Die Landesversammlung möge beschließen:
Die Landessatzung wird in § 10 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Der Satz „Die männlichen und weiblichen Mitglieder müssen im Landesvorstand repräsentiert sein.“ wird durch „Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein.“ ersetzt
Synopse
Alt | Neu |
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§ 10 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten | § 10 Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten |
(2) Die männlichen und weiblichen Mitglieder müssen im Landesvorstand repräsentiert sein. | (2) Im Landesvorstand müssen verschiedene Geschlechter repräsentiert sein. |
Antragstellende:
Landesvorstand
Begründung:
Mit dem Beschluss des Antrages zur Neufassung der Landessatzung inklusive des Gender*Stars wurde unsere Satzung dementsprechend angepasst.
Die aktuelle Fassung von §10 Nr. 2 besagt, dass der Landesvorstand aus Frauen und Männern bestehen muss. Auf andere Gender wird hierbei nicht eingegangen. Um diese ebenfalls anzusprechen schlagen wir vor, den Satz, wie oben geschrieben, zu verwenden.