Antrag 05: Satzungsänderung Einbeziehung aller Geschlechter

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Die Bundessatzung wird in § 11 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 wie folgt geändert: In § 11 Absatz 2 wird der Satz „Die männlichen und weiblichen Mitglieder des Vereins müssen im Bundesvorstand repräsentiert sein.“ durch „Im Bundesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.“ ersetzt. In § 12 Absatz 2 wird der Satz „Die männlichen und weiblichen Mitglieder müssen im Landesvorstand repräsentiert sein.“ durch „Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.“ ersetzt.

Synopse

Aktuelle Fassung

§ 11 Der Bundesvorstand, die Bundesbeauftragten
(2) Die männlichen und weiblichen Mitglieder des Vereins müssen im Bundesvorstand repräsentiert sein. Nach Möglichkeit sollte der Bundesvorstand paritätisch besetzt sein.

§ 12 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten
(2) Die männlichen und weiblichen Mitglieder müssen im Landesvorstand repräsentiert sein.

Neue Fassung

§11 Der Bundesvorstand, die Bundesbeauftragten
(2) Im Bundesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein. Nach Möglichkeit sollte der Bundesvorstand paritätisch besetzt sein.

§ 12 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten
(2) Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.

Antragsteller

Landesvorstand Schleswig-Holstein/Hamburg (Marie Wedehase, Lara Rönnebeck, Tobias Korb)

Begründung

Die aktuelle Ausführung von § 11 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 sieht explizit männliche und weibliche Personen in Bundesvorstand und den Landesvorständen vor. Wir schlagen die allgemeinere Formulierung „unterschiedliche Geschlechter“ vor, um auch andere Geschlechter einzuschließen.

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Hey,

ich finde die Initiative, das hier anzupassen, absolut richtig und unterstütze das vollkommen. Auch wenn ich da absolut nichts gegen hätte, sehe ich beim Begriff Parität das „Problem“, dass dann auf eine zahlenmäßige Gleichheit aller Geschlechter hingewirkt werden soll. Der Begriff bzw. der Teil in der Satzung stammt aus Zeiten, in denen nahezu überall nur die binären Geschlechter „bekannt“ waren und war damals natürlich darauf bezogen, dass männliche und weibliche Menschen möglichst gleichermaßen vertreten sein sollen. Inzwischen, wo es rein rechtlich zumindest mal drei Geschlechter gibt (m/w/d), hieße dieser Satz, dass der Bundesvorstand zahlenmäßig gleich aus mind. diesen drei Geschlechtern bestehen müsste oder irre ich mich da?
Es ist natürlich alles andere als ein Problem, wenn auch diverse Menschen im Bundesvorstand vertreten sind. Ich möchte nur vermeiden, dass es in Zukunft Verweise auf diese Paritätsregel gibt (auch wenn es nur eine „soll“-Regelung ist), um Kritik an aufgestellten Kandidat*innen-Teams zu üben (von wegen „ja, aber ihr habt ja niemanden im Team, der divers ist, was ist denn mit der Parität“). Ich hoffe zwar, dass wir da drüber hinaus sind, solche Äußerungen zu machen, wenn man aber schon dabei ist, könnte man auch das anders formulieren? Ich habe selbst leider keine gute Idee, wie man dieses formulieren kann, um sowohl dieses gute Prinzip, Geschlechter gleichmäßig zu vertreten, als auch das „Problem“ mit der Parität zu beachten. Sollte sich da keine gute andere Formulierung finden, ist diese Fassung sicherlich auch gut und vermutlich ohne Probleme haben - ich wollte es nur mal in den Raum werfen.

Liebe Grüße und Gut Pfad
Per

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Moin Per,

danke für deinen ausführlichen Kommentar.
Ich sehe es genau wie du, die Formulierung um den Begriff Parität hatten wir nicht so ganz auf dem Schirm und ist eigentlich hier nicht wirklich zielführend. Wenn wir eine alternative Formulierung, die ohne den Begriff Parität auskommt, finden würden, wäre das auch in unserem Sinne.
Es geht uns nicht darum, dass der Vorstand zu gleichen Teilen aus drei Geschlechtern (m/w/d) besteht, sondern „nur“ darum, dass der Vorstand auch unseren koedukativen Bund repräsentativ vertreten sollte. Anzustreben wäre also ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis. Vielleicht könnte man es auch so formulieren:

Formulierungsvorschlag: […] Die Geschlechter sollen nach Möglichkeit im Bundesvorstand ausgewogen vertreten sein.

Ich glaube, die Formulierung ist auf jeden Fall besser als die Paritäts-Formulierung, würde mich über Kommentare oder weitere Vorschläge freuen.

Viele Grüße aus dem Norden,
Tobi

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Wenn wir das für Bundes- und Landesvorstand ändern, wollen wir das vielleicht auch gleich mit für die Bundesdelegierten tun? In § 3 der Wahlordnung heißt es:

Die Bundesdelegierten sollten die männlichen und weiblichen Mitglieder der Landesverbände angemessen repräsentieren.

