Hier findest du den Antrag 14 zur HLV25:
5.2.09_A14_Antrag auf Aufstellung und Prüfung der PKW-Fahrtkostenerstattungen (128,1 KB)
Nutze gerne diese Plattform zum Diskutieren, denke daran, dass deine Beiträge öffentlich im Netz zu lesen sind.
Hier findest du den Antrag 14 zur HLV25:
5.2.09_A14_Antrag auf Aufstellung und Prüfung der PKW-Fahrtkostenerstattungen (128,1 KB)
Nutze gerne diese Plattform zum Diskutieren, denke daran, dass deine Beiträge öffentlich im Netz zu lesen sind.
Der link scheint fehlerhaft, hier ein neuer:
A14_Antrag auf Aufstellung und Prüfung der PKW-Fahrtkenerstattungen.pdf (128,1 KB)
Warum wurde dieser Antrag gestellt? Gibt es Hinweise, dass irgendetwas falsch abgerechnet worden ist?
Das BRKG scheint auch nicht für uns relevant zu sein, da es nur die Fahrtkostenabrechnung von Bundesbeamten regelt (BRKG § 1 Absatz 1 https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BJNR141810005.html). Es ist ja auch sinnvoll, das wir als Verein selbst entscheiden dürfen, wie viel wir unseren Ehrenamtlichen erstatten, verursachungsgerecht und ohne Höchstbetrag (der manche Aktionen sogar unmöglich machen würde).
Generell finde ich dass Fahrtkostenabrechnungen möglichst genau das erstatten sollten, was notwendigerweise ausgegeben wurde. Das ist wichtig damit wir noch Leute finden, die sich in landesweiten Teams engagieren. Die (erst kürzlich geänderte) Abrechnungsordnung stellt dabei den Kompromiss dar, wie viel wir als Landesverband bereit sind zu zahlen. Wenn es um Kosteneinsparungen (zum Nachteil der engagierten im LV) geht, könnte man die Abrechnungsordnung noch einmal diskutieren. Persönlich halte ich die aktuelle Fassung allerdings für angemessen.
Wenn es nur um eine allgemeine Überprüfung geht, ob alles richtig abgerechnet wurde, ist das nicht sowieso Bestandteil der Kassenprüfung?
Sofern kein konkreter Anlass besteht (z.B. Verdacht auf unzulässige oder überhöhte Abrechnungen) halte ich die Diskussion über Fahrtkostenabrechnungen mit der Änderung der Abrechnungsordnung für abgeschlossen und sehe keinen weiteren Handlungsbedarf der Landesversammlung.
Unabhängig vom Antragsinhalt sollte man sich überlegen, ob wir mit so knappen Deadlines (hier 14 Tage, in anderen Anträgen etwas länger) die Arbeit unseres Vorstands wirklich so unattraktiv machen wollen. Die arbeiten genauso ehrenamtlich wie wir und haben genau wie wir noch ein Privat- & Berufsleben. Ist schon schwer genug, Leute zu finden die ehrenamtlich Verantwortung übernehmen, finde da sollte man ein bisschen Dankbarkeit & Wertschätzung entgegenbringen in Form von weniger strikten Fristen.
Ich verstehe auch nicht ganz warum dieser Antrag gestellt wurde, mal ganz abgesehen von der Begründung mit einem nicht auf uns zutreffenden Gesetz.
Gerade da die Kasse für 2024 ja bereits geprüft und abgeschlossen ist und (mir zumindest) für das laufende Jahr keine Probleme bekannt sind. Spätestens bei der Kassenprüfung würden solche Unregelmässigkeiten ja auffallen.
Dieser Antrag wurde zurückgezogen und wird auf der HLV nicht behandelt.