Antrag 3 - Alkoholkonzept

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

Auf allen Landesverbandsveranstaltungen, auf denen Alkohol konsumiert wird, gilt das Alkoholkonzept. Dieses gibt allgemeine Regeln für den Konsum und Umgang mit Alkohol vor. Bei Landesverbandsveranstaltungen mit mehr als 60 anwesenden Personen gilt zusätzlich das Café-Regelwerk.

Diese lauten wie folgt:

Alkoholkonzept

  1. Auf Landesverbandsveranstaltungen darf Alkohol an über 16-Jährige ausgeschenkt werden.
  2. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Konsum von Alkohol von unter 16-Jährigen zu vermeiden. Dies kann eine Kenntlichmachung der Personen beinhalten. Dies kann beispielsweise durch unterschiedlich farbige Bändchen erfolgen.
  3. Die Verantwortlichen der Stämme im Einzelnen, sowie die Veranstaltungsleitung und die ausschenkende Person tragen die Verantwortung dafür, dass keine Person, die jünger als 16 Jahre ist, Zugang zu Alkohol bekommt.
  4. Es gibt einen festgelegten Raum / festgelegten Bereich für den Ausschank und Konsum von Alkohol.
  5. Privat mitgebrachter Alkohol ist verboten.
  6. Auf Landesverbandsveranstaltungen ist ausschließlich geregelter Konsum von Bier, Wein und weinhaltigen Getränken gestattet.
  7. Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen sollte verwehrt werden. Die Veranstaltungsleitung kann bei der Durchsetzung unterstützend tätig sein.
  8. Bei einer Veranstaltung mit mehr als drei zwei Veranstaltungsabenden muss es mindestens einen alkoholfreien Abend geben.
  9. Bei Veranstaltungen mit unter 50 Personen, bei denen keine Teilnehmenden anwesend sind, muss es mindestens eine nüchterne Person mit/und Fahrmöglichkeit geben. Bei Landesveranstaltungen mit Teilnehmenden müssen mind. zwei nüchterne Personen, davon eine mit Fahrmöglichkeit anwesend sein. Die nüchternen Personen müssen vor dem ersten Ausschank kommuniziert werden und die Erreichbarkeit muss sichergestellt sein.
  10. Bei Landesverbandsgroßveranstaltungen ab 250 Personen legen die Stämme oder Kochgruppen intern jeden Abend eine zusätzliche nüchterne Person fest.
  11. Alkoholische Getränke müssen unabhängig von der Gebindegröße teurer verkauft werden als nicht-alkoholische. Wasser und Tee zählen nicht als günstigere nicht-alkoholische Getränke. Empfohlen wird dabei, die nicht-alkoholischen Getränke günstiger als den Einkaufspreis zu verkaufen und diese Differenz auf die alkoholischen Getränke raufzuschlagen umzulegen. Die Gestaltung der Umsetzung obliegt der Cafe- oder Veranstaltungsleitung.
  12. Es muss eine Alternative für den Kauf von Wein und weinhaltigen Getränken in ganzen Flaschen geben. Diese darf ein maximales Volumen von 0,33l nicht überschreiten.
  13. Die Veranstaltung/der Veranstaltungsablauf darf durch den Konsum von Alkohol nicht gestört werden.
  14. Für Veranstaltungen mit mehr als 60 50 Personen muss es ein Café geben, in dem das Café-Regelwerk gilt. Im Café gibt es einen Aushang mit den für die Teilnehmenden relevanten Regeln.

Regelverstoß

  1. Bei Verstößen gegen das Alkoholkonzept entscheidet die Veranstaltungsleitung situativ, wie mit dem Verstoß umgegangen wird. Eine mögliche Konsequenz ist das nach Hause fahren auf eigene Kosten.
  2. Bei minderjährigen Personen werden die Stammesführung und Erziehungsberechtigten über den Verstoß informiert. Bei volljährigen Personen wird die Stammesführung nach Ermessen der Veranstaltungsleitung informiert.

Café-Regelwerk

  1. In jedem Café gilt das Alkoholkonzept.
  2. Die Café-Leitung nimmt vor der Veranstaltung zur Vorbereitung Kontakt mit dem Landescaféteam auf und stimmt sich mit der Veranstaltungsleitung ab, dabei besprechen sie die Themen achtsamer Alkoholkonsum und die Gestaltung des Cafés. Der Jugendschutz, das Regelwerk und der Leitfaden dienen als Grundlage hierfür.
  3. Auf jeder Veranstaltung gibt es mind. einen Café-Beauftragten, diese*r muss bis zum Schließen des Cafés anwesend und nüchtern sein.
  4. Auf der Veranstaltung nimmt die Café-Leitung zur Durchführung Kontakt zu den Café-Beauftragten der Veranstaltung auf.
  5. Die Veranstaltungsleitung setzt mit dem jeweiligen Café-Team feste Öffungszeiten fest und kommuniziert diese.
  6. An den Abenden auf der LDV und Stute findet der Ausschank von Alkohol bis maximal 01:30 Uhr des Folgetages statt. Die Öffnungszeiten des Cafés bleiben davon unberührt.
  7. Im Café liegt ein Leitfaden vor, wie mit Personen, die übermäßig Alkohol konsumiert haben, in Bezug auf Awareness und Gesundheitsthemen umgegangen wird. Dieser wird vom Landescaféteam erarbeitet. welcher dem Schutz aller Personen dient. Darin werden Themen wie Awarness und Gesundheitsschutz geregelt. Menschen, die eine Caféschicht übernehmen, verpflichten sich diesen davor zu lesen. Dieser wird vom Landescaféteam erarbeitet.
  8. Das Café-Team muss ungeöffnete Flaschen gegen Kostenerstattung zurücknehmen, dies gilt auch für halbvolle Kästen mit geschlossenen Flaschen.