Das könnte man entsprechend ändern zu:

Die Bundesdelegierten sollten die Mitglieder der Landesverbände in ihren verschiedenen Geschlechtern angemessen repräsentieren.

Wenn ich sie nicht übersehen habe, gibt es für Stammesführung und Landesdelegierte in unseren Ordnungen übrigens keine solchen Repräsentationsklauseln. Relevante Stellen in diesem Kontext sind Bundesordnung V.2.2–5 sowie Wahlordnung §§ 1 und 2.

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Moin Korni,

deine Anmerkungen finden wir gut und würden auch diese Änderungen bei der BV ändern. Wie dies formal richtig in einen Antrag gesteckt werden kann, versuche ich nebenher herauszufinden.

Hi Tobias! Soweit ich weiß, seid ihr als Antragstellis berechtigt, euren Antrag jederzeit bis zur Abstimmung zu ändern, ohne dass es dafür eines neuen Antrags bedarf – solange sich am grundsätzlichen Wesen des Antrags nichts ändert, sollte eine Mail ans Bundesamt mit der geänderten Fassung genügen. Natürlich ist es für alle praktisch, wenn das Bundesamt alle Anträge in ihrer Endfassung spätestens zum Versand der Tagungsunterlagen hat.

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Wir würden einen Änderungsantrag stellen, in dem wir das Wort „paritätisch“ umgehen und auch die Formulierung für die Bundesdelegierten anpassen.
Der geänderte Antrag würde dann wie folgt lauten:

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Die Bundessatzung wird in § 11 Absatz 2 und § 12 Absatz 2 wie folgt geändert: In § 11 Absatz 2 wird die Formulierung „Die männlichen und weiblichen Mitglieder des Vereins müssen im Bundesvorstand repräsentiert sein. Nach Möglichkeit sollte der Bundesvorstand paritätisch besetzt sein.“ durch „Im Bundesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein. Die Geschlechter sollen nach Möglichkeit ausgewogen vertreten sein.“ ersetzt. In § 12 Absatz 2 wird der Satz „Die männlichen und weiblichen Mitglieder müssen im Landesvorstand repräsentiert sein.“ durch „Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.“ ersetzt.
In der Wahlordnung wird in § 3 der Satz „Die Bundesdelegierten sollten die männlichen und weiblichen Mitglieder der Landesverbände angemessen repräsentieren.“ durch „Die Bundesdelegierten sollten die unterschiedlichen Geschlechter der Mitglieder der Landesverbände angemessen repräsentieren.“ ersetzt.

Synopse (Bundessatzung)

Aktuelle Fassung

§ 11 Der Bundesvorstand, die Bundesbeauftragten
(2) Die männlichen und weiblichen Mitglieder des Vereins müssen im Bundesvorstand repräsentiert sein. Nach Möglichkeit sollte der Bundesvorstand paritätisch besetzt sein.

§ 12 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten
(2) Die männlichen und weiblichen Mitglieder müssen im Landesvorstand repräsentiert sein.

Neue Fassung

§11 Der Bundesvorstand, die Bundesbeauftragten
(2) Im Im Bundesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein. Die Geschlechter sollen nach Möglichkeit ausgewogen vertreten sein.

§ 12 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten
(2) Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.

Synopse (Wahlordnung)

Aktuelle Fassung

§ 3 Bundesdelegierte
[…] Die Bundesdelegierten sollten die männlichen und weiblichen Mitglieder der Landesverbände angemessen repräsentieren.

Neue Fassung

§ 3 Bundesdelegierte
[…] Die Bundesdelegierten sollten die unterschiedlichen Geschlechter der Mitglieder der Landesverbände angemessen repräsentieren.

Ich hoffe, der Änderungsantrag ist in dieser gestellten Form möglich - als Grundlage zur Diskussion hier aber schon einmal der aktuelle Stand.

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Finde ich gut, so können wir uns zukunftsicher dies formulieren

Ergebnisse des Webmeetings zur Vorbesprechung des Antrages:

Dieser Antrag zeigt wie Antrag 10 den Willen, dass sich das Thema Geschlechtergerechtigkeit auch in unseren Satzungen niederschlagen soll.
Das es mehrer Anträge zur Frage der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit gibt, zeigt die Bedeutung, die dem Thema im Bund beigemessen wird.

Die Antragstellenden wollen mit den Antragstellenden von Antrag 10 abstimmen ob und ggf. wie Antrag 5 im Antrag 10 berücksichtigt werden kann, sodass Antrag nur ein Antrag zum Thema Geschlechtergerechtigkeit erforderlich ist.

(für die Teilis des Webmeetings notiert und eingestellt von Kay, BuVo)

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Dieser Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.