Antrag 04 - Alkoholverbot auf Veranstaltung mit offizieller Wölflingsbeteiligung

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

dass auf allen Landesveranstaltungen mit offizieller Wölflinge Beteiligung ein Alkoholverbot eingeführt wird. Darunter fallen das LaPfiLa, BePfiLa, jegliche explizite Wölflings Veranstaltungen und der KfM.

Begründung:

Wir als Jugendverband gehören zum Umfeld der Kinder und haben somit eine
Wirkung durch unser Verhalten auf diese. Grade Eltern und Peergroups hätten laut Studien
Auswirkungen auf das Trinkverhalten der Kinder und Jugendliche. Nach diesen Studien steigt das Risiko auf ein Suchtverhalten von Kindern mit einem suchtbelasteten Umfeld um 30 bis 40 Prozent. Zwar sind wir kein suchtbelasteter Verband, aber auch wir haben bestimmt einige Mitglieder, die ein Alkoholproblem haben. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sagt, dass vor allem Kinder zwischen 6 und 10 Jahren durch das Beobachten ihrer Mitmenschen lernen und dadurch auch den Alkoholkonsum übernehmen können.

Auch ergabeine Studie von 2004, dass Alkohol vor allem für das Heben der Stimmung in Gesellschaft eingesetzt wird und meiner Meinung nach, ist das erstens bedenklich, da dabei dann auch die negativen Folgen von Alkohol vernachlässigt werden und dazu gehören auch Selbstkontrolle und Konzentration. Der Verlust dieser Kompetenzen ist ein schlechtes Zeichen, da es zu Verantwortungslosigkeit kommen kann und so die Personen nicht rationalen Entscheidungen treffen und so den Kindern ein schlechtes Vorbild sein könnten. Auch wenn der Konsum nicht in Beisein der Kinder direkt stattfindet hat es schlecht Auswirkungen auf diese. Erstmal müssen wir nichts vormachen, Kinder wissen häufig mehr als wir denken. Ich würde raten, dass ein Großteil der Kinder von dem Konsum mitbekommen und wie schon erwähnt im schlimmsten Fall das Verhalten übernehmen.

Auch Rechtlich kann es hier heikel werden, da laut § 1 SGB VIII Absatz 3 Jugendhilfen das Wohl der Kinder nicht gefährden dürfen. Dabei zählt zum Kindeswohl der Schutz vor Gefahren oder schädigendem Verhalten und Alkohol ist auch ein schädliches Verhalten, dass somit auch das Kindeswohl gefährdet. Aber das ist nur ein kleiner Teil. Die Kinder, die unter diese Kindeswohlgefährdung leiden haben meistens schwere Folgen. Dazu gehören Kontaktstörungen, Suizidgedanken, Versagensängste, Ängstlichkeit, Schüchternheit, Misstrauen und vieles mehr.

Ich hoffe zwar, dass kein Kind, was bei uns in einer Meute ist, irgendwie davon betroffen ist, aber ich denke, dass man nie zu viel machen kann um die Kinder zu schützen. Natürlich schaffen wir durch den eigenen Verkauf ein sichereres Umfeld zum Trinken, als irgendein Kofferraum, aber ist das der Weg? Ich denke man sollte eher kein Alkohol zulassen und wenn man trotzdem unbedingt in diesen wenigen Tagen des Lagers trinken möchte, sollte man sich eher fragen, ob das noch was mit Spaß haben zu tun hat oder nicht schon eher in den Suchtbereich fällt. Und wer hier in den meist drei bis vier Tagen der Veranstaltung das Bedürfnis nach Alkohol hat und dies nicht aufschieben kann sollte sich meiner Meinung nach eventuell professionelle Hilfe suchen.

Antragsstellende: Antragsstellende abgelehnter Anträge werden gem. Beschluss der LDV 2020 nicht veröffentlicht.

