Antrag 1: Änderung der Geschäftsordnung Punkt 5 (Änderungsanträge)

Die Landesversammlung möge beschließen:

Punkt 5 der Geschäftsordnung des Landesverbands “Zurücknahme von Anträgen” wird in Punkt 5: “Behandlung von Anträgen” geändert:

Streiche:
“Anträge können mit Zustimmung der Delegierten zurückgenommen werden, die den Antrag unterstützt haben.”

Ersetze durch:
“In der Vorbereitung und notwendigenfalls auch während der Diskussion können zu einem zur Entscheidung anstehenden Antrag Änderungen einzelner Aspekte des Antrags beantragt werden. Der/die Antragstellende/n können solche Anträge in seinen/ihren Antrag aufnehmen. Nimmt der/die Antragstellende/n die Änderung nicht in den Antrag auf, so erfolgt in der Regel eine vorgezogene Aussprache mit anschließender Abstimmung über den Änderungsantrag.
Anträge können von Antragstellenden nur zurückgezogen werden, wenn sich dagegen kein Widerspruch aus der Versammlung erhebt.”

Antragsteller : Julius Meschke

Begründung:
Änderungsanträge sind auf Bundesversammlungen gang und gäbe, auf Landesversammlungen jedoch bisher nicht zugelassen. Dies führt unter Umständen dazu, dass Anträge abgelehnt werden, weil Antragsteller teilweise einzelne Wörter nicht ändern wollen. Mit Änderungsanträgen können die Delegierten Änderungswünsche anbringen. Wenn diese nicht vom Antragsteller angenommen werden, wird darüber abgestimmt und ggf. der Antrag dahingehend geändert. Die Landesversammlung ist dadurch deutlich flexibler in der Gestaltung und hat die Möglichkeit, noch besser an den Anträgen mitzuwirken.

Der letzte Satz ist zudem eine Klarstellung des bisherigen Punktes 5 und außerdem eine Anpassung an die Bundesgeschäftsordnung.

Der Text im Antrag wurde fast exakt aus der Bundesgeschäftsordnung (Absatz 5) übernommen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.