Die Bundesversammlung möge beschließen
- Die gemeinsame Abrechnung der Cafés über den Bund wird von Vertreter*innen der Bundeslagerleitung, der Unterlager und der Landesschatzmeister*innen kritisch evaluiert und die Ergebnisse auf der Bundesversammlung 2027 vorgestellt.
- Ein Anteil von 30% des von den Unterlagercafés erwirtschafteten Überschusses wird gleichmäßig an die Unterlager ausgezahlt, der Rest verbleibt beim Bundeslager.
Antragstellende*r
Seppl (Joseph Hopfmüller), LV Bayern
Landesvorstand Bayern
Begründung
Satz 1:
Die Entscheidung zur gemeinsamen Abrechnung wurde ohne die Landesschatzmeister*innen getroffen, greift aber in die Finanzen der LVs ein. (Entscheidungen darüber, wie viel für das Café ausgegeben wird, was mit Überschüssen passiert, …). Die Kommunikation in die Landesverbände war nicht transparent. Informationen kamen nur über mehrere Ebenen (Caférunde, Finanzrunde, daraus dann irgendwann an die Schatzis) und Nachfragen an. In einer guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Landesverbänden möchten wir einen gemeinsamen und partizipativen Entscheidungsprozess haben.
Nachdem es jetzt zu spät ist, diese Entscheidung zu ändern, wünschen wir uns wenigstens eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept und eine Vorstellung der Ergebnisse dieser Auseinandersetzung, damit die Landesverbände gemeinsam mit dem Bund auf dieser Basis eine Entscheidung für zukünftige Bundeslager treffen können.
Um die Abrechnung gemeinsam zu evaluieren, könnte zum Beispiel das Nachbereitungstreffen genutzt werden. Um auch da die Positionen der Landesschatzmeister*innen mit einzubeziehen, kann vorher nach Stellungnahmen gefragt werden.
Satz 2:
Eine Gewinnbeteiligung kann einen finanziellen Anreiz für die Unterlagercafés darstellen, ein (noch) nice(re)s Café auf die Beine zu stellen. Mit einer Gewinnbeteiligung können die Cafés besser bewerten, was sie erreicht haben.
Die Gewinnbeteiligung stellt einen Kompromiss dar, um die Situation etwas aufzulösen: Die Entscheidung wurde ohne Beteiligung der Landesschatzmeister*innen getroffen, hiermit kommt zumindest etwas Geld wieder bei den Landesverbänden an.
Hier wird nur der Überschuss der Cafés betrachtet, weil das
- am ehesten dem bisherigen Vorgehen entspricht
- ein Überschuss des Bundeslagers nicht per se von den Cafés abhängig ist.
- die Einnahmen der Unterlager damit nicht von unvorhergesehen Ausgaben an anderer Stelle abhängig sind. (Wie z.B. geplatzte Lieferverträge, …)
Es wird nicht pro Unterlager aufgeschlüsselt, weil a) das den Aufwand in den Cafés unnötig erhöht (dann müsste da noch zusätzlich gestrichelt werden) und b) wir den Gedanken des großen Cafés mit mehreren „Filialen“ eigentlich sehr schön finden.
(Ob es jetzt 20, 30, oder 40% sind, ist nicht relevant. Es geht dem Antrag mehr ums Prinzip. Irgendwann ergibt es aber(bei einem zu geringen Anteil) keinen Sinn mehr).
Begründung allgemein:
Letztes Bula wurden wir gebeten, 70% der Café- Gewinne an den Bund abzugeben. Das haben wir auch getan. Was uns am jetzigen Vorgehen am meisten aufstößt ist, dass gar nicht gefragt wurde, sondern einfach ohne Beteiligung der Landesschatzmeister*innen entschieden wurde. Es wurde zwar - soweit ich weiß - in den Caférunden abgestimmt; das ist aber nicht das Gremium, das über die Finanzen der Landesverbände entscheiden darf. Dafür haben wir gewählte Landesschatzmeister*innen.