Quellen:
https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Soziales/Kinderschutz/_inhalt.html
▷ Kindeswohlgefährdung Definition, Schutzauftrag & Jugendamt
https://www.johanniter.de/juh/lv-nord/unsere-jahresthemen-imnorden/kinderschutz/beispiele-fuer-kindeswohlgefaehrdung/folgen-und-auswirkungen/
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII Sozialgesetzbuch
https://reposit.haw-hamburg.de/bitstream/20.500.12738/5855/1/WS.SA.BA.ab12.59.pdf
https://www.aekb.de/fileadmin/01_aerztinnen/fortbildung/fortbildungsveranstaltungen/alkohol-nuechternbetrachtet/02b_Angela_Schmidt_Material_Auswirkungen-ElterlichenAlkoholkonsums.p

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Lieber Klaas,

ich finde deinen Antrag an sich durchaus berechtigt und legitim - natürlich können wir darüber diskutieren, ob wir als Jugendverband auf Veranstaltungen mit so jungen Kindern Alkohol trinken müssen und ich will ausdrücklich nicht sagen, dass in keinem individuellen Fall oder in keinem denkbaren Szenario ein Zusammenhang zwischen (problematischem) Alkoholkonsum von Gruppenleitungen und negativer Persönlichkeitsentwicklung unserer Teilnehmenden bestehen kann.

Was du jedoch aufmachst, ist etwas völlig anderes, sodass ich insgesamt große Probleme mit deiner Begründung habe:

Die Kaskade, die du zeichnest, ist in dieser Drastik für mich schlicht haltlos: Wölflinge wissen vom (unterstellt problematischen) Alkoholkonsum ihrer Gruppenleitenden → leben a) in einem suchtbelasteten Umfeld und sind deshalb Opfer von Kindeswohlgefährdung oder übernehmen b) dieses Verhalten und saufen dadurch auch → entwickeln psychische Probleme bis hin zur Suizidgefährdung. Das ist keine differenzierte Argumentation, sondern eine maximal zugespitzte Verkettung, die wissenschaftlich so nicht trägt und für unsere konkrete Praxis völlig überzogen ist. Du stellst in meinen Augen Worst-Case-Szenarien als quasi logische Folge dar, ohne die enorme Bandbreite realer Lebenskontexte zu berücksichtigen oder einen konkreten Bezug zur Realität unserer Veranstaltungen herzustellen.

Hinzu kommt die schlicht falsche Grundannahme, dass Gruppenleitungen zur Peer Group von 6–10-jährigen Kindern gehören würden, auf der du allerdings einen zentralen Teil deiner Argumentation aufbaust.

Besonders kritisch sehe ich außerdem die Zuschreibungen gegenüber Gruppenleitungen, die sich durch deine Begründung ziehen. Personen, die auf mehrtägigen Veranstaltungen/Fahrten Alkohol konsumieren, bringst du mit Verantwortungslosigkeit, Kontrollverlust oder sogar Suchtverhalten in Verbindung. Spätestens an der Stelle, an der du nahelegst, betroffene Personen sollten „professionelle Hilfe“ in Anspruch nehmen, verlässt die Argumentation für mich den sachlichen Rahmen. Das stellst engagierte ehrenamtliche Gruppenleitungen pauschal unter einen Generalverdacht - das finde ich vermessen, übergriffig und unverhältnismäßig.

Wir führen diese Diskussion ja nicht zum ersten Mal. In der Vergangenheit gab es zu diesem Thema unzählige Anträge und Debatten in unterschiedlichsten Kontexten oder auf LDVs, die unterm Strich immer wieder zu dem Ergebnis gekommen sind, dass sich gegen ein absolutes Alkoholverbot, sondern für einen möglichst achtsamen Alkoholkonsum in geschütztem und zumindest in gewisser Weise kontrollierbarem Rahmen ausgesprochen wurde.

Das, was du hier hervorbringst, wirkt auf mich weniger wie ein neuer sachlicher Beitrag, sondern vielmehr wie der Versuch, durch ein zugespitztes Narrativ den moralischen Druck auf die Leute zu erhöhen. Für mich ist das stumpfe verbale Aufrüstung. Leider hält die in unserer Gesellschaft ja momentan immer mehr Einzug aber ehrlich gesagt frage ich mich, ob wir da wirklich mitmachen wollen oder sollten – oder ob es nicht irgendwann auch einfach mal gut ist?!

In meinen Augen - und das finde ich persönlich sehr schade - schmälern wir damit unnötigerweise unseren unglaublichen Wert. Ich bleibe jetzt mal bewusst bei meinem subjektiven Empfinden und verzichte auf das Heranziehen wissenschaftlicher Ergebnisse :wink:, aber als eine Person, die sich nicht nur ehrenamtlich, sondern auch beruflich täglich mit der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beschäftigt, erlebe ich, dass Pfadfinderarbeit - über alles betrachtet - ein unglaublich positives Outcome hat. Damit will ich uns nicht selbst beweihräuchern und natürlich ist mir klar, dass es bedauerlicherweise „Fälle“ gibt, die das einschränken, aber unterm Strich ermöglichen wir mit unserer Arbeit Kindern und Jugendlichen Naturerfahrungen, das Erfahren von Selbstwirksamkeit, Gemeinschaft, Verantwortungsübernahme und stabile soziale Beziehungen. Das alles einfach auszublenden und stattdessen mit einem Antrag ein derart negatives Bild zu zeichnen wie du, was auf einer Aneinanderreihung von Eventualitäten fußt, halte ich für nicht gerechtfertigt und dem Engagement vieler Ehrenamtlicher gegenüber unfair.

