Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Beschluss von der LDV 2022 zum CO2 Ausgleich wird aufgehoben. Der Landesverband verpflichtet sich weiterhin den von uns ausgelösten CO2 Ausstoß zu kompensieren.
Die Erhebung des Ausstoßes bleibt unverändert auf Grundlage der vorhergehenden Aktionen.
Der Vorstand entscheidet jedes Jahr erneut mit welchem Unternehmen kompensiert werden soll. Sollte es die finanzielle Lage des Landesverbandes nicht hergeben kann eine Kompensation ausgesetzt werden.
Der Vorstand informiert auf der LDV über die Art, Höhe und Dienstleister der Kompensation.
Begründung:
Wir haben uns selber als Ziel gesetzt die von uns ausgelösten CO2-Ausstoß durch ein Unternehmen fachgerecht kompensieren zu lassen. Die LDV muss jedes Jahr über die Auswahl des Unternehmen abstimmen. Dieses Vorgehen empfinden wir nicht mehr als den besten und arbeitsfreundlichsten Weg. Auf unseren Landesdelegiertenversammlungen gibt es jedes Jahr eine große Anzahl an sinnvollen und inhaltsschweren Anträgen, welche um gut und zukunftsorientiert entschieden werden sollen, Zeit erfordern. Zeit, welchen auf unseren Versammlungen knapp bemessen ist. Durch diesen Antrag wollen wir das System um den CO2 Ausgleich verschlanken, aber dennoch transparent halten. Der Vorstand bleibt der Versammlung Rechenschaft über den Ausgleich und die Begründung seiner Auswahl schuldig.
Weitere Begründungen erfolgen ggf. mündlich.
Könntet ihr einmal darlegen, in welcher Höhe in den letzten Jahren jeweils unser CO2 kompensiert wurde? Also was haben wir dafür bezahlt?
Ich verstehe die Idee, dass man nicht jedes Jahr einen LDV Beschluss dazu machen möchte (dies kostet Zeit). Allerdings gibt der bisherige Beschluss auch die Möglichkeit, dass einmal nichts beschlossen wird- in dem Fall wird weiter bei dem bestehenden Unternehmen kompensiert.
Diese Entscheidung in den Vorstand zu verlagern, halte ich für praktikabel, auch wenn dies ein bisschen das Bewusstsein und die Verantwortung aus der Versammlung nimmt - ich halte es für unerlässlich, dass wir als LV wo immer möglich CO2 einsparen. Und indem sich die LDV damit beschäftigt, bleibt das Thema präsent.
Viel wichtiger aber finde ich den Punkt, dass der Vorstand der Versammlung darüber Bericht erstattet. Grundsätzlich halte ich es für sehr wichtig, dass diese Entscheidung deutlich vor Ende der Antragsfrist (ca. 4 Wochen, analog zu den redaktionellen Änderungen) bekannt gemacht wird, damit der Versammlung die Möglichkeit bleibt, einen ordentlichen Antrag zur Anpassung stellen zu können. Dies sollte in den Antrag mit aufgenommen werden.
Schwieriger finde ich den Punkt der möglichen Aussetzung bei angespannter finanzieller Lage: Was heißt das? Wann ist die Lage angespannt? Ihr wollt die Beiträge massiv erhöhen, zählt das schon als angespannte Lage? Oder nur wenn wir ins Minus im Jahresabschluss rutschen? Kann auch in einem solchen Fall die Versammlung beschließen, dass trotzdem kompensiert werden soll?
Vielen Dank im Voraus und dass ihr euch insgesamt so viel Mühe und Gedanken macht!
Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der Beschluss von der LDV 2022 zum CO2 Ausgleich wird aufgehoben. Der Landesverband verpflichtet sich weiterhin den von uns ausgelösten CO2 Ausstoß zu kompensieren.
Die Erhebung des Ausstoßes bleibt unverändert auf Grundlage der vorhergehenden Aktionen.
Der Vorstand entscheidet jedes Jahr erneut mit welchem Unternehmen kompensiert werden soll. Sollte es die finanzielle Lage des Landesverbandes nicht hergeben kann eine Kompensation ausgesetzt werden.
Der Vorstand informiert auf der LDV über die Art, Höhe und Dienstleister der Kompensation.
Die Höhe der CO2-Kompensation wird im Wirtschaftsplan des Folgejahres ausgewiesen.