Antrag 3 - Alkoholkonzept

Moin Jonte,

ich habe mitgelesen und klinke mich hier mal ein. Danke, dass du dich so rege an dieser Diskussion beteiligst!

In meinen Augen wiederspricht diese Art von Anträgen unserer Pädagogischen Konzeption.

Zu unserer pädagogischen Konzeption sei gesagt, dass diese mittlerweile über 20 Jahre alt ist. Mir persönlich ist kein neuerer Stand bekannt, ich kann mir aber vorstellen, dass einige Sätze auf den Prüfstand gestellt werden. Das soll den genannten Freiheitsgedanken nicht in Abrede stellen, ich denke nur, man kann nicht jedes Wort aus einem - für einen Jugendverband! - uralten Dokument auf die Goldwaage legen.
Darüber hinaus finde ich es persönlich fragwürdig, die päd. Konzeption auf Biegen und Brechen darauf auszulegen, Alkoholkonsum zu rechtfertigen. Nach der Argumentation könnte ich als Gruppenleiter auch sagen „Nö, ich halte meine Sipplinge nicht davon ab, aus dem Fenster zu springen, die sollen doch hier ihre Grenzen austesten“
Das ist ein absolut unrealistisches Beispiel, aber es verdeutlicht: Wir müssen immer schauen, was ist wichtiger? Und egal, wie viele Freiheiten die päd. Konzeption uns gibt, ist das (gesundheitliche) Wohlergehen immer erstmal wichtiger, natürlich in Abwägung des Risikos. Deshalb ist es absolut legitim - und widerspricht in meinen Augen nicht der päd. Konzeption - hier Grenzen zu setzen.

Aber wer sind wir, das zu verurteilen und versuchen zu verhindern?

Dieses Regelwerk veurteilt oder verhindert ausdrücklich nicht das Austesten von Grenzen, es verhindert eher, dass der Bogen endgültig überspannt wird. Das war bereits in der voran gegangenen Antragsdiskussion im letzten Jahr ein wichtiger Punkt und wurde hier an vielen Stellen mit bedacht.

Gibt es dauerhafte Wiederholungstäter*innen?

Wiederholungstäter*innen kann und würde ich an dieser Stelle nicht benennen, sehr wohl wurden jedoch regelmäßig in der Vergangenheit Großveranstaltungen wie LDV und Stute in ihrem Ablauf deutlich durch Alkoholkonsum gestört.

Wenn wir als Landesverband alle Aktivitäten verbieten würden, die diese Konsequenzen hervor rufen könnten, dann wäre der Freiraum massiv eingeschränkt. Mir fallen spontan Spiele wie Strecken, Turmspringen usw. ein.

Zu deinen Beispielen: Mir ist keine LV(!)-Veranstaltung bekannt, auf der heute noch Strecken (ohne Einschränkungen) geduldet wird, aus dem gleichen Grund: Abwägung Freiheit / Risiko einer ernsthaften Verletzung. Und für diese Abwägung gibt es noch tausend weitere Beispiele

Daher komme ich zu dem Schluss, dass der Antrag zur Regulierung von Alkoholkonsum wie folgt lauten sollte:

„Der Landesverband stellt eine Einhaltung der Gesetze sicher.“

Zum Schluss möchte ich darum bitten, bei dieser Diskussion den Fokus zu waren:

Auf der letzten LDV wurde das Thema sehr intensiv (vorher und vor Ort) diskutiert, die Versammlung hat mit einem sehr eindeutigen Votum (hier nachzulesen) für die Einführung entsprechender Regularien gestimmt. Diesem Auftrag kommen wir als Antragstellende hier nach. Es ist natürlich nicht verboten, aber in meinen Augen dennoch ein Stück weit unangebracht, hier wieder eine Grundsatzdiskussion aufzumachen, wie viel Alkoholkonsum unsere Konzeption erlaubt und ob wir dort einschränken sollen oder nicht, wenn die Delegierten unseres Verbandes diese Frage im letzen Jahr schon sehr eindeutig beantwortet haben. Daraus ergibt sich ein Auftrag für uns, dem wir hier nachkommen, und über diese Ausführung sollte diskutiert werden.