Antragsstellende: Landesvorstand BdP LV Niedersachsen

Begründung:

Die Veranstaltungen des BdP sind auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Wir als Landesverband tragen auf unseren Veranstaltungen die Verantwortung für die Teilnehmenden und ihren Schutz, insbesondere für minderjährige Mitglieder. In der Vergangenheit gab es immer wieder Situationen, in denen auf LV-Veranstaltungen übermäßig Alkohol konsumiert wurde. Folgen dieses übermäßigen Konsums waren nicht nur die Schädigung der Gesundheit von Betroffenen, sondern auch Sachbeschädigung, Störung von Veranstaltungsabläufen und Einschränkungen in der Handlungsfähigkeit von Verantwortungstragenden.

Das Alkoholkonzept ist dementsprechend eine Maßnahme zum Kinder- und Jugendschutz und bildet die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Alkoholkonsum auf Veranstaltungen des Landesverbands ab. Dafür strukturiert es einerseits alle bisherigen Beschlüsse vergangener Landesversammlungen für eine transparente Übersicht bereits bestehender Regelungen und schafft andererseits ein gemeinsames Verständnis für angemessenen Alkoholkonsum auf LV-Veranstaltungen.

Der BdP bietet als Jugendverband den Raum, eigene Grenzen kennenzulernen und sich selbst weiterzuentwickeln. Uns ist es besonders deswegen ein Anliegen, einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem ein geregelter Konsum von Alkohol gewährleistet werden kann, und Mitglieder im sicheren Umgang mit Alkohol zu unterstützen.

Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich durch die Antragsstellenden.

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Moin,

ich finde dieses Alkoholkonzept mega gut! Einzig der Ausschank bis 1:30 finde ich schade, aber verständlich.

Zwei Punkte würde ich jedoch leicht abändern:

Diesen Satz würde ich ändern, denn das klingt wie eine „Stigmatisierung“ aller unter 16 jährigen. Im Prinzip kann der Satz komplett raus, weil der erste Satz in Punkt zwei alles aussagt. Sofern eine Spezifizierung gewünscht ist, würde ich dies auf die über-16 jährigen beziehen (etwa: „Dies kann eine Kenntlichmachung von über-16-jährigen beinhalten“, auch wenn ich das Wort „Kenntlichmachung“ nicht besonders gelungen finde, mir aber jetzt keine Alternative einfällt).

Warum „sollte“? Warum nicht „Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen wird verwehrt.“?

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Hallo Julius,
eine Stigmatisierung von u16-Jährigen ist unsererseits nicht beabsichtigt. Der Satz ist nicht auf eine spezifische Altersgruppe bezogen, sondern soll nur die Möglichkeit des „Markierens“ (ein ebenso schwieriges Wort) geben, z.B. durch Armbänder. Wir wollen den Veranstaltungsleitungen allerdings offen halten, wie sie verhindern, dass u16-Jährige Alkohol trinken. Teilweise ist auf Veranstaltungen vorgesehen, dass auch u16-Jährige das Café betreten können, wodurch eine Kontrolle beim Ausschank oder durch Armbänder sinnvoll ist. Andere Veranstaltungen haben vielleicht gar keine u16-Teilnehmenden und eine Alterskontrolle ist nicht nötig. Deswegen ist es nur eine „Kann“-Regelung.
Wenn du Vorschläge hast, wie man das Wort „Kenntlichmachung“ vermeiden kann, melde dich gerne.

Moin Lilli,
dass das nicht beabsichtigt ist weiß ich, dennoch klingt es für mich so. Vorschlag für einen alternativen Satz:

  1. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Konsum von Alkohol von unter 16-Jährigen zu vermeiden. Dies kann beispielsweise durch unterschiedlich farbige Bändchen erfolgen.
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Hi,
würde die Formulierung „Wenn es auf Veranstaltungen mit mehr als 60 Menschen ein Cafe gibt dann usw“ mehr sinn ergeben? Im Moment klingt es so als gäbe es nicht die Möglichkeit, kein Café zu haben, sondern z.B. nur eine Singerunde komplett ohne Ausschank.

Desweiteren würde ich hier die Grenze auch auf 50 Menschen setzen um im Regelwerk nicht zu viele unterschiedliche Teilnehmendengrenzen zu haben.
LG
Yannik

Moin Julius,
dein Vorschlag zur Formlulierungsänderung klingt gut, wir nehmen das so mit :slight_smile:

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Hey Yannik,
der Punkt ist tatsächlich so gedacht, dass ab 60 Personen auf einer Veranstaltung ein Café der Ort des Alkoholkonsums sein muss - sofern es auf der Veranstaltung überhaupt Alkohol gibt. Dadurch soll der Konsum geregelter ablaufen, weil die Regelungen des Caféregelwerks dort greifen.
Den Gedanken einer Vereinheitlichung der Personengrenze kann ich verstehen, darüber werden wir uns nochmal austauschen :slight_smile:

Anmerkung vom Mittewoch:
Wir würden gerne, dass die Versammlungsleitung die Stafü informiert und die Stafü dann die Eltern.

Anmerkung vom Mittewoch:
*Teilnehmenden

Anmerkung vom Mittewoch:
Wie wird die Person kommuniziert?
Wir würden vorschlagen, die Info mit dem Regelwerk auszulegen und es dem Barpersonal Kommunizieren

Anmerkung vom Mittewoch:
Muss diese Person volljährig sein? Und ist es eine Person Pro Stamm egal mit wie vielen Mitgliedern der Stamm anwesend ist?

An manchen Stellen empfinde ich das Regelwerk zu streng und an manchen zu lasch. Weiterhin steht in der Begründung, dass das aktuelle Konzept nicht wirklich funktioniert. Statt das Grundkonzept zu hinterfragen werden die Regeln nur verstärkt und ein extremer Fokus wird auf das Konzept „Cafe“ gelegt.
Aber erst einmal zu den vorgeschlagenen Regeln:

zu 8. : Wir wollen einen sicheren Raum für den Konsum schaffen. Ich nehme mal an, dass erkannt wurde, dass Verbote immer dazu geführt haben, dass heimlich alles mögliche Alkoholische konsumiert wurde. Würde man dann nicht mit dem Verbot an dem einen Abend den sicheren Raum entziehen und man würde den unkontrollierten Alkoholkonsum fördern?

zu 9.: Zu den Landesveranstaltungen zählen auch Vor- und Nachbereitungstreffen von Kursen. In der Vergangenheit kam es auch schon häufiger vor, dass nur um die 5 Personen anwesend waren und mal gemütlich 2-3 Bier getrunken haben. Das wäre mit dieser Regelung verboten. Ist das so gewünscht?

zu 11.: Mir erschließt es sich nicht, warum Tee und Wasser davon ausgenommen sind. Mag mir jemand die Idee dahinter erklären? Schließlich ist es doch eine gute Alternative zu alkoholischen Getränken. Und ist es gewünscht, dass alle nicht alkoholischen Getränke günstiger sind als alle Formen des Alkohols? Beispiel: ich biete alkoholfreien Sekt an. Muss dann der Bierpreis teurer als der alkoholfreie Sekt sein?
Und grundsätzlich halte ich es für fatal den Alkoholkonsum über den Preis zu regeln. Die Jugendarbeit soll jungen Menschen eine Teilhabe ermöglichen, sodass diese nicht weiter benachteiligt werden. In sämtlichen Ausführungen wird aufgeführt, dass junge Menschen insbesondere durch fehlende finanzielle Mittel von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden. Eine künstliche Verteuerung von alkoholischen Getränken würde diesen Faktor überproportional verstärken. Wir sind ein Verein, der sich besonderes dafür einsetzt, dass auf die Bedürfnisse von jungen Menschen geachtet wird. Wie kann es da sein, dass eine Regel kommen soll, die insbesondere Schüler*innen mit keinem/geringen Einkommen beeinträchtigt, aber Berufstätigen, älteren Leuten relativ egal sein kann?

Cafe- Regelwerk 6.: Hier wird explizit die Ausschankszeit für die LDV und Stute begrenzt. Warum gerade die Veranstaltungen? Es sind Veranstaltungen, wo selten Verantwortung für Teilnehmende besteht. Aus meiner Sicht würde es wenn überhaupt Sinn ergeben, den Ausschank auf Veranstaltungen wie dem Lapfila zu begrenzen, wo die Alkoholkonsumierenden am nächsten Tag höchst wahrscheinlich Verantwortung über Kinder und Jugendliche haben.

Was mir in dem Regelwerk ein wenig fehlt, sind die Regeln zur „Werbung“. Auf Veranstaltungen wird zum Teil von Veranstaltungsseite regelrecht animiert, Alkohol zu trinken. Das ist ja nicht gerade förderlich für einen sicheren Raum. Auf dem BuLa hingen auch für Wölflinge und Sipplinge zugänglich Werbung für Biertasting aus. Es wurde ein langer Bericht über das Bulabier geschrieben. Hier würde ich mir wünschen, dass sich der LV dazu verpflichtet auf der einen Seite selbst keine Werbung für Alkohol zu machen, und auf der anderen Seite sich auch dafür einsetzt, dass bei gemeinsamen Bundesveranstaltungen keine Werbung für Alkohol gemacht wird.

Nun zum Gesamtkonzept. Es wurde damals die Regelung eingeführt, dass es definierte Bereiche für den Alkolkonsum gibt. Es sollte den übermäßigen Alkoholkonsum verhindern und Störungen des Veranstaltungsablauf vermeiden, wenn nur in definierten Bereichen getrunken wird. Jetzt sehe ich hier einige Jahre später die gleiche Begründung. Das bedeutet, die erhoffte Wirkung ist ausgeblieben, was sich auch auf den letzten Veranstaltungen gezeigt hat. Mit diesem Antrag wird gerade auf größeren Veranstaltungen das Konzept „Cafe“ trotzdem forciert.
Um übermäßigen Konsum zu vermindern sollten viel mehr die treibenden Kräfte betrachtet werden. Und da sind sich die Expert*innen einig. Übermäßiger Alkoholkonsum passiert hauptsächlich durch die Peergroup und Gruppenzwang. zum Beispiel hier beschrieben: https://jugend-und-bildung.de/arbeitsmaterial/alkoholundgruppenzwang/
Und das befeuern wir mit den vorgeschlagenen Regeln. Wenn wir nur einen Raum haben, wo Alkohol konsumiert wird, ist der Gruppenzwang besonders groß. Das ganze wird noch dadurch bestärkt, dass ein schönes Ambiente für den Konsum hergerichtet wird, tolle Programme erstellt werden und sogar besondere alkoholische Getränke beworben werden. Fragwürdig. wenn man den Alkoholkonsum wieder für alle möglichen Bereiche (natürlich nicht sichtbar für Sipplinge und Wölflinge) öffnen würde, würde man diese Situation entzerren können. Der schädliche Einfluss des Cafes würde minimiert werden.
Und wenn wir tatsächlich mal ganz verrückt denken. Wie wäre es damit, das Cafe alkoholfrei zu gestalten und stattdessen den Alkoholkonsum überall anders zu erlauben? Dann würden Verbote die Leute nicht zu „Parkplatzparties“ mit vllt auch hartem, illegalem Alkohol verleiten. Und die große Gruppe mit dem schönen Ambiente würde die Leute eher dazu verleiten, keinen Alkohol zu trinken. Wenn Leute dann Bier trinken wollen, dann würden sie es in kleineren Runden tun, in denen der Peerdruck nicht so groß wäre und der Konsum kontrollierter wäre.

