Antrag 2.2 - Alkohol-Regelwerk

Die Landesversammlung möge beschließen, dass in Café´s (Räume in denen Alkohol konsumiert wird) auf Landesveranstaltungen das folgende Regelwerk gilt:

Cafe-Regelwerk:

  1. Auf Landesverbandsveranstaltungen darf Alkohol an über 16jährige ausgeschenkt werden.

  2. Die Verantwortlichen der Stämme im Einzelnen, sowie der Landesvorstand im ganzen, tragen die Verantwortung dafür, dass keine Person, die jünger als 16 Jahre ist, Zugang zu Alkohol bekommt. [1]

  3. Es gibt einen festgelegter Raum / festgelegter Bereich.

  4. Privat mitgebrachter Alkohol ist verboten.

  5. Fahrmöglichkeit und Ansprechperson…nüchtern…muss gegeben sein (Verantwortliche Person des Lagers oder der Fahrt).

  6. Kein „harter Alkohol“, ausschließlich geregelter Konsum von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken.

  7. Es erfolgt eine Kenntlichmachung der Altersgruppen (über 16 Jahren und unter 16 Jahren) und deren Kontrolle beim Ausschank.

  8. Alkoholische Getränke müssen unabhängig von der Gebindegröße teurer verkauft werden als nichtalkoholische.

  9. Alkoholische Getränke die verkauft werden, dürfen maximal ein Volumen von 0,33l aufweisen [2].

  10. Es dürfen maximal 6 Einzelgetränke auf einmal an eine Person abgegeben werden.

  11. An den Abenden auf der LDV und Stute findet der Ausschank von Alkohol bis maximal 01:30 Uhr des Folgetages statt. Die Öffnungszeiten des Cafés bleiben davon unberührt. [3]

  12. Das Regelwerk beinhaltet einen Leitfaden für jegliche Person, die sich im Café aufhalten, wie mit Personen die übermäßig Alkohol konsumiert haben umgegangen wird

  13. Die Café-Leitung der Veranstaltung nimmt vor der Veranstaltung Kontakt zum Landescaféteam auf. Auf der Veranstaltung nimmt es Kontakt zu den Café-Beauftragten der Veranstaltung auf.

Konsequenzen bei Zuwiderhandeln der festgelegten Regeln:

· Der*die Teilnehmende fährt auf eigene Kosten nach Hause

· Die Stammesführung wird informiert sowie bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.

[1] Nr. 1-2: Beschluss in Antrag 4.2 auf der LDV 2001

[2] z.B. kein Verkauf von ganzen Weinflaschen.

[3] Veränderung im Vergleich zur Regelung der LDV 2014. Dort heißt es: „Zeitraum: frühestens nach Abendrunde bis zur Nachtruhe“

Der Antrag wurde durch die Antragstellenden nach der Veröffentlichung wie folgt angepasst:

Punkt 7 erhält die Fußnote (2): „Nr. 3-7: Beschluss in Antrag 3a auf der LDV 2014. Sprachlich leicht abgeändert.“
Die folgenden zwei Fußnoten werden entsprechend in der Nummerierung angepasst.

Punkt 12 wird ersetzt durch „Im Cafe liegt ein Leitfaden vor, wie mit Personen umgegangen wird, die übermäßig Alkohol konsumiert haben.“

Hallo zusammen,

ich hätte auch hier ein paar Anmerkungen.
zu 8.: Getränke künstlich teurer zu machen soll welchem Zweck dienen? Das weniger Alkohol gekauft wird? Diese Maßnahme würde dazu führen, dass wenn nur die ärmeren unter uns exkludiert werden würden. Die besser betuchten wird es nicht jucken. Wiederspricht dieser Sachverhalt nicht der Idee bei den Pfadfindern sozioökonomische Schichten irrelevant werden zu lassen? Und führt das nicht dazu, dass wir, die eh schon ehrenamtlich komplett ohne Aufwandsentschädigung arbeiten und sogar Teilnehmendenbeiträge zahlen, noch mehr Geld ausgeben und noch weniger dafür zu bekommen?

