Antrag 07 - Zentralverpflegung

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

Bei allen Aktionen des BdP Niedersachsen und seinen Untergruppierungen, bei denen eine Zentralverpflegung angeboten wird, muss es für Teilnehmende grundsätzlich möglich sein, sich von dieser Verpflegung abzumelden. Für Teilnehmende, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, darf kein Verpflegungsbeitrag oder anteiliger Kostenbeitrag erhoben werden.

Begründung:

Zentralverpflegung darf kein verpflichtendes Zusatzpaket sein, das Teilnehmende faktisch zur Mitfinanzierung zwingt, selbst wenn sie dieses Angebot nicht nutzen. Wer sich bewusst für Selbstverpflegung entscheidet, entlastet die Organisation – und darf dafür nicht finanziell bestraft werden. Der BdP steht für Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und freiwillige Gemeinschaft. Eine verpflichtende Kostenbeteiligung an nicht in Anspruch genommener Verpflegung widerspricht diesen Grundwerten. Die Abmeldung von der Zentralverpflegung ist daher keine Ausnahme, sondern eine notwendige Konsequenz eines fairen und transparenten Teilnahmebeitrags.

Antragsstellende: Antragsstellende werden nach Abschluss der Ablehnung/Beschluss gem. Beschluss der LDV 2020 nicht veröffentlicht.

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Guten Abend, vielen Dank für euren Antrag! (@jolene.mcgraw, die anderen konnte ich leider nicht konkret zuordnen)
Ich kann die Idee dahinter sehr gut verstehen und sehe den Sinn und Zweck der Formulierung. Es sollte grds. nicht dazu kommen, dass Menschen mit eingeplant werden, die diese Verpflegung nicht in Anspruch nehmen und dadurch im Zweifelsfall Essen in den Müll wandert und gleichzeitig “unnötige” Kosten entstehen.

Erstmal vorab eine Interessensfrage:

  • Wisst ihr, ob das durch TN/eine Gruppe/einen Stamm schon einmal versucht wurde und wie diese Anfrage beantwortet wurde? Ich könnte mir gut vorstellen, dass das mit Kommunikation im Voraus durchaus möglich sein könnte. Natürlich kann es trotzdem sinnvoll sein, diese Verbindlichkeit zu schaffen, sofern man das möchte.

Im Anschluss habe ich einige Punkte, an denen ich das Vorhaben kiritisch sehe bzw. mich frage, wie man das umsetzen kann:

  1. Euer Antrag bezieht sich auf “Teilnehmende”. Sind die hier tatsächlich gemeint oder sind vielmehr Stämme bzw. Kochgruppen gemeint?
  2. Ihr bezieht euch auf “alle[…] Aktionen […], bei denen eine Zentralverpflegung angeboten wird”. Zentralverpflegung würde für mich bedeuten, dass es eine zentrale Ausgabe zubereiteten Essens gibt. Das ist glaube ich nicht die Intention dahinter, vielleicht gibt es hier eine klarere Formulierung? (Ich denke ihr meint auch die zentrale Ausgabe von Lebensmitteln zum Kochen in den Gruppen)
  3. Bei vielen kleineren Veranstaltungen ist nicht wirklich differenzierbar, wieviel des Beitrags konkret in Verpflegung investiert wird. (Das betrifft insbesondere Wochenendveranstaltungen und Kurse)
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Moin Tilman,

vielen Dank für deinen Kommentar!

Zunächst zu deiner Frage bezüglich des Interesses: Ja, einen entsprechenden Versuch gab es bereits. Auf der LDV 2023 wurde im Plenum angefragt, ob für das LaPfiLa 2024 die Möglichkeit bestünde, kostenfrei von der Zentralverpflegung zurückzutreten. Seitens des LaPfiLa-2024-Teams wurde dabei klar kommuniziert, dass dies logistisch kostenfrei nicht umsetzbar sei, jedoch eine Erstattung von zwei Dritteln der Verpflegungskosten möglich wäre. Aus diesem Umstand ergibt sich auch unsere Motivation für die Antragstellung. Nach diesem Vorfall sowie nach mehreren Gesprächen mit anderen Stämmen auf dem LaPfiLa sind wir sehr sicher, dass wir nicht der einzige Stamm sind, der sich eine kostenfreie Abmeldung von der Zentralverpflegung gewünscht hätte.

