Antrag 04: Verpflichtendes IB Seminar zur Beantragung von KJP Zuschüssen

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Die Teilnahme am Internationalen Seminar wird verpflichtende Voraussetzung für die Beantragung von KJP-Zuschüssen für eine Internationale Begegnung (IB). Ein aktives Mitglied des Planungsteams der IB soll vor Antragstellung der Zuschüsse, spätestens aber bis zu Beginn der Aktion, innerhalb der letzten 5 Jahre das IB-Seminar besucht haben. Ausnahmen hiervon können in Absprache mit der zuständigen Stelle im Bundesamt getroffen werden.

Antragsteller

Alexander Schmidt, LV Niedersachsen, Bundesbeauftragter Internationales (WOSM)

Begründung

Internationale Begegnungen sind für die meisten ausrichtenden Stämme häufig eine große Herausforderung. Anders, als bei normalen Lagern, kann hier in der Regel nicht auf langjährige Erfahrung zurückgegriffen werden. Darüber hinaus sind Internationale Begegnungen mit sehr hohen Kosten und damit auch mit einem großen finanziellen Risiko verbunden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung der Zuschussmittel, die Beantragung und vor allem die Abrechnung dieser Gelder eine besonders hohe Bedeutung.

Für junge Menschen bieten Internationale Begegnungen (IB) einmalige Erfahrungen im Austausch mit Pfadfinderinnen aus aller Welt. Sie bilden einen wichtigen Teil der Pfadfinderinnenarbeit. Um diesen internationalen Austausch möglichst vielen jungen Menschen zugänglich zu machen, stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zur Verfügung, die durch das BdP-Bundesamt als Zentralstelle für die BdP Stämme verwaltet werden. Sofern ein Stamm einen IB plant, kann dieser über das Bundesamt KJP-Zuschüsse beantragen.

Um die Stämme optimal bei der Planung und Durchführung ihrer IB zu unterstützen, gibt das Internationale Seminar. Es handelt sich hierbei um einen Wochenendkurs, welcher sich mit allen Themen rund um die IB auseinandersetzt. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Beantragung und Abrechnung von KJP-Zuschüssen. Diese Einheit wird immer durch die hauptamtlichen Verantwortlichen für die Zuschüsse abgehalten. Das Internationale Seminar gibt es bereits seit vielen Jahren im BdP. Seit 2020 wird es jeweils zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) durch den rdp auf Ringe-Ebene angeboten.

Die Hauptziele der verpflichtenden Teilnahme sind

  1. eine Absicherung des Bundesverbands zum verantwortungsvollen Umgang mit externen Fördermitteln durch die beantragenden Stämme und

  2. eine professionelle Unterstützung für die beantragenden Stämme, durch den vertrauensvollen Kontakt zu geschulten hauptamtlichen Mitarbeiter*innen im BdP-Bundesamt, um das finanzielle Risiko des Stammes zu minimieren und die Scheu der Kontaktaufnahme abzubauen.

Darüber hinaus erarbeitet der Arbeitskreis Internationales derzeit ein Konzept, zur Begleitung aller Internationalen Begegnungen im BdP, durch erfahrene Teamer*innen. Das Ziel ist es, etwaige Probleme frühzeitig zu identifizieren, aber auch vor allem die Hemmschwelle für Stämme zu senken, die Herausforderung einer IB anzugehen. Damit wollen wir die Internationale Begegnung als Methode der Pfadfinderei stärken und mehr Mitgliedern diese Erfahrungen ermöglichen

Moin Alex,

ich finde die Intention des Antrags sehr gut, „inoffiziell“ galt das ja bisher auch schon.
Allerdings würde ich anregen, die 5 Jahresfrist rauszulassen oder dahingehend abzuändern, dass auch eine Person, die innerhalb der letzten 5 Jahre eine IB durchgeführt /organisiert hat, weiterhin KJP-Mittel beantragen kann. Stämme, die sehr regelmäßig IBs organisieren, wissen in der Regel recht gut, wie das abzurechnen ist, da ist es nicht einzusehen, dass sie dann alle 5 Jahre erneut am IB-Seminar teilnehmen sollen.

Im übrigen empfehle ich allen, das IB-Seminar zu besuchen, es ist sehr gut und man wird sehr motiviert, internationale Begegnungen durchzuführen!

Hey Julius,
Vielen Dank für deinen Kommentar.