Insgesamt ist meine persönliche Meinung, dass wir unsere Ressourcen besser in Diskurse über inhaltliche Ausrichtungen und die Qualität und Weiterentwicklung unserer Arbeit stecken sollten, statt uns in immer neuen Grundsatzdiskussionen an dieser Stelle zu verlieren. Falls wir aber solche Debatten dennoch führen (, die ich wie eingangs erwähnt im Kern ja auch durchaus vertretbar finde), sollten wir das in meinen Augen zumindest auf einer sachlichen Ebene und realistischen Grundlage tun.

Herzlich Gut Pfad

Laura

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Guten Abend @klaas.tuckermann,

vielen Dank für deinen Antrag! Ebenso wie Laura kann ich sehr gut verstehen wo der Antrag herkommt und sehe einige Grundsätze darin durchaus ähnlich.
Vieles hat Laura bereits erwähnt, aufgegriffen und ausgeführt.

Eine Thematik die in diesen Diskussionen immer aufkommt (und meiner Meinung nach auch nicht fehlen sollte) ist die, ob und wie ein Verbot des Alkoholkonsums greift. In der schönen heilen Welt würde ein solches Verbot von allen Beachtung finden und eingehalten werden. Allerdings denke ich nicht, dass wir hiervon ausgehen können und uns damit statt der Frage ob ein solcher Konsum stattfinden könnte die Frage stellen müssen, wo dieser stattfindet.
Im “besten” Fall findet er abseits des Lagers statt und beeinträchtigt niemanden. Im schlechtesten Fall findet dieser direkt im Stamm und damit sehr viel näher und damit sichtbarer an (jüngeren) Teilnehmenden und unkontrollierter statt.

Ich glaube daher (auch als zumeist keinen Alkohol trinkende Person) es kann nur unser Ziel sein, einen möglichst sicheren und kontrollierten Raum für den Konsum von Alkohol zu schaffen und einen Handlungsspielraum für Veranstaltungsleitungen zu erhalten. Natürlich kann davon dann im konkreten Fall abgewichen werden.

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Moin zusammen,
ich möchte mich auch einmal in die Diskussion einschalten, weil ich einige der bisherigen Argumente für problematisch halte und finde, dass wir es uns hier teilweise etwas zu einfach machen.

Zunächst kann ich Tilmans Argument, dass Verbote oft nicht perfekt funktionieren und man deshalb über sichere Rahmenbedingungen nachdenken sollte, grundsätzlich nachvollziehen. Das ist logisch und naheliegend.

Gleichzeitig kommt mir dabei sehr schnell die Haltung unseres Verbandes zum Thema Fleischkonsum in den Sinn. Dort argumentieren wir in vielen Punkten sehr ähnlich, kommen aber zu einer völlig anderen Konsequenz.

In beiden Fällen geht es um Konsumgewohnheiten, um Umwelt-, Gesundheits- und Schutzaspekte und um die Frage, welches Verhalten wir als Verband mittragen oder begrenzen wollen. Beim Fleisch sagen wir relativ klar: Wer darauf nicht verzichten möchte, muss sich selbst darum kümmern, auch wenn das im Zweifel zu Risiken (für unsere Kinder) führt. Beim Alkohol sagen wir dagegen, weil wir ihn nicht verhindern können, schaffen wir lieber einen möglichst sicheren Rahmen bzw. „kontrollierten Raum“.

Dieser Unterschied wirkt auf mich nicht konsequent.

Alkohol ist keine harmlose Substanz, sondern eine der gesellschaftlich akzeptiertesten und zugleich schädlichsten Drogen überhaupt. Dass sie im Gegensatz zu vielen anderen legal ist, hat vor allem kulturelle und historische Gründe. Genau diese kulturelle Prägung führt aber auch dazu, dass Risiken und objektive Argumente oft unterschätzt oder relativiert werden, genau wie es bei der Fleischdiskussion der Fall ist.