Zu deinen weiteren Punkten:

  1. Aus unserer Perspektive würde sich die Regelung in erster Linie auf Stämme beziehungsweise Kochgruppen beziehen. Da uns jedoch bewusst ist, dass der Landesverband auch viele Einzelmitglieder hat, die regelmäßig an Veranstaltungen teilnehmen, wollten wir diese mit dem Antrag nicht grundsätzlich ausschließen.
  2. Genau, primär beziehen wir uns auf die zentrale Ausgabe von Lebensmitteln zum Kochen in den Stämmen bzw. Kochgruppen. Darüber hinaus soll jedoch auch bei Veranstaltungen wie beispielsweise der LDV die Möglichkeit bestehen, von der Verpflegung zurückzutreten und eine eigenständige Versorgung zu organisieren. Prinzipiell könnte man auch etwas schreiben wie z.B. “Die Abmeldung der Zentralverpflegung kann nur in der Konstellation stattfinden, in welcher sich auch angemeldet wurde (Einzelperson/Kochgruppe/Stammesweise.”
  3. Hier vertreten wir eine andere Auffassung. In unseren Kostenkalkulationen für Lager, Fahrten und Aktionen rechnen wir – wie vermutlich die meisten anderen Stämme auch – mit einer festen Verpflegungspauschale, beispielsweise 6,50 € pro Person und Tag. Entsprechend würden Personen, die sich von der Verpflegung abmelden, diesen Betrag pro Tag weniger zahlen.
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Moin, danke für die Rückmeldung.
Ich beziehe mich erstmal auf das LaPfiLa/Großveranstaltungen und danach auf sonstige weitere Veranstaltungen.

Für ein Lager wie das LaPfiLa muss im Vorhinein Infrastruktur aufgebaut und geplant werden, welche für alle Teilnehmenden ausreichen sollte. Daher muss mit entsprechend vielen Personen und ausreichend Platz geplant werden, bisher war der Standard die Teilnahme an der Zentralverpflegung. Diese sollte (meiner Meinung nach) auch für alle weiterhin möglich sein und daher weiterhin mitgeplant werden.
Außerdem liegt es unter anderem in der Pflicht der organisierenden Personen die möglichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Teilnehmenden zu ergreifen. Dazu gehört auch eine entsprechende Lagerung von Lebensmitteln. Diese müssen teilweise gekühlt werden. Das wird vmtl. im Rahmen eines LaPfiLa nicht sinnvoll, oder nur mit erheblichen Mehrkosten (und natürlich Platzbedarf, herumstehen von Kühlanhängern etc.), durch einzelne Stämme umsetzbar sein. Teilweise kann auch eine Stomversorgung nicht gewährleistet werden.
Spätestens wenn die sowieso vorhandene Infrastruktur wie Kühlung oder Ausgabestellen wiederum mitgenutzt werden soll, sofern hygienisch umsetzbar, wäre die Zahlung eines Teils des Beitrags für die Verpflegung durchaus sinnvoll. Allerdings kann man auch ohne die Nutzung argumentieren, dass die zentrale Verpflegung zu Beginn eingeplant werden musste und damit auch ein Teil des Beitrags hierzu zu entrichten ist.


Daneben stehen Dinge, die für alle Veranstaltungen gelten:
Im Verpflegungsbeitrag sind nicht nur die Hauptmahlzeiten enthalten, sondern auch Snacks, Getränke o.ä. Das wird teilweise zentral bereitgestellt und ist für alle Teilnehmenden verfügbar. Dort wäre es nur fair, wenn auch alle einen Teil dazu beitragen.