Moin Yannik,

danke für die Anmerkungen vom Mittewoch.

Die Informationskette (also z.B. ob Veranstaltungsleitung oder StaFü die Eltern informiert) und die Art, wie nüchterne Personen kommuniziert werden, sind bewusst nicht zu konkret definiert. Das Regelwerk soll Veranstaltungsleitungen und Café-Leitungen einen gewissen Spielraum lassen, um ihren eigenen Umsetzungen nachgehen zu können. Wichtig ist uns in diesem Antrag also primär, dass bestimmte Dinge passieren und weniger auf welche Weise. Damit wollen wir eine Bürokratisierung möglichst verhindern. Die von euch vorgeschlagenen Ideen zur Umsetzung sind sehr sinnvoll, konkrete Umsetzungsvorschriften festzuschreiben halten wir aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht für zielführend.

Hier geht es uns hauptsächlich darum, dass den Stammesmitgliedern eine bekannte Person als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht, an die sie sich im Zweifel wenden können. Diese Person muss aber z.B. nicht zwingend selbst dazu in der Lage sein Auto zu fahren, sondern ist eher dafür zuständig Hilfe zu organisieren, wenn sie gebraucht wird. Eine feste Altersgrenze sehen wir dafür nicht als notwendig, solange Personen mit entsprechender Verantwortung sinnvoll gewählt werden (z.B. kein 14-jähriger Sippling als Ansprechpartner für 10 R/Rs).

Moin Jonte,

danke für deine kritische Auseinandersetzung mit dem Antrag. Ich versuche, dir deine Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten.

Diese Regelung betrifft nur Veranstaltungen, die über ein Wochenende hinaus gehen. Wir empfinden es als angemessen und trauen unseren Mitgliedern zu bei einer Veranstaltung, die länger als ein Wochenende dauert, einen Abend auch ohne Alkohol verbringen zu können. Einen sicheren Raum für Alkoholkonsum zu schaffen bedeutet für uns nicht, diesen auch permanent zur Verfügung stellen zu müssen.

Auch bei einer LV-Veranstaltung mit wenigen Teilnehmenden muss gewährleistet sein, dass im Notfall jemand verantwortlich handeln kann. Das ist selbst bei nur 5 anwesenden Personen durchaus sinnvoll.

Tee und Wasser zählen in diesem Fall nicht zu den günstigeren Alternativen, weil sie ohnehin kostenlos zur Verfügung stehen und nicht als Getränke im Café verkauft werden sollen. Außerdem dienen alkoholische Getränke primär als Genussmittel, Wasser und Tee im Gegensatz dazu nicht – sie stellen also keine äquivalente nicht-alkoholische Alternative dar.

Deinen Wunsch, Getränkepreise nicht künstlich in die Höhe zu treiben, kann ich verstehen. Allerdings musst du bedenken, dass die Preise für nicht-alkoholische Getränke (z.B. Fritz Kola) im Einkauf teilweise über denen von alkoholischen Getränken (z.B. Bier) liegen. Die Preise auch im Verkauf so zu belassen würde bedeuten, dass besonders Menschen mit weniger finanziellen Mitteln sich alkoholische Getränke eher leisten könnten, als nicht-alkoholische - das empfinden wir als problematisch. Eine Vergünstigung der nicht-alkoholischen Getränke und ein daraus resultierender Aufschlag auf die Preise alkoholischer Getränke ist eine Möglichkeit, diese Preisdifferenz „umzukehren“, ohne ausschließlich den Alkoholpreis künstlich zu erhöhen. Damit ist auch eine soziale Teilhabe nicht erst durch Alkoholkonsum möglich.

Hier handelt es sich um die Veranstaltungen, auf denen es in der Vergangenheit besonders oft zu übermäßigem Konsum von Alkohol gekommen ist. Wir nehmen deinen Vorschlag, diese Regelung auf andere Veranstaltungen auszuweiten, aber gerne auf.

Ich gebe dir Recht, dass sozialer Druck und Gruppenzwang eine große Rolle beim Alkoholkonsum spielen. Im Alkoholantrag der letzten LDV wurden 3 Gründe für übermäßigen Alkoholkonsum genannt: sozialer Druck, ein zu hoher Stellenwert bzw. Verherrlichung von Alkohol und erleichternde Rahmenbedingungen für Konsum. Viele der hier aufgeführten Regelungen beziehen sich auf letzteren Punkt. Auf den sozialen Druck zu reagieren ist hingegen eine Frage der Bildung und des sozialen Miteinanders und damit ein Prozess. Im Antrag auf der letzten LDV wurde deswegen Folgendes beschlossen:

> „Das Landescaféteam[1] (LCT) erarbeitet Einheiten zum Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« und führt diese auf Kursen, der LDV und der Stute regelmäßig durch oder lässt sie durchführen.“ und „Das LCT erarbeitet ein Konzept, wie es das Thema »Achtsamer Alkoholkonsum« auch außerhalb von Einheiten verbreitet. Durch dieses Konzept sollen unter anderem Gruppenleitende in die Lage versetzt werden adäquat auf Grenzüberschreitungen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu reagieren.“

Der achtsame Umgang mit Alkohol und den damit einhergehenden sozialen Aspekten ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Das Regelwerk soll vielmehr einen Rahmen schaffen, in dem ein geregelter Konsum möglich ist. Eine Verlagerung des Alkoholkonsums auf den Bereich außerhalb des Cafés verlagert auch die Problematik des Gruppenzwangs – und zwar in einen weniger gut kontrollierbaren Raum.

