Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
§2 der Landessatzung wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:
- Personen können auf ihren angemessenen, mit dem Vorstand vertraglich vereinbarten oder durch eine von der Landesversammlung oder dem Vorstand beschlossene Ordnung, zugestandenen Aufwendungsersatz verzichten und statt des Aufwendungsersatzes eine Bescheinigung/Bestätigung des Vereins über die Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Satzung erhalten.
Antragsteller: Landesvorstand BdP LV Niedersachsen
Begründung:
Die Änderung der Satzung ermöglicht es dem LV, Spendenbescheinigungen für sogenannte Aufwandsspenden auszustellen. Eine Aufwandsspende liegt dann vor, wenn auf die Auszahlung einer Erstattung von Auslagen (z.B. Fahrtkosten) freiwillig verzichtet wird. Bisher ist die Ausstellung einer Spendenbescheinigung nur möglich, wenn die Erstattung zunächst ausgezahlt und anschließend wieder zurück gespendet wird.
Von der Neuregelung, die aus steuerrechtlichen Gründen in der Satzung ermöglicht werden muss, versprechen wir uns einen reduzierten Verwaltungsaufwand und gleichzeitig ein höheres Spendenpotential. Künftig kann der Verzicht auf die Auszahlung der Erstattung und damit die Aufwandsspende direkt auf dem Abrechnungsformular vermerkt werden.
Synopse: