Die Landesversammlung möge beschließen:
In der Abrechnungsrichtlinie wird unter 5. Teilnahmebeiträge an Veranstaltungen die Ausfallgebühr bei Kursen angepasst. „100,00 €“ wird durch die Fußnote „3“ ersetzt. In der Fußzeile wird die Fußnote ergänzt: „3 Bei Kursen ist die Ausfallgebühr gestaffelt: Bei Kursen ist die Ausfallgebühr gestaffelt: Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50% des Beitrages fällig, 6 bis 2 Tage vor Kursbeginn werden 75% des Beitrages fällig und ab einem Tag vor Kursbeginn wird der volle Beitrag fällig.“
Synopse
Alt
5. Teilnahmebeiträge an Veranstaltungen
[…]
Bei Nicht-Erscheinen wird eine Ausfallgebühr fällig. Diese wird in der Regel dem Stamm in Rechnung gestellt.
[…]
Ausfallgebühr Tagesveranstaltung oder 1 Übernachtung 7,50€ 2 Übernachtungen 15,00€ Kurs (8 Übernachtungen) 100,00€
Neu
5. Teilnahmebeiträge an Veranstaltungen
[…]
Bei Nicht-Erscheinen wird eine Ausfallgebühr fällig. Diese wird in der Regel dem Stamm in Rechnung gestellt.
[…]
Ausfallgebühr Tagesveranstaltung oder 1 Übernachtung 7,50€ 2 Übernachtungen 15,00€ Kurs (8 Übernachtungen) 3 3 Bei Kursen ist die Ausfallgebühr gestaffelt: Bei Abmeldung nach dem Anmeldeschluss bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50% des Beitrages fällig, 6 bis 2 Tage vor Kursbeginn werden 75% des Beitrages fällig und ab einem Tag vor Kursbeginn wird der volle Beitrag fällig. |
Antragstellende:
Landesvorstand
Begründung:
Wir als Landesverband geben jährlich rund 30.000€ für unsere Kurse aus. Diese Kosten werden nur etwa zur Hälfte aus den Teilnahmebeiträgen refinanziert. Bei kurzfristigen Absagen durch die Teilnehmenden entstehen dennoch Kosten für Unterkunft und Weiteres, die selbst den regulären Kursbeitrag übersteigen. Je näher der Kurs rückt, desto mehr Kosten sind bereits entstanden und desto unwahrscheinlicher ist es, dass der durch den Rücktritt freigewordene Platz neu vergeben werden kann. Die Staffelung der Ausfallgebühr versucht, die Kosten auf die absagenden Teilnehmenden umzulegen und sich am tatsächlichen Verlust zu orientieren. Kann der freigewordene Platz an eine andere Person aus der Zielgruppe des Kurses vergeben werden, entfall die Ausfallgebühren
Eine ähnliche Staffelung ist in Vergangenheit in unserem Landesverband bereits angewendet worden.