Antrag 4 - Änderung der Kilometerpauschalen bei der Fahrtkostenerstattung

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Kilomterpauschalen bei der Fahrtkostenrückerstattung von Landesverbandsveranstaltungen werden wir folgt angepasst:

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Dabei gelten folgende Mindesterstattungen:

Die Erstattung ist gemäß §5 BRKG auf 130,-€ je Veranstaltung begrenzt.

Bei allen Veranstaltungen sollen in der Anmeldung die An- und Abreiseinfomationen mitabgefragt werden bzw. eine für die Veranstaltung eingerichtete Mitfahrzentrale bereitgestellt werden, damit die Bildung von Fahrgemeinschaften erleichtert wird. Außerdem soll bei der Fahrtkostenabrechnung fortan bei Einzelfahrer*innen abgefragt werden, wieso keine Fahrgemeinschaft gebildet werden konnte.

Bei O-Fahrten gelten folgende Erstattungen:

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Die Änderungen treten erst mit der nächsten Veranstaltung in Kraft.

Begründung:

Im Sinne einer nachhaltigen Verbandsarbeit sollten PKW-Fahrten soweit wie möglich vermieden und auf das Notwendigste reduziert werden. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte forciert werden.

Nichtsdestotrotz bleiben PKW-Fahrten aus verschiedensten Gründen notwendig, um diese notwendigen Fahrten möglichst nachhaltig zu gestalten sind Fahrgemeinschaften das Mittel der Wahl. Mit den geänderten km-Pauschalen wollen wir die Anreize für Fahrgemeinschaften erhöhen, da auf diese Weise Fahrzeughalter*innen spürbarer entlastet werden, wenn sie weitere Personen mitnehmen anstatt alleine zu fahren.

Weiterhin werden mit der neuen Regelung alle Personenkreise, welche wichtige Arbeit für den Landesverband leisten, auf eine gemeinsame km-Pauschale angehoben, da wir die Unterscheidung z.B. zwischen Veranstaltungsteam und Landesleitung o.a. für nicht mehr zeitgemäß halten.

O-Fahrten mit Anhängergespann produzieren signifikant höhere Kosten. Da wir in unserem flächenmäßig sehr großen Landesverband oft auf private Anhänger-Bereitstellung angewiesen sind, möchten wir auch hier eine einheitliche Pauschale etablieren, um die Veranstaltungsteams zu unterstützen.

Finde ich eine spannende Idee. Aber welche Konsequenz hat das? Dient das nur dazu, zum Nachdenken anzuregen, warum man keine Mitfahrt anbieten konnte? Wird bei nicht oder nicht ausreichender Begründung die Fahrtkostenerstattung verweigert? Ist es vllt sinnvoller, das Wort „soll“ durch „muss“ zu ersetzen, denn „soll“ heißt ja nur „muss wenn kann“?

Grundsätzlich kann ich den Antrag verstehen, da die Erstattungspauschalen auch schon seit vielen Jahren unverändert sind und gleichzeitig die Spritkosten stark gestiegen sind. Allerdings zeigt dieser Antrag aus meiner Sicht eher das Gegenteil dessen, was eigentlich gewünscht ist (nämlich die vermehrte Nutzung der Bahn), sondern er vermittelt eher ein „Autofahren muss sich wieder lohnen“ - wenn auch mit mehreren zusammen (denn, und das finde ich gut, die Pauschale für Einzelfahrten wird nicht erhöht).

Ich würde mir wünschen, dass wir den Fokus vermehrt auf die Erreichbarkeit von Veranstaltungsorten mit der Bahn und ggf. örtlichem Nahverkehr legen. An der Stelle sei nochmal angeregt, darüber nachzudenken, zum Beispiel auch Gästen der LDV ihre Fahrtkosten zu erstatten, wenn sie mit ihren Delegierten zusammen mit der Bahn anreisen.

Moin @Julius , danke für deine Nachfragen!