zu 9. und 10.: Die Regeln ergeben für mich überhaupt keinen Sinn. Ich dürfte nach den Regeln 6 Gläser Wein a 300ml kaufen, aber keine 2 Flaschen Wein mit 6 leeren Gläsern. Was ergibt das für einen Sinn? Und ich dürfte dann knapp 2l Wein kaufen, aber Getränke mit vergleichbarem Alkoholgehalt, also so 15 Bier, wären verboten. Obwohl vermutlich 15 Bier weniger schnell zum übermäßigen Alkoholkonsum führen.

zu 11.: Soll damit die Zeit begrenzt werden, in der Alkohol konsumiert werden kann? Wenn überhaupt müsste man dann doch eine Dauer festlegen, in welcher ausgeschenkt wird.

Und generell möchte ich auch darauf hinweisen, dass ich es weiterhin problematisch finde allen Ehrenamtlichen Regeln und Repressalien aufzuzwängen. Wo ist da der Platz für junge Menschen sich frei zu entfalten und Grenzen auszutesten?

Moin zusammen,

prinzipiell finde ich es super ein Regelwerk zu erstellen, welches Handlungssicherheit für die Cafê Teams darstellt und die Besucher*innen an klare Regeln erinnert.

Bei Punkt 1, bis 5 und 7 sowie bei den Konsequenzen bei Zuwiderhandeln gibt es denke ich nicht viel zu diskutieren, da wir uns damit an den geltenden Jugendschutz oder bereits bestehende Beschlüsse halten.

Prinzipiell kann man sich an das Niedersächsiche Gaststättengesetz (NGast) anlehnen, welches in unseren Cafês zwar keine Anwendung findet aber doch einige Dinge sinnvoll regelt.

z.B. zu Punkt 8 ist hier auch geregelt, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger sein muss als alkoholische Getränke. Dies darf aber nicht dazu führen, dass wie @jonte.pietsch sagt, Preise künstlich in die Höhe getrieben werden. Dies wird denke ich aber alleine dadurch vermieden, dass alkoholfreie Getränke in der Regel günstiger im Einkauf sind als alkoholische Getränke und wir mit dem Verkauf von Getränken keine Gewinne erzielen sollen dürften.

Bei den Punkten 9 und 10 sehen ich es ähnlich wie @jonte.pietsch. Diese Regelung würde im Zweifel doch nur dazu führen, dass Alkohol anders gekauft, aber in Summe nicht umbedingt anders konsumiert wird als vorher.

Bei Punkt 11 frage ich mich ob diese Regelung nicht genau das Gegenteil verursachen könnte, nämlich bis zur Sperrstunde möglichst viel Akohol zu konsumieren um bis zum Ende „noch etwas davon zu haben“.

Ich fände es gut wenn wir in diesem Regelwerk hinzufügen würden, dass wir keinen Alkohol an erkennbar betrunkene Personen ausschenken (ebenfalls so im NGast geregelt). Außerdem könnte man hinzufügen, dass auch Gäste des Cafês sich daran zu halten haben.

Das Cafe ist aus meiner Sicht ein Programmpunkt auf welches sich die meisten Gruppenleitende am Ende des teilweise stressigen Lageralltages freuen. Wir müssen darauf hinwirken, dass „gesunder“ Alkoholkonsum stattfindet und Personen die kein Alkohol trinken möchten kein Druck aufgezwängt wird. Dies ist ja in dem übergeordneten Alkoholantrag gut ausgeführt.

Ich finde nur auch, dass es aus meiner Sicht keinen besseren Ort als bei den Pfadfindern gibt um erste Erfahrungen mit Alkohol zu sammeln. Es ist doch deutlich besser dies bei uns zu tun als an der Bushaltestelle oder im Park bei evt. nicht bekannten Personen. Bei uns gibt es im besten Fall vertraute Personen welche sich um einen kümmern und auch bei übermäßigem Alkoholkonsum einschreiten können. Hier sollten doch aber nicht nur ein Awarnessteam ein Auge darauf haben sondern auch die Sippen-, Runden- und Stammesführungen, welche die Personen gut kennen.