Bezüglich der Werbung für und Verherrlichung von Alkohol müssen ebenfalls Regelungen gefunden werden, da stimme ich dir zu. Das ist eine Thematik, über die wir in den Austausch gehen werden. Wir freuen uns, wenn du eventuelle konkrete Vorschläge in Form eines Änderungsantrags einbringen möchtest.

Hallo Lilli,

danke für deine ausführlichen Antowrten.

Grundsätzlich ist es bestimmt für alle möglich einen Abend ohne Alkohol zu verbringen. Jedoch hat die Vergangenheit gezeigt, das Alkoholverbote auch nur für einen Abend zum illegalem Verzehr im Geheimen führen. Auch ein Ausschankstop hat nur zu Alkoholkonsum auf Parplätzen und ähnlichem geführt.

Komplett nüchtern und noch verantwortungsvoll handeln können, ist ein himmelweiter Unterschied. Auch nach 2-3 Bier traue ich unseren Mitgliedern ein verantwortungsvolles Handeln im Notfall zu. Gerade wenn man keine Verantwortung für Minderjährige hat, stellt das in meinen Augen gar kein Problem dar.

Ok, vielleicht ist Wasser kein Genussmittel. Aber bei Tee würde ich wiedersprechen. Und an dieser Stelle ist noch meine Frage offen, ob alle nicht-alkoholischen Getränke günstiger sein müssen.

Ich sage ja nicht, dass man darauf verzichten sollte, eventuelle Getränke wie Fritz zu subventionieren. Aber wenn ein Cafe oder ähnliches betrieben wird, muss bei einer Umlage ein Puffer eingerechnet werden. Man weiß nie, wie viele Getränke verkauft werden und ein Cafe darf niemals Minus machen. Heißt im Umkehrschluss, insgesamt wird der Gesamtumsatz größer und damit auch das Geld, das von unseren Mitgliedern bezahlt wird.
Wenn man die Teilhabe von jungen Menschen fördern möchte, dann kann man doch nicht die Personen Bevormunden und ihnen die Entscheidung abnehmen, ob sie Alkohol trinken wollen oder nicht. In meinen Augen wäre das fairste, wenn die Preise entweder gleich teuer sind oder was in meinen Augen noch besser wäre, nahe dem Einkaufspreis. Die Problematik mit den günstigeren alkoholfreien Getränken kann schließlich auch mit der Auswahl der angebotenen Getränke gesteuert werden. Es wird meistens günstiges Bier angeboten. Warum nicht auch günstige alkoholfreie Getränke? Dann würde man allen die Entscheidung offen lassen, es gäbe günstige alkoholfreie Alternativen und unseren Mitgliedern würde keine überteuerten Getränke verkauft werden.

Ja, es gab immer einzelne Fälle von übermäßigen Alkoholkonsum. Aber meines Wissens sind viele Fälle schon wesentlich vor 1:30 Uhr aufgetreten. Was soll da ein Ausschankverbot bringen, wenn die Leute schon wesentlich vorher die Grenze überschritten haben?

Ich spreche gar nicht ab, dass es keinen Gruppenzwang außerhalb des Cafes geben würde. Jedoch sind die Gruppen hier wesentlich kleiner und man wird nicht unbedingt von der großen Masse mitgerissen. Unkontrollierter Raum würde ich auch nicht sagen. Gerade bei den Pfadfinder kenne ich es so, dass man auf sich achtet. Das hat sich auch schon vielerorts bestätigt, dass das bei Alkoholkonsum in kleineren Gruppen der Fall ist. Ist es nicht so, dass in kleineren Kreisen die Erfahrungen mit übermäßigen Konsum nicht so ausgeprägt sind?
Und das große Argument des förderlichen Umfeldes „Cafe“ bleibt. Veranstaltung, nettes Ambiente usw. Wie stehen da die Antragssteller*innen zu? Dieser Faktor schein für misch wesentlich ausschlaggebender.

Ich sollte besser keinen Änderungsantrag stellen. Ich bin leider auf der LDV aus beruflichen Gründen verhindert. So würde ich das ganze Demokratiesystem torpedieren, wenn ich als Antragssteller nicht dort wäre. Aber vielleicht habt ihr ja Lust Sätze wie folgende zu ergänzen:

„Der LV verschriftlicht in keiner Art und Weise Thematiken mit Alkohol, die U-16 Jährigen zugänglich sein könnten. Angebote für den Konsum von alkoholischen Getränken oder Veranstaltungen mit dessen Fokus werden nicht aktiv beworben. Der LV setzt sich auch auf Bundesebene für die Einführung dieser Regel ein.“

Hallo zusammen,

ich habe noch einmal ein paar Tage über den Inhalt geschlafen und kann glaube ich meine eher abstrakteren Bedenken auch in Worte fassen.
In meinen Augen wiederspricht diese Art von Anträgen unserer Pädagogischen Konzeption.

„Pfadfinden hilft jungen Menschen, sich in der heutigen Welt zu orientieren, und bietet ihnen Freiräume, um sich auszuprobieren und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.“
„Es [das Engagement] verschafft uns große Gestaltungsfreiräume für unsere Kreativität, Selbstverwirklichung und das Kennenlernen eigener Grenzen.“

Vielleicht ist das Austesten von Grenzen bei Alkohol nicht das sinnvollste. Aber wer sind wir, das zu verurteilen und versuchen zu verhindern? Pfadfinden beruht darauf auch mal Fehler zu machen und sich durch Selbstreflexion zu einem verantwortungsbewussten Menschen zu entwickeln. Solange nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen wird und keine anderen Menschen gefährdet werden, sollten Freiräume möglichst groß sein. Gibt es dauerhafte Wiederholungstäter*innen? Meines Wissens nach nicht. Dann hat doch die pädagogische Konzeption funktioniert.

Es wird in der Begründung des Antrags von „Schädigung der Gesundheit von Betroffenen, Sachbeschädigung, Störung von Veranstaltungsabläufen und Einschränkungen in der Handlungsfähigkeit von Verantwortungstragenden“ gesprochen. Wenn wir als Landesverband alle Aktivitäten verbieten würden, die diese Konsequenzen hervor rufen könnten, dann wäre der Freiraum massiv eingeschränkt. Mir fallen spontan Spiele wie Strecken, Turmspringen usw. ein.

Für mich und ich vermute auch für die Antragsstellenden sieht die Konzeption folgende Aufgabe vor:
„An die erwachsenen Mitglieder wird besonders der Anspruch gestellt, die Freiräume zu erweitern“.
Daher komme ich zu dem Schluss, dass der Antrag zur Regulierung von Alkoholkonsum wie folgt lauten sollte:

„Der Landesverband stellt eine Einhaltung der Gesetze sicher.“

Moin Jonte,

ich habe mitgelesen und klinke mich hier mal ein. Danke, dass du dich so rege an dieser Diskussion beteiligst!

In meinen Augen wiederspricht diese Art von Anträgen unserer Pädagogischen Konzeption.

Zu unserer pädagogischen Konzeption sei gesagt, dass diese mittlerweile über 20 Jahre alt ist. Mir persönlich ist kein neuerer Stand bekannt, ich kann mir aber vorstellen, dass einige Sätze auf den Prüfstand gestellt werden. Das soll den genannten Freiheitsgedanken nicht in Abrede stellen, ich denke nur, man kann nicht jedes Wort aus einem - für einen Jugendverband! - uralten Dokument auf die Goldwaage legen.
Darüber hinaus finde ich es persönlich fragwürdig, die päd. Konzeption auf Biegen und Brechen darauf auszulegen, Alkoholkonsum zu rechtfertigen. Nach der Argumentation könnte ich als Gruppenleiter auch sagen „Nö, ich halte meine Sipplinge nicht davon ab, aus dem Fenster zu springen, die sollen doch hier ihre Grenzen austesten“
Das ist ein absolut unrealistisches Beispiel, aber es verdeutlicht: Wir müssen immer schauen, was ist wichtiger? Und egal, wie viele Freiheiten die päd. Konzeption uns gibt, ist das (gesundheitliche) Wohlergehen immer erstmal wichtiger, natürlich in Abwägung des Risikos. Deshalb ist es absolut legitim - und widerspricht in meinen Augen nicht der päd. Konzeption - hier Grenzen zu setzen.

Aber wer sind wir, das zu verurteilen und versuchen zu verhindern?

Dieses Regelwerk veurteilt oder verhindert ausdrücklich nicht das Austesten von Grenzen, es verhindert eher, dass der Bogen endgültig überspannt wird. Das war bereits in der voran gegangenen Antragsdiskussion im letzten Jahr ein wichtiger Punkt und wurde hier an vielen Stellen mit bedacht.

Gibt es dauerhafte Wiederholungstäter*innen?

Wiederholungstäter*innen kann und würde ich an dieser Stelle nicht benennen, sehr wohl wurden jedoch regelmäßig in der Vergangenheit Großveranstaltungen wie LDV und Stute in ihrem Ablauf deutlich durch Alkoholkonsum gestört.

Wenn wir als Landesverband alle Aktivitäten verbieten würden, die diese Konsequenzen hervor rufen könnten, dann wäre der Freiraum massiv eingeschränkt. Mir fallen spontan Spiele wie Strecken, Turmspringen usw. ein.

Zu deinen Beispielen: Mir ist keine LV(!)-Veranstaltung bekannt, auf der heute noch Strecken (ohne Einschränkungen) geduldet wird, aus dem gleichen Grund: Abwägung Freiheit / Risiko einer ernsthaften Verletzung. Und für diese Abwägung gibt es noch tausend weitere Beispiele

Daher komme ich zu dem Schluss, dass der Antrag zur Regulierung von Alkoholkonsum wie folgt lauten sollte:

„Der Landesverband stellt eine Einhaltung der Gesetze sicher.“

Zum Schluss möchte ich darum bitten, bei dieser Diskussion den Fokus zu waren:

Auf der letzten LDV wurde das Thema sehr intensiv (vorher und vor Ort) diskutiert, die Versammlung hat mit einem sehr eindeutigen Votum (hier nachzulesen) für die Einführung entsprechender Regularien gestimmt. Diesem Auftrag kommen wir als Antragstellende hier nach. Es ist natürlich nicht verboten, aber in meinen Augen dennoch ein Stück weit unangebracht, hier wieder eine Grundsatzdiskussion aufzumachen, wie viel Alkoholkonsum unsere Konzeption erlaubt und ob wir dort einschränken sollen oder nicht, wenn die Delegierten unseres Verbandes diese Frage im letzen Jahr schon sehr eindeutig beantwortet haben. Daraus ergibt sich ein Auftrag für uns, dem wir hier nachkommen, und über diese Ausführung sollte diskutiert werden.

