Moin zusammen,
ich finde es schade, dass sich die anfangs sachliche und lösungsorientierte Diskussion in den letzten Beiträgen etwas in eine andere Richtung entwickelt hat. Gerade zu Beginn hat Tilman sehr offen und konstruktiv nach praktikablen Lösungen gefragt. Davon wurde zuletzt aus meiner Sicht ein Stück abgerückt.
Ein Teil der zuletzt entstandenen Schärfe kommt meines Erachtens auch durch sehr zugespitzte Darstellungen, die mit dem eigentlichen Anliegen des Antrags nur begrenzt zu tun haben. Die Frage ist nicht, ob wir ein „Baukastensystem“ für Beiträge wollen, sondern wie wir mit der konkreten Situation umgehen, dass zentrale Verpflegung nicht immer gewünscht oder genutzt wird.
Ich habe außerdem den Eindruck, dass einige von Jolenes Argumenten missverstanden wurden. Ihr Hinweis auf unterschiedliche Beitragsformen zeigt ja gerade, dass der Verband bereits heute mit Unsicherheiten und variablen Einnahmen umgeht. Vor diesem Hintergrund wirkt die sehr starre betriebswirtschaftliche Argumentation bei den Verpflegungskosten auf mich nicht ganz kohärent.
Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, die Diskussion wieder stärker auf konkrete und umsetzbare Lösungen zu lenken. Dafür sehe ich grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Entweder man beschränkt den Antrag auf Veranstaltungen mit zentraler Lebensmittelausgabe und schließt dafür Veranstaltungen wie LDV, Landesschmieden und StuTen ausdrücklich ein
oder man belässt es allgemein bei „Zentralverpflegung“, nimmt Kurse aber explizit aus.
Beide Varianten würden einen Teil der angesprochenen Umsetzungsprobleme bereits beheben.
Wichtig erscheint mir dabei auch der Punkt, den Jolene angesprochen hat, dass eine Abmeldung sich immer auf die jeweilige Anmeldeform beziehen sollte, also auf Stamm/Kochgruppe oder Einzelperson.
Außerdem bezieht sich der Antrag ausdrücklich auf den Verpflegungsbeitrag. Infrastruktur- und Grundkosten sind davon nicht zwingend betroffen. Aus meiner Sicht sollten Lebensmittel- bzw. Verpflegungskosten und allgemeine Infrastrukturkosten getrennt betrachtet werden, da sie vermutlich auch in der Planung unterschiedliche Posten darstellen.
Es geht dabei ja darum, einen angemessenen Betrag für die eigene Lebensmittelversorgung zu erhalten und hier nicht nachteilig behandelt zu werden. Dieser Eindruck entsteht allerdings nicht, wenn kommuniziert wird, dass nur 2/3 des Verpflegungsbeitrags zurückerstattet werden können.
Ich kann nachvollziehen, dass Planungssicherheit grundsätzlich wichtig ist. Gleichzeitig werden an vielen anderen Stellen bereits Unsicherheiten in Kauf genommen, etwa durch nicht kostendeckende Beiträge, Soli-Modelle oder individuelle Erstattungen bei Anreise. Bei wiederkehrenden Großveranstaltungen lassen sich zudem auf Basis von Erfahrungswerten relativ stabile Anteile selbstversorgender Gruppen oder Personen einplanen. Das wirtschaftliche Risiko erscheint mir hier geringer, als es teilweise dargestellt wird.
Hinzu kommt, dass es bereits jetzt regelmäßig vorkommt, dass Teilnehmende das Verpflegungsangebot nicht nutzen und stattdessen selbst essen (wie bspw. bei den LDVs), was umso ärgerlicher ist, wenn Veranstaltungen sowieso nicht kostendeckend berechnet werden und der Verein für überschüssiges Essensangebot zahlt, welches nicht in Anspruch genommen wird. Diese Effekte bestehen also ohnehin, ohne dass sie bisher systematisch berücksichtigt werden.
Unstrittig scheint mir daher außerdem, dass es eine reale Nachfrage nach einer solchen Möglichkeit gibt. Das zeigen sowohl frühere Rückmeldungen als auch die konkreten Beispiele aus der Praxis. Vor diesem Hintergrund halte ich es für sinnvoll, hierfür eine transparente und verbindliche Regelung zu finden, statt das Thema immer wieder informell zu lösen.
Insgesamt sehe ich den Antrag nicht als Belastung für Veranstaltungsleitungen, sondern als Versuch, eine bestehende Situation fair und nachvollziehbar zu regeln. Mit einer etwas präziseren Formulierung halte ich ihn für gut umsetzbar und sachlich gerechtfertigt.