Und zuletzt konkret auf Kurse und sonstige Wochenendveranstaltungen bezogen:
Unsere Veranstaltungen haben verschiedene pauschale TN Beiträge, je nach Art der Veranstaltung, Übernachtungszahl und Funktion. Diese Beiträge sind allerdings nicht kostendeckend.
So sind z. B. für den BK/KfG im Frühjahr 2026 85 € TN-Beitrag angesetzt gewesen. Die Kursstätte alleine hat pro TN mehr gekostet, als dieser Beitrag. Das ist auch bei vielen anderen Veranstaltungen der Fall. Natürlich könnte man theoretisch in der Abrechnung einen prozentualen Anteil berechnen und zurückerstatten. Das ist aufgrund der variierenden Kosten (Programm, Unterkunft, etc.) vermutlich nicht pauschal möglich und müsste im Einzelfall erfolgen.

Das entlastet auf keinen Fall die Organisation! Vielmehr schafft es im Gegenteil einen erheblichen Verwaltungs(mehr)aufwand für die Mitarbeiterinnen und abrechnende Personen und hebt damit auch die Schwelle an, solche Aufgaben zu übernehmen.


Abschließend kann ich nur nochmal sagen, dass ich den Ursprung und den Grundgedanken des Antrags sehr gut verstehen kann.

Jedoch wird das praktisch vermutlich nur für Veranstaltungen umsetzbar sein, bei denen die TN die Kosten grötenteils über den TN-Beitrag zahlen und nicht (Groß-)Teile aus anderen Mitteln/Töpfen gezahlt werden, der theoretische Beitrag also deutlich höher liegt als der faktisch gezahlte.
Das betrifft in unserem Einflussbereich, soweit ich das gerade überblicken kann, regulär nur das LaPfiLa. Daneben wären das auch z. B. LaWöPfiLa oder die Landesfahrt. Auf diesen beiden Veranstaltungen werden vermutlich nicht die strukturellen Voraussetzungen vorhanden sein, um die eigenständige Verpflegung umzusetzen.

Ob man auch die Zahlung eines Teilbeitrags pauschal ausschließen sollte, steht finde ich aus o. g. Gründen nochmal auf einem anderen Blatt.

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Moin, danke dir für die ausführliche und differenzierte Rückmeldung. Ich kann die praktischen Herausforderungen, die du beschreibst, gut nachvollziehen – insbesondere bei Großveranstaltungen wie dem LaPfiLa.

Dass für Großlager eine zentrale Verpflegung mitgeplant, vorgehalten und für alle nutzbar sein muss, stelle ich ausdrücklich nicht in Frage. Das ist aus organisatorischen, hygienischen und gesundheitsschutzrechtlichen Gründen sinnvoll und notwendig, jedoch sind letztere Gründe auch fernab der zentralen Lebensmittelversorgung realistisch einhaltbar.

Der Kern meines Antrags richtet sich jedoch nicht gegen die Existenz oder Planung der Zentralverpflegung, sondern gegen eine zwingende finanzielle Beteiligung bei erklärtem Nicht-Nutzen.
Planungssicherheit allein begründet aus meiner Sicht noch keine Beitragspflicht, wenn eine Leistung bewusst nicht in Anspruch genommen wird.

Den Aspekt von Gesundheitsschutz, Lagerung und Kühlung kann ich sehr gut nachvollziehen. Aus der Perspektive unseres Stammes kann ich dazu sagen, dass wir uns – sofern eine Abmeldung von der Zentralverpflegung bzw. der zentralen Lebensmittelausgabe möglich wäre – der damit einhergehenden Verantwortung sehr bewusst wären. In einem solchen Fall würden wir unsere Lebensmittel eigenständig lagern und kühlen. Hierfür verfügen wir über gasbetriebene Kühlschränke, sodass wir nicht auf Kühlmöglichkeiten vor Ort angewiesen wären. Ich denke uns ist dabei allen klar, dass entsprechende Infrastruktur auf den meisten Lagerplätzen in diesem Umfang ohnehin kaum realistisch zur Verfügung gestellt werden kann.

Dass die zentrale Verpflegung von Beginn an eingeplant und einkalkuliert werden muss, ist sicherlich allen bewusst, die bereits Lager oder Aktionen organisiert haben. Dennoch sollte dies aus meiner Sicht keine unüberwindbare Hürde darstellen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene bereits mit mehreren Beitragskategorien (Regel-, Förder- und Solibeitrag) kalkuliert wird. Wenn also eine differenzierte Beitragsgestaltung möglich ist, sollte es aus unserer Sicht auch denkbar sein, einen Teilnahmebeitrag ohne Verpflegungskosten auswählen zu können.

Dass eine solche Differenzierung bei Wochenendaktionen oder Kursen nur schwer kalkulierbar und logistisch herausfordernd ist – nicht zuletzt, weil die Teilnehmenden häufig minderjährig und entsprechend eingeschränkt mobil sind – leuchtet mir ein.

Wie bereits im vorherigen Kommentar angedeutet, geht es uns hierbei jedoch primär um Stämme bzw. Kochgruppen und die Abmeldung von der zentralen Lebensmittelausgabe zum eigenständigen Kochen, wie es auf dem LaPfiLa häufig praktiziert wird. Die gewählte Formulierung des Antrags soll darüber hinaus bewusst auch Einzelmitgliedern die Möglichkeit offenlassen, sich bei Bedarf von der Zentralverpflegung abzumelden.

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Guten Abend, danke für deine Rückmeldung. Tatsächlich halte ich eine (teilweise) Erstattung/Reduktion des Beitrags für das LaPfiLa als am ehesten machbar.

Du sagst einerseits dir ist bewusst, dass die zentrale Verpflegung von Beginn an eingeplant werden muss, andererseits aber, dass Gruppen die diese letztendlich nicht in Anspruch nehmen, dafür nichts zahlen sollen. Allerdings ist gerade dieser Umstand Grund dafür, dass alle den infrastrukturellen Teil dieses Vorhabens mittragen sollten. Sonst bezahlen andere Teilnehmende im Endeffekt für (durch eine entprechende Gruppe nicht genutzte) bereitgestellte Infrastruktur, was dann den Beitrag für diese anderen TN faktisch anheben würde.

Die Möglichkeit des Betriebs eigener Kühlmöglichkeiten (gerade mit Gas) kann nicht pauschal gewährleistet werden und hängt von konkreten Sicherheitskonzepten (insbesondere bezüglich des Brandschutzes) der Veranstaltungen und der Lagerplätze ab. Diese Konzepte ergeben sich teilweise auch aus Vorgaben externer Stellen, z. B. zuständiger Behörden. Ich würde mal in den Raum stellen, dass sich diese teilweise auch variabel verändern können und gerade aus diesem Gesichtspunkt die Möglichkeit der zentralen Verpflegung auch bei eigenständiger Versorgung vorgehalten werden müsste.
Falls ein eigenständiger Betrieb möglich sein sollte, führt das dazu, dass wie zuvor aufgeführt Kühlkapazitäten zentral bereitgestellt werden (müssen), welche dann nicht genutzt werden würden. Parallel werden andere Möglichkeiten (in der entsprechenden Gruppe dann) betrieben, die Energie verbrauchen. Dadurch entsteht ein Mehrverbrauch an Energie und tendenziell auch Mehrkosten (durch Verbrauch/Miete) für die Teilnehmenden der entsprechenden Gruppe, was eigentlich gerade nicht in eurem Sinne war.

