Die Bundesversammlung möge beschließen:
Die durch die 48. Bundesversammlung 2020 beschlossene Erhöhung des Bundesbeitrages um 3 € für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 wird entfristet.
Die dadurch entstehenden Mittel werden dazu genutzt im BdP Bundesamt einen hautamtlichen Mitarbeiterin als Referentin für Prävention und Kinderschutz zu beschäftigen.
Antragsteller
Der Bundesvorstand
Begründung
Die Arbeit im Themenfeld Prävention sexualisierter Gewalt wird bislang sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene zum überwiegenden Teil durch Ehrenamtliche getragen. Durch die gesamtgesellschaftliche Entwicklung hin zu mehr Sensibilität gegenüber dem Thema sowie die starken Bestrebungen innerhalb des BdP alle Mitglieder zu sensibilisieren, zu schulen und mit Verdachtsmomenten professionell umzugehen hat sich der Arbeitsaufwand in den letzten Jahren um ein Vielfaches erhöht. Wir möchten mit der Schaffung einer Stelle für einen hauptamtlichen Referent*in für Prävention und Kinderschutz den Stellenwert des Themas im BdP unterstreichen, Menschen die auf Landes- und Bundesebene im Themenfeld entlasten und einen weiteren Schritt in die Richtung eines angemessenen und professionellen Umgang mit Verdachtsmomenten, Prävention und Kinderschutz gehen.
Um einen Referentin langfristig beschäftigen und dem Verband damit eine dauerhafte und vertraute Ansprechperson gewährleisten zu können muss sichergestellt sein, dass die Mittel die dafür nötig sind, nicht durch unvorhersehbare Umstände wegfallen. Der einzige Weg um das zu ermöglichen und einerm potentiellen neuen Mitarbeiterin solch eine sichere Arbeitsstelle bieten zu können ist die Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge.
Kosten, die für die Schaffung dieser Stelle anfallen, sind im Wesentlichen Personalkosten. Dieder Referentin soll analog zu den anderen im Bund angestellten Bildungsreferent*innen angelehnt an den TVÖD bezahlt werden. Dies entspricht, bei einem Stellenumfang von 20 Wochenstunden, einem jährlichen Betrag von etwa 3€ pro Mitglied (Annahme ca. 13.500 Mitglieder).
2020 hat die Bundesversammlung die Erhöhung des Bundesbeitrags um 3€ beschlossen um das Projekt Echolot umsetzen zu können. Wir sehen die Entfristung dieser Erhöhung nun als gute Möglichkeit den Fokus, nach Abschluss des Projekts weg von der Aufarbeitung und in die Zukunft zu lenken, um in den kommenden Jahren aus Fehlern der Vergangenheit lernen zu können und neue Ideen, Prozesse und Haltungen gestützt durch qualifizierte Hauptamtliche und damit zeitlich sicher zu Verfügung stehende Strukturen in den ganzen BdP zu tragen.
Den ersten Aufschlag einer Aufgabenbeschreibung für einen Referentin für Prävention und Kinderschutz findet ihr im Anhang. Derdie neue Referentin würde in erster Linie dem Bundesvorstand sowie dem AK intakt zuarbeiten und beratend zur Seite stehen. Ziel ist es aber langfristig gemeinsam Mittel und Wege zu finden wie auch Landesverbände bzw. Vorstände durch eine Hauptamtlichkeit im Feld entlastet und begleitet werden können.
Der BdP hatte bislang keine langfristig zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen im Themenfeld, sodass die erste Zeit ein Stück weit auch Austesten bedeuten wird. Herauszufinden wie wir unsere Strukturen verbessern und Ehrenamtliche bestmöglich unterstützen zu können wird neben der Begleitung der Überarbeitung unseres Schutzkonzepts eine erste Aufgabe einers neuen Mitarbeiter*in sein.