Antrag 1 - Satzungsänderung §2 Vereinszweck

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

§2 der Landessatzung wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:

  1. Personen können auf ihren angemessenen, mit dem Vorstand vertraglich vereinbarten oder durch eine von der Landesversammlung oder dem Vorstand beschlossene Ordnung, zugestandenen Aufwendungsersatz verzichten und statt des Aufwendungsersatzes eine Bescheinigung/Bestätigung des Vereins über die Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Satzung erhalten.

Antragsteller: Landesvorstand BdP LV Niedersachsen

Begründung:

Die Änderung der Satzung ermöglicht es dem LV, Spendenbescheinigungen für sogenannte Aufwandsspenden auszustellen. Eine Aufwandsspende liegt dann vor, wenn auf die Auszahlung einer Erstattung von Auslagen (z.B. Fahrtkosten) freiwillig verzichtet wird. Bisher ist die Ausstellung einer Spendenbescheinigung nur möglich, wenn die Erstattung zunächst ausgezahlt und anschließend wieder zurück gespendet wird.

Von der Neuregelung, die aus steuerrechtlichen Gründen in der Satzung ermöglicht werden muss, versprechen wir uns einen reduzierten Verwaltungsaufwand und gleichzeitig ein höheres Spendenpotential. Künftig kann der Verzicht auf die Auszahlung der Erstattung und damit die Aufwandsspende direkt auf dem Abrechnungsformular vermerkt werden.

Synopse:

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Hinweis: Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig, da es sich um einen Satzungsänderungsantrag handelt.

Als Antragstellende haben wir den rechtlichen Hintergrund nochmal überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir für unseren expliziten Zweck - die Möglichkeit zu schaffen, Fahrtkosten direkt mit der Abrechnung gegen Bescheinigung zu spenden - keine Satzungsänderung benötigen.

Daher ziehen wir den Antrag zurück, sofern kein Widerspruch aus der Versammlung besteht.

Die Versammlung hatte keinen Einspruch, somit wurde der Antrag durch die Antragstellenden zurückgezogen