Moin Simon,

Ich lege keine einzelnen Worte auf die Goldwaage. Diese Idee, jungen Menschen Freiräume einzuräumen zieht sich durch die gesamte Pädagogische Konzeption. Und auch wenn dieses Dokument 20 Jahre alt sein mag, es spiegelt den Sinn der Pfadfinderei wieder. Jungen Menschen wird ein Raum gegeben sich auszuprobieren. Durch Selbstreflexion und Verantwortungsübernahme sollen sie „wachsen“. Erwachsene sollen nur unterstützend tätig sein und die Freiräume nicht einengen. Das spiegelt sich ja nicht nur in der pädagogischen Konzeption wieder, auch in unseren Methoden, wie dem Stammeskompass, wo Stimmen junger Menschen mehr Gewicht eingeräumt wird.
Alkoholkonsum möchte ich nicht rechtfertigen. Das ist eine andere Diskussion. Ich möchte nur rechtfertigen, warum es ein riesigen Fehler darstellt, Freiheiten junger Menschen einzuschränken. Ich würde dieses Argument ebenso anführen, wenn es um Themen wie „es sollten alle LV Mitglieder Nachts 7h schlafen“ gehen würde.
Wenn wir bei deinem Beispiel aus dem Fenster springen bleiben. Hier würde ich auch nicht sagen, dass es eine Regel vom LV geben sollte, die besagt, dass niemand aus einem Fenster springen darf.
Die Idee vom Pfadfinden ist es doch, dass auch Sipplinge lernen sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Wenn man den Sipplingen den Input gibt, „Ey, es könnte gefährlich sein aus dem Fenster zu springen, du könntest dich verletzen“, dann beruht das pädagogische Konzept darauf, dass eine eigene Erkenntnis bei den Sipplingen entsteht, die auch viel nachhaltiger ist, als durch ein Verbot „von Oben“. Und wenn Sipplinge aus dem ersten Stock aus einem Fenster springen und sich weh tun, dann werden sie es nicht noch einmal tun.
Wobei hier natürlich noch eine gesetzliche Komponente der Aufsichtspflicht mitschwingt. Also könnte auch hier der Leitsatz heißen „Die Einhaltung der Gesetze wird sichergestellt.“

Das Argument taucht immer wieder auf. Ich frage mich, ob ich da Dinge nicht mitbekommen habe. Ja, es gab kotzende Menschen und auch verkaterte. Sind das für euch schon deutliche Störungen im Ablauf? Ich persönlich empfände das nicht als deutliche Störung. Wenn es euch um konkrete Dinge geht, wie Störungen im Ablauf vermieden werden sollen, dann wäre es sinnvoll für alle, die besagten Störungen zu kennen, um auch über eventuelle andere Maßnahmen zu beraten.

Da haben wir anscheinend unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Mir ist keine bekannt, wo es verboten war, geschweige denn unterbunden wurde. BuLa ist man über den Unterlagerplatz gelaufen und hat andauernd Leute „Strecken“ spielen sehen.
Unsere Regularien sollten konsistent sein, damit sie transparent und nachvollziehbar sind. Also sollte eine klare Grenze zwischen akzeptierten Gesundheitsrisiko und einem nicht mehr zu tragendem Gesundheitsrisiko gezogen werden, die alle Themenbereiche abdeckt. Dann stellt sich bei mir die Frage, wo wir Alkoholkonsum einordnen sollten. Ist Alkoholkonsum gefährlicher als Feuer in einem Zelt? Das mag sein. Aber spätestens wenn wir Kindern und Jugendlichen Beile in die Hände drücken, geht von den Handlungen ein wesentlich höheres Gesundheitsrisiko aus. Und wenn wir das weiter ausbreiten, es wurde letztes Jahr auf dem BuLa rumgefragt, ob ungelernte Leute mit hochgiftigen Lampenöl Feuerspucken. Gesundheitsrisiko schein also in anderen Bereichen nicht wirklich eine Rolle zu spielen. Warum wird es hier eine so großen Bedeutung zugemessen? Zumal ja die Alkonsumierenden alt genug sind, ihre eigenen Überlegungen zu dem Risiko anzustellen.

Wir hatten ursprünglich 2 Anträge zum Thema Alkoholkonsum. Ein sehr restriktives Regelwerk, was auf Grund der Diskussionen zurückgezogen wurde. Und dann der von dir erwähnte Antrag.
Der Antrag, der mit breiter Mehrheit angenommen wurde, besagt, dass ein Regelwerk zum „achtsamen Alkoholkonsum“ erarbeitet werden soll. Das Regelwerk in dem jetzt gestellten Antrag weist einen in Großteilen einen anderen Fokus auf. Die in dem ersten Antrag erwähnten Veranstaltungen wie „Biertasting“ werden nicht einmal erwähnt. Es wird auch nicht auf die Problematik des Gruppenzwanges aufmerksam gemacht. Es wird nicht einmal festgehalten, wie über die Gefahren von Alkohol aufgeklärt werden soll. Es werden einfach nur (größtenteils) einschränkende Regeln diktiert.

In meinen Augen geht das an der Intention des ursprünglichen Antrages vorbei.

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Redaktioneller Hinweis:

Die Antragstellenden haben sich in einigen Punkten zu Änderungen des Antrags entschieden. Diese sind oben im Originaltext fett bzw. durchgestrichen kenntlich gemacht.

Hi!
Mir ist bei deiner Erwähnung von Grenzen folgendes in den Sinn gekommen:
Angesichts der Omnipräsenz von Alkohol in unserer Gesellschaft ist ein Kontext, in welchem es keinen Alkohol gibt, die eigentliche Grenzerfahrung.

Insofern schafft dieses Regelwerk meiner Meinung nach eher Freiräume, als das es welche nimmt. Wenn auch nur in minimalem Rahmen, denn Alkohol bleibt ja verfügbar.

Hallo zusammen!

Wir haben uns im Stammesrat intensiv mit diesem Antrag auseinander gesetzt und möchten einmal (wenn auch kurzfristig) unsere Gedanken dazu teilen.