Die enthaltene Jahresfrist hat zwei ganz bestimmte Gründe, weswegen ich nicht vorhabe, sie aus dem Antrag rauszustreichen:
1. KJP-Wissen ist nicht zeitlos
Es gibt regelmäßige Änderungen an den KJP Richtlinien, die die Prozesse der Antragsstellung, aber auch der Abrechnung erheblich beeinflussen können. Diese Themen sind einer der zentralen Bausteine der Seminare, die ja auch von den entsprechenden Hauptamtlichen durchgeführt werden, die also entsprechend auf dem aktuellen Stand sind und das Wissen dazu weitergeben können. Einen Antrag einmal gestellt zu haben, heißt also leider noch lange nicht, dass man in ein paar Jahren Bescheid weiß, welche Richtlinien es zu befolgend gibt. Und eine Auffrischung tut nach ein paar Jahren sicherlich auch gut :wink:

2. Wissen soll bei den Aktiven liegen
5 Jahre ist eine lange Zeit - länger als viele der typischen Zeitfenster, in denen zentrale Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Stamm umverteilt werden. Durch diesen Zeitrahmen möchten wir also auch Stämme darin bestärken, Aktive entsprechend auszubilden und nicht „den einen Ehemaligen“ immer wieder für die Abrechnung ranzuholen.

Für die Fälle, in denen wir regelmäßig gute Erfahrungen mit entsprechenden KJP-Mittel-Verantwortlichen in den Stämmen gemacht haben, oder Leute aufgrund anderer Umstände (Arbeit im Beruf mit KJP Mitteln, o.ä.) klar das nötige, und aktuelle Wissen für den Umgang mit den Mitteln haben, gibt es immer noch die im Antrag skizzierte Möglichkeit sie in Absprache mit dem Bundesamt von der 5-Jahres-Regel auszunehmen.

Beste Grüße,
Alex

2 „Gefällt mir“

Moin Alex,

in Punkt 1 stimme ich dir zu, auch wenn sich wohl kaum das System so grundlegend ändert, als dass man sich dort nicht einfach einfuchsen könnte :wink:

Punkt 2 sehe ich etwas anders, da ich glaube, dass auch innerhalb von Stämmen ein Lernen abläuft und Wissen weitergegeben wird - es also nicht alles bei Alten bleibt.

Den letzten Satz hatte ich tatsächlich überlesen, der bietet dann ja doch nochmal Möglichkeiten der Flexibilität. Insofern finde ich den Antrag insgesamt zustimmungswürdig :slight_smile:

Liebe Grüße
Julius

Am 15.09. gab es ein kurzes online-Meeting zu diesem Antrag.
Grundsätzlich wurde der Antrag befürwortet und noch einmal hervorgehoben, wie wichtig und sinnvoll das IB Seminar in der Vorbereitung einer internationalen Begegnung ist.

Es wurden verschiedene Fragen zum momentanen Stand des IB Seminars behandelt: zur Zeit finden jährlich zwei Seminare statt (im Frühjahr und Herbst), an denen jeweils ~5 Teilnehmende des BdP dabei sein können (als gemeinsame Ringe-Veranstaltung stehen den anderen Verbänden ähnlich viele Plätze zu).
Es soll auf gar keinen Fall dazu kommen, dass KJP Anträge nicht gestellt werden können, bzw IBs nicht stattfinden können, weil ungenügend Plätze im Seminar vorhanden sind. Es zeichnet sich bisher nicht ab, dass das eintreten wird, es ist in solchen Fällen aber auch möglich, entsprechend unter den Teilnehmenden zu priorisieren, bzw in Absprache mit den anderen Verbänden mehr Plätze zu bekommen. Ein konkretes System dafür existiert momentan noch nicht, wir sind aber sicher, dass wir in allen solcher Fälle eine Lösung finden werden.

Es wurde angemerkt, dass die Voraussetzung der Teilnahme eine zusätzliche Hürde für die Organisation von IBs darstellen könnte. Ich möchte hier noch einmal hervorheben, dass das IB Seminar die beste verfügbare Möglichkeit für Stämme ist, sich das notwendige Wissen zur Vorbereitung einer IB anzueignen und die entsprechenden Kontakte zu Bundesamt und internationalem Team herzustellen. Außerdem arbeitet das internationale Team parallel an einer zusätzlichen Unterstützungsstruktur für Stämme, die eine internationale Begegnung planen, durch die weitere Hürden verringert werden sollen.

Dieser Antrag wurde ohne Änderungen mit 69 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung angenommen.