Die Landesversammlung möge beschließen, dass in Café´s (Räume in denen Alkohol konsumiert wird) auf Landesveranstaltungen das folgende Regelwerk gilt:
Cafe-Regelwerk:
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Auf Landesverbandsveranstaltungen darf Alkohol an über 16jährige ausgeschenkt werden.
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Die Verantwortlichen der Stämme im Einzelnen, sowie der Landesvorstand im ganzen, tragen die Verantwortung dafür, dass keine Person, die jünger als 16 Jahre ist, Zugang zu Alkohol bekommt. [1]
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Es gibt einen festgelegter Raum / festgelegter Bereich.
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Privat mitgebrachter Alkohol ist verboten.
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Fahrmöglichkeit und Ansprechperson…nüchtern…muss gegeben sein (Verantwortliche Person des Lagers oder der Fahrt).
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Kein „harter Alkohol“, ausschließlich geregelter Konsum von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken.
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Es erfolgt eine Kenntlichmachung der Altersgruppen (über 16 Jahren und unter 16 Jahren) und deren Kontrolle beim Ausschank.
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Alkoholische Getränke müssen unabhängig von der Gebindegröße teurer verkauft werden als nichtalkoholische.
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Alkoholische Getränke die verkauft werden, dürfen maximal ein Volumen von 0,33l aufweisen [2].
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Es dürfen maximal 6 Einzelgetränke auf einmal an eine Person abgegeben werden.
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An den Abenden auf der LDV und Stute findet der Ausschank von Alkohol bis maximal 01:30 Uhr des Folgetages statt. Die Öffnungszeiten des Cafés bleiben davon unberührt. [3]
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Das Regelwerk beinhaltet einen Leitfaden für jegliche Person, die sich im Café aufhalten, wie mit Personen die übermäßig Alkohol konsumiert haben umgegangen wird
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Die Café-Leitung der Veranstaltung nimmt vor der Veranstaltung Kontakt zum Landescaféteam auf. Auf der Veranstaltung nimmt es Kontakt zu den Café-Beauftragten der Veranstaltung auf.
Konsequenzen bei Zuwiderhandeln der festgelegten Regeln:
· Der*die Teilnehmende fährt auf eigene Kosten nach Hause
· Die Stammesführung wird informiert sowie bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
[1] Nr. 1-2: Beschluss in Antrag 4.2 auf der LDV 2001
[2] z.B. kein Verkauf von ganzen Weinflaschen.
[3] Veränderung im Vergleich zur Regelung der LDV 2014. Dort heißt es: „Zeitraum: frühestens nach Abendrunde bis zur Nachtruhe“