Ich halte es zudem für eine Illusion zu glauben, dass auf mehrtägigen Veranstaltungen ein wirklich „kontrollierter“ Alkoholkonsum zuverlässig durchgesetzt werden kann. In der Praxis wird selten nach zwei Getränken interveniert, sondern eher dann, wenn bereits deutliche Ausfallerscheinungen auftreten. Dazu kommen Restalkohol am nächsten Tag, eingeschränkte Aufmerksamkeit und verminderte Reaktionsfähigkeit, auch bei vermeintlich moderatem Konsum.

Das betrifft nicht nur „Extremfälle“, sondern ist strukturell angelegt. Und es fällt gerade bei stilleren oder zurückhaltenderen Personen oft gar nicht auf.

Vor diesem Hintergrund finde ich auch Teile von Lauras Kommentar schwierig. Beispielsweise das Peer-Group-Argument von Klaas so leichtfertig abzutun ist für mich Haarspalterei und überzeugt mich nicht. Kinder orientieren sich an Bezugspersonen, Vorbildern und sozialen Kontexten, nicht nur an Gleichaltrigen oder den Eltern. Das ist pädagogischer Standard und keine gewagte These.

Ich selbst kann gleichermaßen sowohl auf Alkohol als auch auf Fleisch zeitweise und auch dauerhaft gut verzichten. Gleichzeitig verstehe ich aber sehr gut, dass andere das anders empfinden und dass Einschränkungen in diesen Bereichen schnell Widerstand und Reaktanz hervorrufen, wenn etwas „von oben“ vorgegeben werden soll.

Es geht aus meiner Sicht trotzdem auch hier nicht darum, irgendwem etwas wegzunehmen, sondern darum, gemeinsam zu klären, welche Verantwortung wir in bestimmten Kontexten tragen wollen, insbesondere dort, wo wir für Kinder Verantwortung übernehmen.

Außerdem festigen sich Haltungen und Konsumgewohnheiten gerade im Jugendalter, also auch bei den Gruppenleitungen. Genau dort, wo Alkoholkonsum im Verband stattfindet, geduldet wird und ein Stück weit als normal gilt, werden solche Muster mitgeprägt.

Problematisch finde ich außerdem die implizite Annahme, wir seien als Verband kein relevanter Risikofaktor. Das mag im Vergleich zu anderen Kontexten stimmen, entbindet uns aber nicht davon, unser eigenes Verhalten kritisch zu reflektieren.

Gerade beim Thema Alkohol zeigt sich beim ins Gespräch gehen häufig ein bekanntes Muster. Viele erkennen problematischen Konsum grundsätzlich an, aber selten bei sich selbst. Wer täglich ein Glas trinkt, findet Wochenendexzesse problematisch. Wer am Wochenende viel trinkt, hält täglichen Konsum für kritisch. Das zeigt, wie stark Wahrnehmung hier kulturell und persönlich geprägt ist. Das macht auch unabhängig von der Definitionsfrage, ab wann eine Sucht beginnt, die Problematik in unserer Gesellschaft deutlich.

Deshalb halte ich die Aussage von Klaas, dass jede*r den eigenen Konsum hinterfragen sollte, für völlig legitim, genauso wie beim Thema Fleisch. Wer mehrere Tage Verantwortung für Kinder trägt und in dieser Zeit nicht auf Alkohol verzichten kann, sollte zumindest einmal ehrlich reflektieren, warum das so ist.

Mir geht es dabei nicht darum, alle pauschal zu verurteilen. Aber ich halte es für falsch, die strukturellen Risiken kleinzureden oder mit dem Hinweis auf unsere insgesamt positive Wirkung abzutun.

Präventionsarbeit bedeutet nicht, erst zu reagieren, wenn Probleme sichtbar werden, sondern vorher klare Orientierung zu geben. Genau dafür sind Anträge wie dieser da.

Ich spreche mich hier nicht ausdrücklich für oder gegen ein Verbot aus. Aber ich sehe in der Richtung, die Klaas aufzeigt, eine inhaltlich nachvollziehbare und mit unseren sonstigen Werten grundsätzlich vereinbare Position, die nur folgerichtig ist.

Wenn wir sie ablehnen, sollten wir zumindest ehrlich darüber nachdenken und uns fragen, warum wir hingegen in anderen, auch sehr wichtigen Bereichen deutlich konsequenter sind.

