Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der §10 „Der Vorstand“ wird um folgenden Satz ergänzt:
„6. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die Landesversammlung kann aber beschließen, dass er für seinen Zeitaufwand eine angemessene Vergütung erhält, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird“
Erstmal zur Sachlage: Ein Verein ist grundsätzlich in der Lage, eine Aufwandsentschädigung an seine Ehrenamtlichen auszuzahlen, wenn es dem Vereinszweck dient.
Dies gilt nicht für den Vorstand. Der Vorstand eines Vereins ist grundsätzlich unentgeltlich tätig und darf sich daher keine Aufwandsentschädigung auszahlen.
Eine Entschädigung für die Vorstandstätigkeit ist nur zulässig, wenn dies in der Satzung geregelt ist (1). Mit diesem Antrag möchte ich die Weichen dafür stellen.
Die Höhe der Entschädigung kann der Verband frei wählen, aber es empfiehlt sich, maximal 840 € (2) zu zahlen.
Nun zur eigentlichen Sache: Wir im BdP sind grundsätzlich eher kritisch gegenüber Aufwandsentschädigungen, was seinen Grund hat. Viele befürchten, dass Menschen ein Ehrenamt nur antreten, um eine Entschädigung zu erhalten. Ich persönlich bewerte die Lage im Vorstand jedoch etwas anders. Das Vorstandsamt ist ein Amt, das wie kein anderes in unserem Verband in die Freizeit eingreift. Ich selbst habe verschiedene Ämter bekleidet, und das Vorstandsamt hat bei weitem die meisten Zeitressourcen in Anspruch genommen.
Jemand hat einmal zu mir gesagt: „Es ist, als würdet ihr ein kleines Unternehmen führen, nur eben ohne Bezahlung.“ In Teilen kann man dieser Behauptung zustimmen. Außerdem ist ein Vorstandsamt ein Amt, bei dem sehr viele kritische Augen genau hinsehen, und die Kontrolle durch den Verband ist zu Recht größer als bei anderen Ämtern. Aus diesem Grund überlegen viele Menschen sehr genau, ob sie in den Vorstand gehen. Ich bezweifle daher, dass Menschen nur wegen der Entschädigung dieses Amt übernehmen. Wer das Amt dennoch antritt, hat aus meiner Sicht eine Entschädigung mehr als verdient.
Dieser Antrag gibt uns die Möglichkeit unserem Vorstand für seine viele Arbeit zu entschädigen und gleichzeitig kann der Vorstand diese Entschädigung nicht einfach frei bestimmen. Er braucht die Zustimmung des Verbandes dafür.
Diese Zustimmung können wir dem Vorstand mit der LDV 2026 gewähren.
Hinweis: Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig, da es sich um einen Satzungsänderungsantrag handelt.
Rein redaktioneller Natur: wäre es nicht sinnvoller, wie im Rest der Satzung auch, von „Landesversammlung“ und nicht von „Mitgliederversammlung“ zu sprechen? Und wäre es nicht auch sinnvoll, einen entsprechenden Antrag gleich mitzustellen, sollte dieser Antrag angenommen werden? Sonst könnte ja erst nächstes Jahr darüber entschieden werden.
Inhaltlich möchte und kann ich gar nicht viel sagen, ich kann den Wunsch nach angemessener Entschädigung verstehen, vor allem zur Attraktivitätssteigerung, grade auch vor dem Hintergrund der zuletzt beschlossenen Kosten für Materialverleihungen. Andererseits frage ich mich, ob an der Stelle nicht Ungerechtigkeiten entstehen können für andere ehrenamtliche Posten (LB-Ämter, Lagerleitungen, Stammesführungen etc.). Eine Entlastung für Kursteams ist ja schon geplant (was ich durchaus befürworte).
bitte entschuldige. Wir finden die redaktionellen Änderungen sehr gut und übernehmen diese gerne
Zum zweiten Teil, da magst du recht haben, aber durch diesen Antrag wird noch keine Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Der Verein darf eine Aufwandsentschädigung jederzeit ausschütten, aber für den Vorstand, nur wenn es in der Satzung steht, daher muss es nicht Teil der Satzungsänderung sein. Wer eine Aufwandsentschädigung bekommt, kann man anderer Stelle klären.
Hallo zusammen,
Vor etlichen Jahren war ich im Bundeslager Sanitätsteam. Wir hatten im Team auch einige Sanis, die keine Pfadfinder waren. Die kannten natürlich auch ehrenamtliche Arbeit aus Ihren Organisationen (DRK, Johanniter,…) doch der kompletten Verzicht auf Aufwandsentschädigung war Ihnen fremd.
Als Pfadfinder haben wir uns recht stolz hingestellt, und gesagt, dass wir das nicht brauchen. Unsere Argumente waren, dass wir nicht bewerten wollen wieviel jemand macht, oder wie groß das Engagement ist. Dass es für uns selbstverständlich ist, in jüngeren Jahren primär zu konsumieren als Teilnehmer und später uns zu engagieren, damit die dann jüngeren konsumieren können, quasi wie eine Art Generationenvertrag.
Ich glaube diese Argumente gelten noch immer. Denn warum soll ausgerechnet ein Vorstandsmitglied entschädigt werden, eine LaPfiLa Leitung aber nicht?
Wenn es eine Entschädigung geben soll, muss diese Leistungsbezogen und gerecht sein.
Gut Pfad
Malte
Ich sehe das in Teilen, wie oben geschrieben, ähnlich wie du. Allerdings kann ich auch das Argument verstehen, dass die Arbeit im Vorstand fast wie ein kleines Unternehmen zu führen ist.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte der LV auch jetzt schon einer Lagerleitung oder den Landesbeauftragten eine Aufwandsentschädigung auszahlen, die der Vorstand festlegen kann. Für den Vorstand selbst geht das so aber nicht. Daher der Antrag, der lediglich die Möglichkeit schafft für solche Aufwandsentschädigungen.
Erst durch einen gesonderten Antrag an die Versammlung über die Höhe der Entschädigung könnte es tatsächlich zu einer solchen kommen.
Aus meiner Sicht spricht daher nichts gegen den Antrag.
Einzig sollte es nicht passieren, dass möglicherweise Vorstandsmitglieder mit dem Argument einer möglichen Entschädigung (sofern denn eine beschlossen wird) gelockt werden bzw Leute nur in den Vorstand gehen, weil es eine Aufwandsentschädigung gibt. Ich nehme aber an, dass dies garnicht Ziel ist.
Also kurz: durch diesen Antrag ändert sich erstmal nichts direkt, sondern es wird nur ein Spielraum geschaffen, über den am Ende aber immernoch die Landesversammlung entscheiden muss.
Redaktioneller Hinweis: Die Antragstellenden haben im Antragstext das Wort „Mitgliederversammlung“ durch das Wort „Landesversammlung“ ersetzt. Die Änderung kann durch einen Klick auf das orangene Stiftsymbol (neben dem Veröffentlichungsdatum des Original-Beitrags) visuell hervorgehoben werden.
Aktuelle Fassung: Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Der §10 „Der Vorstand“ wird um folgenden Satz ergänzt:
„6. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Die Landesversammlung kann aber beschließen, dass er für seinen Zeitaufwand eine angemessene Vergütung erhält, deren Höhe von der Landesversammlung bestimmt wird“ Synopse: