder schädigendem Verhalten und Alkohol ist auch ein schädliches Verhalten, dass somit auch das Kindeswohl gefährdet. Aber das ist nur ein kleiner Teil. Die Kinder, die unter diese Kindeswohlgefährdung leiden haben meistens schwere Folgen. Dazu gehören Kontaktstörungen, Suizidgedanken, Versagensängste, Ängstlichkeit, Schüchternheit, Misstrauen und vieles mehr.
Ich hoffe zwar, dass kein Kind, was bei uns in einer Meute ist, irgendwie davon betroffen ist, aber ich denke, dass man nie zu viel machen kann um die Kinder zu schützen. Natürlich schaffen wir durch den eigenen Verkauf ein sichereres Umfeld zum Trinken, als irgendein Kofferraum, aber ist das der Weg? Ich denke man sollte eher kein Alkohol zulassen und wenn man trotzdem unbedingt in diesen wenigen Tagen des Lagers trinken möchte, sollte man sich eher fragen, ob das noch was mit Spaß haben zu tun hat oder nicht schon eher in den Suchtbereich fällt. Und wer hier in den meist drei bis vier Tagen der Veranstaltung das Bedürfnis nach Alkohol hat und dies nicht aufschieben kann sollte sich meiner Meinung nach eventuell professionelle Hilfe suchen.
Antragsstellende: Antragsstellende abgelehnter Anträge werden gem. Beschluss der LDV 2020 nicht veröffentlicht.
Quellen:
• https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Soziales/Kinderschutz/_inhalt.html
• ▷ Kindeswohlgefährdung Definition, Schutzauftrag & Jugendamt
• https://www.johanniter.de/juh/lv-nord/unsere-jahresthemen-imnorden/kinderschutz/beispiele-fuer-kindeswohlgefaehrdung/folgen-und-auswirkungen/
• SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII Sozialgesetzbuch
• https://reposit.haw-hamburg.de/bitstream/20.500.12738/5855/1/WS.SA.BA.ab12.59.pdf
• https://www.aekb.de/fileadmin/01_aerztinnen/fortbildung/fortbildungsveranstaltungen/alkohol-nuechternbetrachtet/02b_Angela_Schmidt_Material_Auswirkungen-ElterlichenAlkoholkonsums.p