Dabei schließt das aus meiner Sicht nicht aus, dass man über Alternativen zu einem Verbot nachdenken kann. Auch der Ansatz, auf Prävention, Aufklärung, klare Maßstäbe und verantwortungsvollen Konsum zu setzen, kann sinnvoll sein. Entscheidend wäre für mich aber, dass wir uns diese Verantwortung dann auch konsequent bewusst machen und sie nicht aus Bequemlichkeit oder ideologischen Gründen relativieren oder nur in manchen Bereichen berücksichtigen.

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Hallo Laura,

Danke für deine sehr ausführliche und konstruktive Rückmeldung. Als ich diesen Antrag verfasst habe, war ich vieleicht ein bisschen drastisch und habe die Agumente für diesen Antrag sehr überspitzt. Ich möchte es hier vielleicht auch nochmal versuchen und probieren aufzuräumen:

  1. Dein ersten Punkt kann ich vollkommen nachvollziehen und sehe im Nachhinein das Problem damit auch. Ich verstehe, dass das aus anderer Sicht, als die meine, zu dem Eindruck, den du hier schilderst kommen kann. Dieser sollte natürlich nicht entstehen und ich denke auch, dass ich das vom völlig falschen Punkt angegangen habe. Ich kann aber nicht bestreiten, dass auch wenn es ein Worst-Case-Szenario ist, mit diesem leider auch zu rechnen ist. Natürlich möchte ich das nicht hoffen und kann verstehen, dass der Bezug zu unseren Veranstaltungen und den individuellen Lebensumständen und Kontexten fehlt. Das tut mir sehr leid.
  2. Grundsätzlich hast du in diesem Punkt recht. Ich muss aber sagen, dass Gruppenleitungen nicht zur Peer Group von Kindern gehören müssen, aber trotzdem ein Einfluss auf die Kinder haben und auch zu der Peer Group gehören können. Ich habe in diesen Punkt wieder einmal es verallgemeinert und damit eine direkte Falschaussage getätigt.
  3. Da kann ich nichts gegen sagen. Ja, vor allem der letzte Punkt ist kritisch und ist eine rein persönliche Ansicht. Ich möchte einmal sagen, dass ich jetzt Abstand von dieser Aussage nehme und sie so direkt nicht unterstütze. ich denke aber, dass bei einem regelmäßigen Konsum der Verzicht über die Veranstaltung hinweg, meiner Meinung nach, möglich sein sollte. Der Begin deines Punktes verstehe ich auch. Dieser ist aber leider nicht auszuschließen, da ich in dem Kontext von negativen Folgen des Alkohols darauf komme und Personen, die diesen konsomiert haben, leider diese Symptome aufweisen können. Alle Menschen da über einen Kamm zu scheren ist natürlich von mir falsch.

Zum Schluss möchte ich noch einmal sagen, dass dieser Antrag rein meiner Vorstellung von Pfadfinden entspricht und ich probiere diese Vorstellung auch zu vertreten. Dieser Antrag kann durch seine Art wie er geschrieben ist nur den moralische Druck erhöhen, weil am Ende, meiner Meinung nach, jeder Antrag und jeder Bergündung einen moralischen Druck ausübt. Auch möchte ich hinzufügen, dass das Ziel dieses Antrags nicht nur ein Verbot ist, sondern auch das Anstoßen einer Debatte, wie und ob Pfadfinder und Alkohol zusammengehören. Ich verstehe natürlich, dass dieser Antrag auch inhaltlich weit weg von Perfektion ist und ich es besser hätte machen können. Ich möchte aber auch zu bedenken geben, dass ich erst 16 Jahre alt bin und dies mein erster Antrag ist. Natürlich schützt das am Ende auch nicht vor den Fehlern die ich gemacht habe. Ich möchte mich hier nochmal ausdrücklich entschuldigen und hoffe, dass ich helfen konnte eine klarere Sicht auf meine Seite zu geben.

Herzlich Gut Pfad

Klaas

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Guten Abend,

ich möchte hier nur konkret auf den Vergleich Fleisch zu Alkohol eingehen, den du beschreibst. Da das hier auch eigentlich gar nicht das Thema ist, versuche ich mich kurz zu halten.

Wir haben eben explizit kein generelles Fleischverbot. Es wird nur keine fleischhaltige Verpflegung angeboten.

Im Gegensatz zum Fleisch wird bisher (soweit die Veranstlatungsleitung dies möchte) bei Alkohol die begrenzte Möglichkeit geschaffen, diesen privat mit eigenen Mitteln zu erwerben. Privat mitgebrachter Alkohol ist nicht erlaubt.

