Die Bundesversammlung möge beschließen
Die Bundessatzung wird in § 11 wie folgt um Absatz 11 ergänzt:
„Der Bundesvorstand hat das Recht, rein redaktionelle Änderungen sowie Änderungen zur Erfüllung von Auflagen Dritter (wie Registergericht und Finanzamt) von Bundessatzung, Ordnungen zur Satzung und Bundesordnung eigenständig durchzuführen, soweit er sie einstimmig beschließt. Er hat der nächsten Bundesversammlung mit der satzungsgemäßen Einladung über vorgenommene Änderungen Bericht zu erstatten.“
Antragstellende*r
Bundesvorstand (Lukas Schmuck, Marina Pyko, Wanda Rosmus, Sonja Coulin, Philip Taubmann, Alexander Schmidt)
Kontakt: Alexander Schmidt (alexander.schmidt@pfadfinden.de)
Begründung
In den vergangenen Jahren gab es auf den Bundesversammlungen zahlreiche Satzungsänderungsanträge. Seit 2021 wurde die Bundessatzung jedes Jahr überarbeitet. Insgesamt hatten wir 23 Satzungsänderungsanträge; hinzu kamen noch 11 Änderungsanträge zu den Ordnungen zur Satzung und der Bundesordnung. Teilweise ging es nur um Schreibweisen von Wörtern oder die Korrektur fehlerhafter Querverweise.
Diese geringfügigen Anträge binden nicht nur zahlreiche zeitliche Ressourcen – sowohl im Vorfeld bei Antragstellenden, Bundesvorstand und Bundesamt, als auch auf der Bundesversammlung selbst. Darüber hinaus müssen diese Änderungen jedes Mal beim zuständigen Amtsgericht zur Genehmigung eingereicht werden. Wie sich im letzten Jahr herausgestellt hat, nimmt dieses auch geringfügige Änderungen sehr genau und hat uns noch einmal darauf hingewiesen, dass auch redaktionelle Änderungen laut unserer aktuellen Satzung immer durch die Bundesversammlung verabschiedet werden müssen.
Diesen Prozess wollen wir gerne vereinfachen und ein Stückchen Bürokratie abschaffen. Als euer demokratisch gewählter Bundesvorstand möchten wir in Zukunft rein redaktionelle Änderungen (sprachliche Änderungen, z.B. der Rechtschreibung und Grammatik), also Änderungen, die den Inhalt der Satzung nicht verändern, eigenständig durchführen können. Dazu bitten wir um euer Vertrauen und eure Zustimmung zum Antrag. Die Änderungen sollen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden, um sicherzustellen, dass sie Konsens und unstrittig sind.
Auf der auf die Änderung folgenden Bundesversammlung wird der Bundesvorstand über die Änderungen berichten und die Möglichkeit zur Rückmeldung geben. Wie alle Satzungsänderungsanträge wird die Information über die Änderungen auch bereits mit der Einladung acht Wochen vor der BV versendet werden, um den Delegierten genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.