Die Landesversammlung möge beschließen:
Die Aufbaugruppe Sventana wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
Antragstellende
Landesvorstand
Begründung
Die Stammesarbeit und Stammesorganisation kann leider nicht mehr in der gewünschten Form und dem angemessenen Umfang gewährleistet werden, da alle Mitglieder aus dem BdP ausgetreten oder in eine andere Aufbaugruppe/anderen Stamm eingetreten sind.
Die Aufbaugruppe Sventana ist gemäß §10 Bundessatzung nicht mehr in der Lage eigenständig bei einer Vollversammlung ihre Auflösung zu beschließen.
Der Landesvorstand stellt daher nach Punkt V. Gliederungen, 2.8. Bundesordnung stellvertretend für die Aufbaugruppe den Auflösungsantrag.
Die Auflösung der Aufbaugruppe ist mit der ehemaligen Stammesführung abgesprochen.