Hingegen ist eigens erworbenes und privat mitgebrachtes Fleisch außerhalb der Zentralverpflegung erlaubt.

Ich verstehe also die konkreten Parallelen die du ziehst nicht. Es ist sowieso ein gewagter und (aus vielen weiteren Gründen, Jugendschutz, entstehende Risiken etc.) ein hinkender Vergleich.

HGP

Tilman

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Lieber Tilman,

danke für deinen Beitrag und die Hinweise zu den aktuell bestehenden Regelungen zu beiden Themen. Diese Regelungen sind mir bekannt.

Die Parallelen, die ich sehe hatte ich aber ausführlich benannt, wobei ich mich auf die sachlichen und gesundheitlichen Aspekte zum Thema Alkohol fokussiert hatte:

In beiden Fällen geht es um Konsumgüter, für deren Unterstützung durch einen progressiven Kinder- und Jugendverband aus objektiver Sicht wenig spricht. Beide stehen für mich nicht gerade im Einklang zu unseren Werten, Grundsätzen und Zielen und in beiden Debatten spielen kulturelle Prägung und Gewohnheiten auf Befürworterseite häufig eine größere Rolle als nüchterne Sachargumente.

Mir ist bewusst, dass es sich um unterschiedliche Themen handelt. Ich sehe jedoch bislang keinen Punkt, der aus deiner Sicht erklärt, warum gerade beim Alkohol eine deutlich höhere Akzeptanz gerechtfertigt sein soll.

Deine Hinweise auf Jugendschutz und die bestehenden Regelungen würde ich so verstehen, dass Alkohol ja im direkten Umfeld von Kindern „sogar“ vollständig verboten sei. Das halte ich für selbstverständlich und für das absolute Mindestmaß, genau so wie, dass dieser privat bezahlt werden muss. Daraus folgt für mich aber noch keine grundsätzliche kritische Haltung gegenüber Alkohol insgesamt. Beim Thema Fleisch ist diese deutlich klarer erkennbar, auch wenn es formal kein vollständiges Verbot gibt.

Wenn du mit deinen Verweisen auf „Jugendschutz“ und entstehenden „Risiken“ auch auf deinen Ansatz eines „kontrollierten Rahmens“ abzielst, habe ich mich dazu bereits geäußert und erläutert, warum ich diesen in der Praxis für nicht belastbar halte.

Vor diesem Hintergrund kann ich deinem Beitrag leider nicht entnehmen, worin genau der Vergleich aus deiner Sicht „gewagt“ oder „hinkend“ sein soll. Wenn du meine Argumentation für inhaltlich problematisch hältst, fände ich es hilfreich, wenn du das an konkreten Punkten festmachst.

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Moin nochmal, hier ein paar Rückmeldungen dazu :slightly_smiling_face:

Das halte ich aus oben bereits aufgeführten Gründen für nicht sinnvoll. Ich gehe u. a. stark davon aus, dass wir damit ein Dunkelfeld schaffen und nicht ansatzweise eine Kontrolle über den Konsum haben.

Den Punkt verstehe ich nicht. Einerseits ist das Verbot ein Mindestmaß für dich, andererseits auch, dass der Alkohol selber bezahlt werden muss?


Einmal ein kurzer nüchterner Vergleich der bestehende Regelungen zu beiden Themen:

Beides kann nicht auf LV Veranstaltungen abgerechnet werden. Alkohol wird unter recht ausführlichen Regularien angeboten. Beim Fleisch bestehen keinerlei weitere Regelungen, sofern mir bekannt.

Dieser Punkt und deine weiteren Ausführungen sind mir daher nicht klar. Wir kommen zu einer anderen Konsequenz. Diese fällt nur Alkohol deutlich strenger aus, als bei Fleisch.

Grundsätzlich bleibt aber wie bei so vielem: Gleiches sollte gleich behandelt werden, ungleiches ungleich. Alkohol und Fleisch gehören für mich deutlich in die Kategorie ungleich.

Gut Pfad

Tilman

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Zu diesem Antrag gab es Änderungsanträge, die aktuelle Fassung steht weiter unten.

Der Antrag wurde durch die Versammlung abgelehnt:

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

dass auf allen Landesveranstaltungen mit offizieller Wölflingsbeteiligung ein Alkoholverbot eingeführt wird. Darunter fallen das LaPfiLa, BePfiLa, jegliche explizite Wölflings Veranstaltungen.