Die Landesversammlung möge beschließen:
Die Kilomterpauschalen bei der Fahrtkostenrückerstattung von Landesverbandsveranstaltungen werden wir folgt angepasst:
Dabei gelten folgende Mindesterstattungen:
Die Erstattung ist gemäß §5 BRKG auf 130,-€ je Veranstaltung begrenzt.
Bei allen Veranstaltungen sollen in der Anmeldung die An- und Abreiseinfomationen mitabgefragt werden bzw. eine für die Veranstaltung eingerichtete Mitfahrzentrale bereitgestellt werden, damit die Bildung von Fahrgemeinschaften erleichtert wird. Außerdem soll bei der Fahrtkostenabrechnung fortan bei Einzelfahrer*innen abgefragt werden, wieso keine Fahrgemeinschaft gebildet werden konnte.
Bei O-Fahrten gelten folgende Erstattungen:
Die Änderungen treten erst mit der nächsten Veranstaltung in Kraft.
Begründung:
Im Sinne einer nachhaltigen Verbandsarbeit sollten PKW-Fahrten soweit wie möglich vermieden und auf das Notwendigste reduziert werden. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte forciert werden.
Nichtsdestotrotz bleiben PKW-Fahrten aus verschiedensten Gründen notwendig, um diese notwendigen Fahrten möglichst nachhaltig zu gestalten sind Fahrgemeinschaften das Mittel der Wahl. Mit den geänderten km-Pauschalen wollen wir die Anreize für Fahrgemeinschaften erhöhen, da auf diese Weise Fahrzeughalter*innen spürbarer entlastet werden, wenn sie weitere Personen mitnehmen anstatt alleine zu fahren.
Weiterhin werden mit der neuen Regelung alle Personenkreise, welche wichtige Arbeit für den Landesverband leisten, auf eine gemeinsame km-Pauschale angehoben, da wir die Unterscheidung z.B. zwischen Veranstaltungsteam und Landesleitung o.a. für nicht mehr zeitgemäß halten.
O-Fahrten mit Anhängergespann produzieren signifikant höhere Kosten. Da wir in unserem flächenmäßig sehr großen Landesverband oft auf private Anhänger-Bereitstellung angewiesen sind, möchten wir auch hier eine einheitliche Pauschale etablieren, um die Veranstaltungsteams zu unterstützen.