Antrag 11: Änderung Abrechnungsrichtlinie: Sozialbeitrag

Die Landesversammlung möge beschließen:

In der Abrechnungsrichtlinie wird unter 5. Teilnahmebeiträge an Veranstaltungen Fußnote 1 ergänzt: „[…] Vorrangig ist eine Förderung durch den Stamm in Anspruch zu nehmen. Der Sozialbeitrag sollte den Stamm nicht finanziell entlasten.“

Synopse

Alt

5. Teilnahmebeiträge an Veranstaltungen

[…]

1 Im Landesverband ist es uns ein besonderes Anliegen, allen Teilnehmenden unabhängig von den persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen, die Teilnahme an Veranstaltungen des Landes-verbandes zu ermöglichen. Wer sich trotz rechtzeitiger Anmeldung (mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) den Beitrag nicht leisten kann, kann auf Empfehlung der Stammesführungen unbürokratisch den Sozialbeitrag bezahlen. Wir vertrauen dabei auf die ehrliche Einschätzung der Stammesführungen. Vorrangig ist eine Förderung durch den Stamm in Anspruch zu nehmen.

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5. Teilnahmebeiträge an Veranstaltungen

[…]

1 Im Landesverband ist es uns ein besonderes Anliegen, allen Teilnehmenden unabhängig von den persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen, die Teilnahme an Veranstaltungen des Landes-verbandes zu ermöglichen. Wer sich trotz rechtzeitiger Anmeldung (mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn) den Beitrag nicht leisten kann, kann auf Empfehlung der Stammesführungen unbürokratisch den Sozialbeitrag bezahlen. Wir vertrauen dabei auf die ehrliche Einschätzung der Stammesführungen. Vorrangig ist eine Förderung durch den Stamm in Anspruch zu nehmen. Der Sozialbeitrag sollte den Stamm nicht finanziell entlasten.

Antragstellende:

Landesvorstand

Begründung:

Der Sozialbeitrag soll Mitgliedern unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine Teilnahme an Veranstaltungen ermöglichen. Viele Stämme unterstützen ihre Mitglieder, die zu Aktionen oder Kursen fahren, durch die vollständige oder teilweise Übernahme der Beiträge. Diese Möglichkeit haben nicht alle Stämme, sodass die zu zahlenden Beiträge je nach Stamm stark variieren können. Wir sehen den Bedarf an Förderung insbesondere dort, wo ein Stamm keine deutliche Reduzierung der Beiträge ermöglichen kann. Für diese Fälle soll der Sozialbeitrag genutzt werden.

Vielfach übernehmen die Stämme einen Anteil an den Teilnahmebeiträgen, sodass bei der Nutzung von Sozialbeiträgen der Stamm entlastet wird. Das ist nicht Ziel des Sozialbeitrages, bei dem lediglich die Teilnehmenden profitieren sollen und nicht der Stamm entlastet wird.