Es ist zu einem gewissen Maße eine differenzierte Beitragsgestaltung möglich, allerdings nimmt das irgendwo ein Ende. Wenn man jetzt von einem 3-stufigen Beitrag ausgehen würde, wären wir mit der Ausnahme der Verpflegungskosten bei insgesamt 6 Beiträgen. (Und zieht man hier den gleichen Betrag ab oder andere?) Das führt zu einer sehr deutlichen Unübersichtlichkeit und ggf. würden diese Möglichkeiten finanziell schwächerer Personen dadurch eingeschränkt werden.

Zum Schluss greifst du noch den Punkt mit Einzelpersonen auf und sagst dir leuchtet es ein, dass das schwer kalkulierbar und herausfordernd ist. Euer Antrag öffnet diese Möglichkeit allerdings explizit (wie du auch nochmal beschreibst), auch wenn es euch primär um Stämme/Kochgruppen geht.

Mir fehlt ein Vorschlag zur (sinnvollen) praktischen Umsetzbarkeit für Wochenend- und Kursveranstaltungen, der die Abläufe vor Ort sowie die Abrechnungsmodalitäten nicht unverhältnismäßig verkompliziert. Weiterhin vermisse ich die Berücksichtigung des Umstands, dass in der Verpflegung eben nicht nur die Hauptmahlzeiten abgedeckt werden, sondern auch vieles drumherum. (Vielleicht das auch mehr auf Kursen und Wochenendveranstaltungen wie auf den großen Lagern, also dem LaPfiLa)

Moin Nicolas, moinn Jolene, moin Alexander,

krasser Antrag.

Kann es sein, dass das eine Reaktion auf die verlorene Debatte zur fleischfreien Verpflegung ist?

Ich frage mich, wohin das führen soll. Wird der LV zum Tourismusveranstalter und jeder Stamm kann sich seine “Leistungen” im Baukastensystem aussuchen?

Bewusst überspitzt kann es nach 2-3 weiteren Anträgen in dieser Richtung so laufen: “Ich möchte nur Frühstück, ums Mittag kümmere ich mich selbst. Anreise brauche ich nicht, aber die Abreise und am Programm möchte ich nur Nachmittags teilnehmen. Berechnet mir bitte meinen individuellen Beitrag”

Als jemand, der gerade ein Großlager mitplant kann ich sagen: jede Art von Sonderwünschen ist in keinster Weise eine Erleichterung für uns, die es planen. Natürlich wird immer versucht auf das meiste Rücksicht zu nehmen, aber Sonderwünsche führen immer zu mehr Aufwand.

In Zeiten, in denen es als Veranstaltungsleitung echt schwer ist, ausreichend Teamende für Aktionen zu finden, ist das ein schlechtes Signal: wir machen eure Arbeit noch ein bisschen auffwändiger :wink:

Stellt euch vor, ihr habt auf eurem Stammeslager 3 Wölflinge und 2 Sipplinge, die sagen “ne das Essen schmeckt mir nicht. Gebt mir meine 6,50€ ich hol mir lieber n Döner”

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Moin zusammen,

ich finde es schade, dass sich die anfangs sachliche und lösungsorientierte Diskussion in den letzten Beiträgen etwas in eine andere Richtung entwickelt hat. Gerade zu Beginn hat Tilman sehr offen und konstruktiv nach praktikablen Lösungen gefragt. Davon wurde zuletzt aus meiner Sicht ein Stück abgerückt.

Ein Teil der zuletzt entstandenen Schärfe kommt meines Erachtens auch durch sehr zugespitzte Darstellungen, die mit dem eigentlichen Anliegen des Antrags nur begrenzt zu tun haben. Die Frage ist nicht, ob wir ein „Baukastensystem“ für Beiträge wollen, sondern wie wir mit der konkreten Situation umgehen, dass zentrale Verpflegung nicht immer gewünscht oder genutzt wird.

