Antrag 3: [Satzungsänderung] Redaktionelle Satzungsänderungen durch Vorstandsbeschluss

Die Bundesversammlung möge beschließen

Die Bundessatzung wird in § 11 wie folgt um Absatz 11 ergänzt:

„Der Bundesvorstand hat das Recht, rein redaktionelle Änderungen sowie Änderungen zur Erfüllung von Auflagen Dritter (wie Registergericht und Finanzamt) von Bundessatzung, Ordnungen zur Satzung und Bundesordnung eigenständig durchzuführen, soweit er sie einstimmig beschließt. Er hat der nächsten Bundesversammlung mit der satzungsgemäßen Einladung über vorgenommene Änderungen Bericht zu erstatten.“

Antragstellende*r

Bundesvorstand (Lukas Schmuck, Marina Pyko, Wanda Rosmus, Sonja Coulin, Philip Taubmann, Alexander Schmidt)
Kontakt: Alexander Schmidt (alexander.schmidt@pfadfinden.de)

Begründung

In den vergangenen Jahren gab es auf den Bundesversammlungen zahlreiche Satzungsänderungsanträge. Seit 2021 wurde die Bundessatzung jedes Jahr überarbeitet. Insgesamt hatten wir 23 Satzungsänderungsanträge; hinzu kamen noch 11 Änderungsanträge zu den Ordnungen zur Satzung und der Bundesordnung. Teilweise ging es nur um Schreibweisen von Wörtern oder die Korrektur fehlerhafter Querverweise.

Diese geringfügigen Anträge binden nicht nur zahlreiche zeitliche Ressourcen – sowohl im Vorfeld bei Antragstellenden, Bundesvorstand und Bundesamt, als auch auf der Bundesversammlung selbst. Darüber hinaus müssen diese Änderungen jedes Mal beim zuständigen Amtsgericht zur Genehmigung eingereicht werden. Wie sich im letzten Jahr herausgestellt hat, nimmt dieses auch geringfügige Änderungen sehr genau und hat uns noch einmal darauf hingewiesen, dass auch redaktionelle Änderungen laut unserer aktuellen Satzung immer durch die Bundesversammlung verabschiedet werden müssen.

Diesen Prozess wollen wir gerne vereinfachen und ein Stückchen Bürokratie abschaffen. Als euer demokratisch gewählter Bundesvorstand möchten wir in Zukunft rein redaktionelle Änderungen (sprachliche Änderungen, z.B. der Rechtschreibung und Grammatik), also Änderungen, die den Inhalt der Satzung nicht verändern, eigenständig durchführen können. Dazu bitten wir um euer Vertrauen und eure Zustimmung zum Antrag. Die Änderungen sollen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden, um sicherzustellen, dass sie Konsens und unstrittig sind.

Auf der auf die Änderung folgenden Bundesversammlung wird der Bundesvorstand über die Änderungen berichten und die Möglichkeit zur Rückmeldung geben. Wie alle Satzungsänderungsanträge wird die Information über die Änderungen auch bereits mit der Einladung acht Wochen vor der BV versendet werden, um den Delegierten genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.

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[Servicepost]

Liebe Delegierte, liebe Interessierte, liebe Mitlesende,
schön, dass ihr hier seid und unsere Mitreden-Plattform nutzt! Um die Diskussionen noch konstruktiver und zielführender zu gestalten, haben wir in diesem Jahr ein Team aus Moderator*innen - bestehend aus Mitgliedern des Bundesvorstands, der Bundesleitung und des hauptamtlichen Teams im Bundesamt. Ich bin eine davon: Heike, Referentin der Bundesleitung und seit 2020 beim BdP.
Zusammen mit Leon und Alex werde ich in den nächsten Wochen immer mal wieder in die Threads hier auf Mitreden schauen und - wenn nötig - an die „Spielregeln“ erinnern. Diese findet ihr hier: Über die Kategorie BV 2026 . Kurz und knapp gefasst: Seid nett und konstruktiv; bleibt beim Thema; es ist nicht nötig, dass alles von allen gesagt wird. :wink:
Wenn es erforderlich ist, werden wir als Moderationsteam auch auf Einzelne direkt zugehen oder konkret eingreifen. Bei Fragen kommt gerne auf uns zu.

Hallo Alex,

wäre es sinnvoll die Möglichkeiten von

zu beshränken, so das wir nicht durch Druck von Behörden zu schnellen und undemokratischen Satzungsänderungen gezwungen werden können? Oder anders gefragt, sollte es einen bestimmten Bereich geben (so wie z.B. Redaktionelles) welchen solche Änderungen betreffen dürfen?

Hey Satan,
Vielen Dank für die Frage! Die hatte ich mir tatsächlich bei der Erstellung des Antrags auch gestellt und dazu einmal ein bisschen Gedanken hin- und hergeschoben. Wir haben uns final für diese Version entschlossen, da es einerseits einfach Auflagen gibt, die man unproblematisch umsetzen kann, und mit denen wir die Bundesversammlung entlasten wollen.
Andererseits ist es so, dass kein Automatismus hinter diesesm Recht versteckt ist, der besagt, dass der Bundesvorstand auch alles so umsetzt, wenn es durch dieses Recht gegeben ist. Schon jetzt entscheiden wir uns als Bundesvorstand an einigen Stellen für einen Antrag, wo ein Antrag nicht zwingend notwendig ist, um hier das Mandat der Bundesversammlung für einen bestimmten Schritt zu erhalten. Bei kritischen Beschlüssen, die durch Auflagen von extern kommen, würden wir als Vorstand auf jeden Fall nicht blindlings übernehmen, was uns vorgesetzt wird, sondern dies ebenfalls als Beschluss einbringen (oder wenn so klar entgegen unserer Werte, eben garnicht!). Hier ist also tatsächlich die Frage, wieviel ihr eurem Bundesvorstand vertraut eben solche kritischen Punkte zu identifizieren und im Zweifel auch nach extern und gegenüber Behörden für unsere Werte einzustehen.
Zudem wird hier auch eine Berichtspflicht über diese Änderungen eingeführt, und damit auch die Möglichkeit für die Bundesversammlung, entsprechende Änderungen wieder (per Antrag) zu ändern. (Auch wenn das natürlich ein unnötiges hin- und her bedeutet)

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