Antrag 3 - Neufassung der Abrechnungsrichtlinie und Anpassung der Fahrkostenabrechnung

Die Landesversammlung möge beschließen:

Der Landesverband erhält eine neue Abrechnungsrichtlinie.
Wesentliche Änderungen sind die Neueinführung einer Fahrradpauschale sowie die Anpassung und Erhöhung der Fahrkostenerstattung für private Fahrzeuge.

Neufassung Abrechungsrichtlinie.pdf (112,6 KB)

Antragstellende:

Landesvorstand

Begründung:

Die aktuelle Abrechnungsrichtline des Landesverbandes ist von 2013. Seitdem gibt es diverse Änderungen in Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung, Car-Sharing und Rabatte bei der Deutschen Bahn. Die neue Fassung der Abrechnungsrichtlinie orientiert sich in weiten Teilen an der Bundesabrechnungsordnung.

Die Erstattung der Fahrkosten für die Nutzung von privaten Fahrzeugen wird aufgrund der gestiegenen Kosten für Unterhalt und Kraftstoff angepasst. Für Personen, die regelmäßig an Aktionen teilnehmen und häufig Material transportieren, ist die Höher der aktuellen Erstattung nicht mehr kostendeckend. Weiterhin ist der Landesverband aber darauf angewiesen, dass Privatpersonen ihre Fahrzeuge zur Verfügung stellen und auch schlecht angebundene Orte erreicht werden können. Der Kilometersatz soll daher um bis zu 0,03€ angepasst werden.

Daneben soll ein Anreiz zur Nutzung nachhaltigen Anreise geschaffen werden, sodass eine Fahrradpauschale neu vorgesehen wird. Entstehende Kosten für die Anreise mit anderen Verkehrsmitteln werden so vermieden und den Teilnehmenden wird ein Beitrag zum Unterhalt des Fahrrades gezahlt. Ab einer einfachen Entfernung von 5 km zum Ort der Aktion wird der Teilnahmebeitrag pauschal um 5€ ermäßigt.

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Finde ich gut, weil man so nicht mehr auf den Kosten für Transporte sitzen bleibt.

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