Danke an dieser Stelle an die Antragstellenden für die Ausarbeitung der Anträge, welche wahrscheinlich diese Kontra Punkte ebenfalls mit gut abgewägt haben. :slight_smile:

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Moin,

ich finde den Antrag grundsätzlich gut, weil ich weiß, dass viele Menschen sich lange Gedanken darum gemacht haben.

Ich glaube nicht @jonte.pietsch , dass es zu einem Ausschluss von Menschen mit weniger Geld führt, wenn Punkt 8 umgesetzt wird. Ja, diese Menschen können sich dann in erster Linie mehr Limo kaufen als Bier, aber schließt das eine Teilnahme an einem Caféabend aus? Nur wer Alkohol mittrinkt darf auch mitsingen?

Ich glaube nicht, dass es zu künstlich hohen Preisen führt. Ich finde es wichtig, dass eine Limonade günstiger ist als ein Bier, denn wenn es andersherum wäre, wäre das eine sehr falsche Botschaft, die an die Besucher*innen des Cafés gesendet wird.

Bei Punkt 9 Frage ich mich auch um die Praktische Umsetzung zum Verkauf von Wein, finde aber die Idee Charmant, mit eigenen Bechern statt geteilten Weinflaschen am Feuer zu sitzen und sich aussuchen zu können ob ich einen halben Becher oder einen ganzen Becher kaufen möchte. Auch vor dem Hintergrund, dass die Flasche dann nicht mehr „leer werden muss“ und ich immer kühlen Wein habe (zumindest bei weißem ist das gut).

Das schließt auch an Punkt 10 an: Wer braucht denn mehr als 6 Getränke gleichzeitig? Die werden doch alle warm.

Der Zapfenstreich (Punkt 11) hat sich aus meiner sicht auf der letzten LDV sehr bewährt. Ich hatte das Gefühl, dass die Versammlung an den Folgetagen nicht so „durch“ war, wie in den Jahren davor.

Für mich wäre interessant zu wissen, wer die Konsequenzen durchsetzt. Ist es die Veranstaltungsleitung, die Caféleitung oder die Stammesführung?
Was ist wenn Veranstaltungsrelevante Menschen sich nicht an die Regeln halten?

@timo.schnitzel
Ich finde deinen Beitrag interessant. Ja es gibt durchaus schlechtere Orte, an denen Jugendliche das erste Mal Alkohol ausprobieren. Aber ein Awarenessteam hat nicht die Aufgabe, auf Alkoholisierte Menschen aufzupassen. Und es passiert leider viel zu oft, dass die Gruppen- oder Stammesführungen selbst doll betrunken und in ihren eigenen Kreisen sind.

Ich empfinde dieses Regelwerk als keine Repressalie, wie @jonte.pietsch.
Es gibt denjenigen Sicherheit, die bewusst oder unbewusst den Cafébesuch nicht immer Automatisch mit einem Vollrausch in Verbindung bringen. Und es gibt denen eine Sicherheit, die hinter dem Tresen stehen und keine Lust haben mit bereits alkoholisierten Menschen zu diskutieren.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Pasti

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Hallo zusammen!

Zunächst möchte ich sagen, dass ich es gut und wichtig finde, dass das Thema Alkohol in unserem LV mal wieder diskutiert wird. Zu diesem Antrag habe ich allerdings ein paar Fragen und Kritikpunkte.

Zu Punkt 5: Es ist definitiv wichtig, dass es nüchterne Personen gibt als Ansprechpersonen und Fahrmöglichkeit. Allerdings würde ich hier gerne in Frage stellen, ob es wirklich die verantwortliche Person des Lagers oder der Fahrt sein muss? Vielleicht könnte man noch einfügen, dass diese Aufgabe delegiert werden kann. Es hat ja bspw auch nicht jede verantwortliche Person des Lagers oder Fahrt einen PKW Führerschein und kann somit nicht die Fahrmöglichkeit sein.

Zu Punkt 8: Wichtig und richtig, dass Alkohol teurer ist. Ich würde hier aber auch @jonte.pietsch und @timo.schnitzel zustimmen, dass Alkohol nicht künstlich teuer verkauft werden sollten. Dies würde meiner Ansicht nach vor allem fördern, dass mehr fremder Alkohol auf Aktionen mitgebracht wird.