Ich habe außerdem den Eindruck, dass einige von Jolenes Argumenten missverstanden wurden. Ihr Hinweis auf unterschiedliche Beitragsformen zeigt ja gerade, dass der Verband bereits heute mit Unsicherheiten und variablen Einnahmen umgeht. Vor diesem Hintergrund wirkt die sehr starre betriebswirtschaftliche Argumentation bei den Verpflegungskosten auf mich nicht ganz kohärent.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, die Diskussion wieder stärker auf konkrete und umsetzbare Lösungen zu lenken. Dafür sehe ich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Entweder man beschränkt den Antrag auf Veranstaltungen mit zentraler Lebensmittelausgabe und schließt dafür Veranstaltungen wie LDV, Landesschmieden und StuTen ausdrücklich ein
oder man belässt es allgemein bei „Zentralverpflegung“, nimmt Kurse aber explizit aus.

Beide Varianten würden einen Teil der angesprochenen Umsetzungsprobleme bereits beheben.

Wichtig erscheint mir dabei auch der Punkt, den Jolene angesprochen hat, dass eine Abmeldung sich immer auf die jeweilige Anmeldeform beziehen sollte, also auf Stamm/Kochgruppe oder Einzelperson.

Außerdem bezieht sich der Antrag ausdrücklich auf den Verpflegungsbeitrag. Infrastruktur- und Grundkosten sind davon nicht zwingend betroffen. Aus meiner Sicht sollten Lebensmittel- bzw. Verpflegungskosten und allgemeine Infrastrukturkosten getrennt betrachtet werden, da sie vermutlich auch in der Planung unterschiedliche Posten darstellen.

Es geht dabei ja darum, einen angemessenen Betrag für die eigene Lebensmittelversorgung zu erhalten und hier nicht nachteilig behandelt zu werden. Dieser Eindruck entsteht allerdings nicht, wenn kommuniziert wird, dass nur 2/3 des Verpflegungsbeitrags zurückerstattet werden können.

Ich kann nachvollziehen, dass Planungssicherheit grundsätzlich wichtig ist. Gleichzeitig werden an vielen anderen Stellen bereits Unsicherheiten in Kauf genommen, etwa durch nicht kostendeckende Beiträge, Soli-Modelle oder individuelle Erstattungen bei Anreise. Bei wiederkehrenden Großveranstaltungen lassen sich zudem auf Basis von Erfahrungswerten relativ stabile Anteile selbstversorgender Gruppen oder Personen einplanen. Das wirtschaftliche Risiko erscheint mir hier geringer, als es teilweise dargestellt wird.

Hinzu kommt, dass es bereits jetzt regelmäßig vorkommt, dass Teilnehmende das Verpflegungsangebot nicht nutzen und stattdessen selbst essen (wie bspw. bei den LDVs), was umso ärgerlicher ist, wenn Veranstaltungen sowieso nicht kostendeckend berechnet werden und der Verein für überschüssiges Essensangebot zahlt, welches nicht in Anspruch genommen wird. Diese Effekte bestehen also ohnehin, ohne dass sie bisher systematisch berücksichtigt werden.

Unstrittig scheint mir daher außerdem, dass es eine reale Nachfrage nach einer solchen Möglichkeit gibt. Das zeigen sowohl frühere Rückmeldungen als auch die konkreten Beispiele aus der Praxis. Vor diesem Hintergrund halte ich es für sinnvoll, hierfür eine transparente und verbindliche Regelung zu finden, statt das Thema immer wieder informell zu lösen.

Insgesamt sehe ich den Antrag nicht als Belastung für Veranstaltungsleitungen, sondern als Versuch, eine bestehende Situation fair und nachvollziehbar zu regeln. Mit einer etwas präziseren Formulierung halte ich ihn für gut umsetzbar und sachlich gerechtfertigt.

