Die Landesversammlung möge beschließen:
Die Aufbaugruppe Uhlenhorst wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
Antragstellende:
Landesvorstand
Begründung:
Bereits seit dem 17.11.2024 hat die Gruppe keine ordentlichen Mitglieder mehr, darüber hinaus findet keine Pfadfinder*innenarbeit statt.
Die Aufbaugruppe Uhlenhorst ist gemäß §10 Bundessatzung nicht mehr in der Lage eigenständig bei einer Vollversammlung ihre Auflösung zu beschließen.
Der Landesvorstand stellt daher nach Punkt V. Gliederungen, 2.11. Bundesordnung stellvertretend für die Aufbaugruppe den Auflösungsantrag.
Die Auflösung der Aufbaugruppe ist mit der ehemaligen Stammesführung abgesprochen.