Zu Punkt 9: Ich verstehe den Gedanken dahinter, keine ganzen Weinflaschen zu verkaufen. Allerdings stellt dies einen extremen Mehraufwand für Cafés dar. Soll dann der Wein mit einem Messbecher abgemessen und anschließend in die mitgebrachten Becher umgefüllt werden?
Allerdings ist es auch cool, wenn man nicht eine ganze Flasche trinken will. Vielleicht kann man das zusätzlich anbieten, wenn man das als Café möchte?

Zu Punkt 10: Wie kommt ihr auf Zahl 6? Irgendwie erscheint mir das so willkürlich :smiley:

Hallo Zusammen,

vielen Dank für eure konstruktiven Beiträge:

  • zu 5: finde deinen Vorschlag gut Jette. Werde mit den anderen Antragsstellenden überlegen, dies einzufügen.

  • zu 8: ich denke auch, dass wir aufpassen sollten niemanden auf Grund hoher Preise auszuschließen. Dementsprechend ist Punkt 8 so gemeint, nicht-alkoholische Getränke günstiger zu verkaufen und diese ggf. zu suventionieren, anstatt alkoholische extra teurer zu machen. Im Einzelfall (z.B. Fritzgetränke) ist es aber wohl unmöglich diese auf Grund der geringeren Einkaufspreise günstiger anzubieten. Aber da fehlt mir die Café-Erfahrung, um das einzuschätzen.

  • zu 9 und 10: die Beobachtung von uns war, dass problematischer Alkoholkonsum durch die schnelle Verfügbarkeit ganzer Weinflaschen gefördert wurde; dies soll durch diese Punkte eingedämmt werden. Natürlich können alle Regeln unterlaufen werden und wir wollen ja auch nicht alles verbieten. Ich denke, dass je nach Stimmung der Versammlung auch auf diese Punkte verzichtet werden könnte. Die Zahl 6 ist willkürlich, wir haben überlegt wie viele Bier man leicht gleichzeitig transportieren kann :smiley: ; findest du eine andere Zahl besser @Jette ?

  • zu 11: ja genau @jonte.pietsch da geht es um den Ausschankschluss, ist das aus dem Punkt nicht ersichtlich?

Hey Tobi!

Danke für deine Antwort :))

Ich kann den Gedanke hinter der Zahl 6 verstehen und bin fein damit! :smiley:
Das mit dem Wein kann ich auch voll nachvollziehen, ich bin bloß einfach sehr gespannt, ob das praktisch wirklich umsetzbar ist.

Hallo zusammen, ich habe leider nicht allzuviel Zeit, deswegen fasse ich mich kurz.
zu 11. @Tobi mir ging es eher darum, dass man nicht den Schluss beschränken sollte, sonder wenn überhaupt die Dauer. Wenn ich um 1:30 Schluss machen muss aber erst um 23:00 angefangen habe, dann habe ich vermutlich weniger konsumiert, als wenn ich um 18:00 anfange und dann um 1:30 Schluss mache. (überspitzt, ich weiß)
@Pasti Ich wollte damit kritisieren, dass so eine Maßnahme, wenn man etwas über den Preis regelt, immer die Ärmeren härter trifft, als die Reicheren. Gerade bei uns ist es extrem, da die meisten aktiven Ehrenamtlichen noch Schüler*innen sind, die sehr wenige finanzielle Mittel haben, wohingegen das die meisten Älteren, wo ich uns mal dazu zählen würde und die irgendwelche Einkünfte haben, nicht groß jucken würde, einen Euro mehr auszugeben. Wenn ich 6 oder mehr Getränke bestelle, dann sind die vermutlich nicht für eine Person, ich gebe dann eine Runde aus. Also wirkt die Regel dann so, dass ich mich effektiv mehrmals anstelle, es aber nichts an der konsumierten Menge ändert

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Ergebnis der LDV-Diskussion:

Die Antragstellenden ziehen den Antrag zurück. Sie möchten weiter in die Diskussion gehen und laden ein, in das LCT zu kommen. Sie bedanken sich bei der Versammlung für die rege Beteiligung.