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Guten Abend an alle :slight_smile:

Als Person, die schon mehrere Veranstaltungen verschiedener Größe als Leitung oder Küche begleitet hat, möchte ich gerne ein, zwei Erfahrungen zu dem Thema teilen - auch wenn sie ggf. schon genannt wurden:

Küchenteam: Die Veranstaltungsküche birgt diverse Herausforderungen, welche den Job unattraktiv macht, die fleischfreie Ernährung gehört meiner Erfahrung nach nicht dazu, sie vereinfacht das Ganze eher (Beispiel: vegetarisch lässt sich schnell zu vegan modifizieren → Laktose und viele andere Unverträglichkeiten gleich mit abgefrühstückt). Die Verpflegung zu einem „Bestellbaustein“ zu machen verschiebt den Küchenjob mehr in die „Dienstleister“-Ecke als jetzt schon - und ja, das macht es unattraktiver sich in diesem Bereich zu engagieren.

Finanzen: Ich weiß ja nicht, wie andere so ihre Veranstaltung kalkulieren, aber tatsächlich landen meiner Erfahrung nach in den seltensten Fällen die „X € pro Tag pro Nase für Verpflegung“ aus der Kalkulation 1:1 so im TN-Beitrag. Die wenigsten unserer Veranstaltungen tragen sich zu 100% aus TN-Beiträgen, sondern werden um LV- und/oder Fördermittel ergänzt. Wie rechne ich denn nun aus, welcher Beitrag tatsächlich vom TN-Beitrag abzuziehen ist? Um nur eine der Fragen zu stellen, die sich während der Abrechnung ergeben - einfacher wird es durch diese Regel definitiv nicht für die abrechnenende Person! Und der LV wird jetzt bereits oft genug für sein komplexes Abrechnungswesen kritisiert.
Das hier schon häufig genannte Soli-System ist schon sehr komplex in der Kalkulation und Abrechnung, bringt aber im Gegensatz zu einer „Verpflegungsabbestellung“ einen echten Mehrwert für die Partizipationsmöglichkeiten.

Verantwortung: Auch wenn das nie so direkt ausgesprochen wird: Unsere Veranstaltungsleitung und Küchen tragen eine riesige Verantwortung für die Gesundheit unserer Teilnehmenden. Das ist bei Kochgruppen, in denen ich natürlich nicht den Hygienestatus einer Zentralküche erreiche, schon eine Grauzone. Wenn Gruppen/Stämme sich komplett aus der Zentral-Verpflegung abmelden wird die Grauzone noch dunkler - die Verantwortung bleibt aber bei der Veranstaltungsleitung.

Pädagogik: Wir haben bei den diversen „Fleischfrei-Diskussionen“ der letzten Jahre viel über den pädagogischen Aspekt diskutiert, auch in dieser Hinsicht fände ich es falsch, wenn sich einzelne Gruppen aus diesem Aspekt einfach „ausbuchen“. Ich fände es sehr schade, wenn Teilnehmenden dieser Ausflug in eine andere kulinarische Welt verwehrt wird (auch wenn er vielleicht erstmal ungeliebt / herausfordernd ist), weil die Leitung der Kochgruppe keinen Bock hat und lieber das gleiche wie immer kochen will, wir wollen uns schließlich gemeinsam den Herausforderungen stellen und Neues entdecken - dazu gehören auch verrückte Küchen-Ideen :wink:

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Zu diesem Antrag gab es Änderungsanträge, die aktuelle Fassung steht weiter unten.

Der Antrag wurde durch die Versammlung abgelehnt:

Aktuelle Fassung:

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

Bei allen Aktionen des BdP Niedersachsen, bei denen Essen in Kochboxen ausgegeben wird, muss es für Stämme/Kochgruppen grundsätzlich möglich sein, sich von dieser Verpflegung abzumelden. Ausgenommen sind Kurse.

Für Stämme/Kochgruppen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, darf kein Verpflegungsbeitrag oder anteiliger Kostenbeitrag erhoben werden.