Vorab: Wir wissen, wie viel Mühe sich mit diesem Antrag gegeben wurde und wie viel Arbeit darin steckt. Wir erkennen auch die Intention und viele Punkte des Antrags sind für uns selbstverständlich:

  • Natürlich muss das Jugendschutzgesetz eingehalten und die ordentliche Wahrnehmung der Aufsichtspflicht sichergestellt werden. Das sind bestehende, klare Regeln und es kann nur nützen, sich das immer wieder bewusst zu machen.
  • Zum Suff animierendes Verhalten gehört nicht zu uns als Jugendverband.
  • Junge Personen müssen durch z.B. Bändchen von älteren unterschieden werden können - oder wir kontrollieren Ausweise.
  • Stammesführungen, die immer und auf jeder Fahrt für ihre Mitglieder die Verantwortung tragen, müssen entweder dazu jederzeit in der Lage sein oder (wenn sie planen, das durch den Konsum von Alkohol nicht mehr zu sein) eine damit einverstandene und geeignete Vertretung benennen.
  • Eine Auswahl alkoholfreier, zum Genuss dienender, ansprechender Getränke muss höchstens zum gleichen Preis wie Bier zu erhalten sein. Wasser muss günstiger sein.
  • Es muss Lösungen dafür geben, dass Wein in kleineren Gebinden als „großen“ Flaschen angeboten wird, wenn jemand ein eigenes Trinkgefäß mitbringt
  • Die Café-Betreibenden müssen sicherstellen, dass sie Ansprechpersonen (z.B das Tresenpersonal) haben, die helfen können, wenn das alles nicht geholfen hat.

Trotz dieser Übereinstimmungen haben wir mit der Ausgestaltung des Antrags unsere Probleme und teilen vor allem hinsichtlich unseres pädagogischen Verständnisses Jontes Ausführungen.

Grob zusammengefasst haben wir uns gefragt, ob die geplanten Maßnahmen a) notwendig, b) verhältnismäßig und c) geeignet sind und kommen insgesamt bei allen drei Fragen für uns zu der Antwort „Nein“.

Führendes Argument des Antrags ist der angeblich dringend notwendige Schutz Schutzbedürftiger, zumeist junger Menschen. Dabei wird immer wieder von „großer Gefährdung“, „erheblichen Störungen“ und Vergleichbarem gesprochen. Wir haben das in diesem Ausmaß so nicht wahrgenommen. Gab es in der jüngeren Vergangenheit Menschen, die in einer erheblichen Gefahr waren und bei denen das durch Regeln des hier vorliegendes Regelwerkes wahrscheinlich hätte verhindert werden können?
Uns sind vereinzelt Personen bekannt, die sich in Folge von Alkoholkonsum übergeben haben und um die sich dann durch Freunde angemessen gekümmert wurde. Bei den uns bekannten Fällen hätte sowohl eine „Verteuerung“, als auch die Möglichkeit zur Abgabe in kleineren Gefäßen oder der frühe Ausschankstop mutmaßlich nichts geändert. Die Personen waren älter als 16, erbrachen sich früh und haben in der Gruppe eine vermeintlich moderate Menge getrunken.

Wenn doch viele Fälle akuter Gefährdung stattfanden, muss in unseren Augen darüber (selbstverständlich anonymisiert, aber) transparent berichtet werden, um die Verhältnismäßigkeit dieser Einschränkungen beurteilen zu können. Ebenso muss nachvollziehbar dargelegt werden, ob diese Gefährdungen dann mit teurerem Alkohol oder den übrigen, im Antrag wiedergegebenen Maßnahmen hätten abgewendet werden können. Mit der momentanen Informationslage sind die Einschränkungen unserem Eindruck nach nicht gerechtfertigt und die aufgeführten Maßnahmen nicht geeignet.

In unseren Augen legitimiert sich jeder Eingriff in die persönliche Freiheit in unserer Gemeinschaft (neben geltenden Gesetzen!) nur entweder durch eine demokratisch beschlossene, verbandspolitische Positionierung (Beispiel Fleischfreiheit) oder durch den dringenden Bedarf, Schutzbedürftigen ebendiesen zuteil werden zu lassen.

In der Vergangenheit hat der komplette Verzicht auf Alkohol in der Masse keine Zustimmung gefunden, da wir als Gemeinschaft auf die vermeintlichen „Vorzüge“ von Alkohol (Mit Freunden nach anstrengenden Tagen ein entspanntes Bierchen trinken, der Geselligkeitsaspekt, etc.) nicht verzichten wollten bzw. wollen. Solange das so ist und es eine grundsätzliche Positionierung unseres Verbandes gegen Alkohol nicht gibt, wird man aber auch die unschönen Gesichter des Alkoholkonsums sehen! Ist es denn schlimm, wenn sich jemand von Alkohol übergeben muss? Unserer Meinung nach, wenn die Person alt genug ist, nicht (sozial) gezwungen wurde oder ihr deshalb etwas zugestoßen ist, salopp gesagt, einfach „einen oder zwei über den Durst getrunken hat“, nein.

Abschließend: Lasst uns den Schutz unserer Schutzbedürftigen konsequent umsetzen und bei unserem eigenen zum Trinken animierenden Verhalten anfangen. Lasst uns, wie im letzten Jahr beschlossen, ein Café-Regelwerk verfassen und darin für uns Selbstverständliches festhalten, an das wir uns halten können und woran wir uns aber auch messen lassen können und müssen. Lasst uns offen darüber reden, warum Menschen zu viel trinken (Peerdruck, „abgefüllt werden“), Prävention betreiben und es „Störenden“ unbequem machen.

Aber lasst uns auf den nicht geeigneten Versuch, mit willkürlich wirkenden Personengrenzen, bürokratischem Aufwand und einer komplizierten Überregulierung verzichten, da dies in unserem Augen dem „Achtsamen Umgang mit Alkohol“ nicht dient.

Herzlich Gut Pfad,
der Stammesrat des Stammes Amelungen

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