Hallo zusammen!
Wir haben uns im Stammesrat intensiv mit diesem Antrag auseinander gesetzt und möchten einmal (wenn auch kurzfristig) unsere Gedanken dazu teilen.
Vorab: Wir wissen, wie viel Mühe sich mit diesem Antrag gegeben wurde und wie viel Arbeit darin steckt. Wir erkennen auch die Intention und viele Punkte des Antrags sind für uns selbstverständlich:
- Natürlich muss das Jugendschutzgesetz eingehalten und die ordentliche Wahrnehmung der Aufsichtspflicht sichergestellt werden. Das sind bestehende, klare Regeln und es kann nur nützen, sich das immer wieder bewusst zu machen.
- Zum Suff animierendes Verhalten gehört nicht zu uns als Jugendverband.
- Junge Personen müssen durch z.B. Bändchen von älteren unterschieden werden können - oder wir kontrollieren Ausweise.
- Stammesführungen, die immer und auf jeder Fahrt für ihre Mitglieder die Verantwortung tragen, müssen entweder dazu jederzeit in der Lage sein oder (wenn sie planen, das durch den Konsum von Alkohol nicht mehr zu sein) eine damit einverstandene und geeignete Vertretung benennen.
- Eine Auswahl alkoholfreier, zum Genuss dienender, ansprechender Getränke muss höchstens zum gleichen Preis wie Bier zu erhalten sein. Wasser muss günstiger sein.
- Es muss Lösungen dafür geben, dass Wein in kleineren Gebinden als „großen“ Flaschen angeboten wird, wenn jemand ein eigenes Trinkgefäß mitbringt
- Die Café-Betreibenden müssen sicherstellen, dass sie Ansprechpersonen (z.B das Tresenpersonal) haben, die helfen können, wenn das alles nicht geholfen hat.
Trotz dieser Übereinstimmungen haben wir mit der Ausgestaltung des Antrags unsere Probleme und teilen vor allem hinsichtlich unseres pädagogischen Verständnisses Jontes Ausführungen.
Grob zusammengefasst haben wir uns gefragt, ob die geplanten Maßnahmen a) notwendig, b) verhältnismäßig und c) geeignet sind und kommen insgesamt bei allen drei Fragen für uns zu der Antwort „Nein“.
Führendes Argument des Antrags ist der angeblich dringend notwendige Schutz Schutzbedürftiger, zumeist junger Menschen. Dabei wird immer wieder von „großer Gefährdung“, „erheblichen Störungen“ und Vergleichbarem gesprochen. Wir haben das in diesem Ausmaß so nicht wahrgenommen. Gab es in der jüngeren Vergangenheit Menschen, die in einer erheblichen Gefahr waren und bei denen das durch Regeln des hier vorliegendes Regelwerkes wahrscheinlich hätte verhindert werden können?
Uns sind vereinzelt Personen bekannt, die sich in Folge von Alkoholkonsum übergeben haben und um die sich dann durch Freunde angemessen gekümmert wurde. Bei den uns bekannten Fällen hätte sowohl eine „Verteuerung“, als auch die Möglichkeit zur Abgabe in kleineren Gefäßen oder der frühe Ausschankstop mutmaßlich nichts geändert. Die Personen waren älter als 16, erbrachen sich früh und haben in der Gruppe eine vermeintlich moderate Menge getrunken.
Wenn doch viele Fälle akuter Gefährdung stattfanden, muss in unseren Augen darüber (selbstverständlich anonymisiert, aber) transparent berichtet werden, um die Verhältnismäßigkeit dieser Einschränkungen beurteilen zu können. Ebenso muss nachvollziehbar dargelegt werden, ob diese Gefährdungen dann mit teurerem Alkohol oder den übrigen, im Antrag wiedergegebenen Maßnahmen hätten abgewendet werden können. Mit der momentanen Informationslage sind die Einschränkungen unserem Eindruck nach nicht gerechtfertigt und die aufgeführten Maßnahmen nicht geeignet.
In unseren Augen legitimiert sich jeder Eingriff in die persönliche Freiheit in unserer Gemeinschaft (neben geltenden Gesetzen!) nur entweder durch eine demokratisch beschlossene, verbandspolitische Positionierung (Beispiel Fleischfreiheit) oder durch den dringenden Bedarf, Schutzbedürftigen ebendiesen zuteil werden zu lassen.
In der Vergangenheit hat der komplette Verzicht auf Alkohol in der Masse keine Zustimmung gefunden, da wir als Gemeinschaft auf die vermeintlichen „Vorzüge“ von Alkohol (Mit Freunden nach anstrengenden Tagen ein entspanntes Bierchen trinken, der Geselligkeitsaspekt, etc.) nicht verzichten wollten bzw. wollen. Solange das so ist und es eine grundsätzliche Positionierung unseres Verbandes gegen Alkohol nicht gibt, wird man aber auch die unschönen Gesichter des Alkoholkonsums sehen! Ist es denn schlimm, wenn sich jemand von Alkohol übergeben muss? Unserer Meinung nach, wenn die Person alt genug ist, nicht (sozial) gezwungen wurde oder ihr deshalb etwas zugestoßen ist, salopp gesagt, einfach „einen oder zwei über den Durst getrunken hat“, nein.
Abschließend: Lasst uns den Schutz unserer Schutzbedürftigen konsequent umsetzen und bei unserem eigenen zum Trinken animierenden Verhalten anfangen. Lasst uns, wie im letzten Jahr beschlossen, ein Café-Regelwerk verfassen und darin für uns Selbstverständliches festhalten, an das wir uns halten können und woran wir uns aber auch messen lassen können und müssen. Lasst uns offen darüber reden, warum Menschen zu viel trinken (Peerdruck, „abgefüllt werden“), Prävention betreiben und es „Störenden“ unbequem machen.
Aber lasst uns auf den nicht geeigneten Versuch, mit willkürlich wirkenden Personengrenzen, bürokratischem Aufwand und einer komplizierten Überregulierung verzichten, da dies in unserem Augen dem „Achtsamen Umgang mit Alkohol“ nicht dient.
Herzlich Gut Pfad,
der Stammesrat des Stammes Amelungen