Ja, in erster Linie soll die Abfrage „Warum keine Fahrgemeinschaft“ zum Nachdenken anregen. Es ist nicht sinnvoll, hier einen generellen Zwang draus zu machen, denn bei „Kleinstveranstaltungen“ (mäßig besuchte Kurs-VBTs, kleine AK Treffen, Vorstandstreffen etc.) reisen die Teilnehmenden oft aus allen Himmelsrichtungen an - da ist es naheliegend, dass Fahrgemeinschaften eher unwahrscheinlich sind, bzw. wenn, dann werden sie meiner Erfahrung nach ohnehin genutzt. Spannend wird das eher bei größeren Veranstaltungen, wenn auf einmal 20 Autos von Einzelfahrenden auf dem Hof stehen - diese Situation wollen wir eindämmen.

Wir werden aber nie ganz ohne PKWs auskommen und da sind die aktuellen Sätze schlichtweg nicht kostendeckend und wir können es uns nicht leisten, z.B. Kursteamende (genauso wie alle anderen Teamenden!) zu verlieren, weil die Anfahrtskosten nicht hinreichend übernommen werden. Es gibt in unserem aktuellen ÖPNV-System schlichtweg nicht für jede*n die Möglichkeit halbwegs attraktiv von A nach B zu kommen.
Hier bieten wir mit den neuen Sätzen einen sehr guten Anreiz, eher kostendeckend unterwegs zu sein, indem man Fahrgemeinschaften bildet. Die Bahn hat hier durch eine vollständige Kostenübernahme sowie Möglichkeiten der Bahncard bereits einen Vorsprung im Anreiz.

Ehrlich gesagt haben wir gar nicht so schrecklich viele Orte, die sich zum Beispiel für Kurse, Stute, LL, Monstertreffen etc. eignen - einfach weil es ja auch immer Konkurrenz bei der Buchung gibt.
Ohne Frage ist es für eine nachhaltige Anreise besser, jede Veranstaltung an einem gut angebunden Bahnhof auszurichten, damit würden wir unsere ohnehin rare Auswahl an Orten aber nochmal spürbar einschränken.
Weiterhin wollen wir auch die Nutzung von Stammesheimen als Veranstaltungsort nicht aus den Augen verlieren. Das ist eine gute Möglichkeit, die Stämme zu unterstützen und den Landesverband kennen zu lernen, welche auch nicht zu sehr durch die Verkehrsmittelwahl eingeschränkt werden sollte.

Das grundsätzliche Ziel dieses Antrags ist, Fahrgemeinschaften attraktiver als Alleinfahren zu machen.
Wie schon mehrfach gesagt ist in punkto Nachhaltigkeit die Bahn immer das Mittel der Wahl, in diesem Antrag geht es aber um den Bereich, der nicht von der Bahn abgedeckt werden kann - auch diesen können und müssen wir nachhaltiger gestalten anstatt krampfhaft zu versuchen, ihn zu verdrängen.

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Da gebe ich dir vollkommen Recht und das war auch garnicht die Intention meiner Aussage. Gerade für Küchenteams oder Materialtransporte ist es unerlässlich, dass diese ein PKW zur Verfügung haben.

Das sehe ich anders: Es gibt sehr viele Orte, die mehr oder weniger direkt mit dem ÖPNV erreichbar sind (für Kurse bspw. Falling, Sager Schweiz, Immenhausen, Wandervogelhof, PZ Nordheide…) - bei vielen Kursen wird ja auch angewandert und überdies ist oft auch eine Abholung vom nächsten Bahnhof möglich durch PKW, die eh vor Ort sind.
Es war von mir auch garnicht als Verpflichtung gemeint mit der Erreichbarkeit per ÖPNV - auch ist mir wohl bekannt, dass es Orte gibt, die sehr schlecht erreichbar sind bzw. davon wegzukommen schwierig ist.

Finde ich super! Praktischerweise sind sogar viele Stammesheime (ja, nicht alle) gut mit Öffis zu erreichen (Bspw. in Buchholz, Bendestorf, Braunschweig, Oldenburg, Hannover, Celle, Verden…) :wink:

Noch eine grundsätzliche Frage dazu: Wozu wird überhaupt ein Antrag gestellt und dann noch so detailliert? Wäre das nicht auch im Ermessen des Landesvorstands, diese Pauschalen zu erhöhen oder per Antrag festzulegen, dass die Pauschalen geändert werde, das wie dann aber euch obliegt? Die Erhöhung der Veranstaltungsbeiträge wurde auch nicht per Antrag geregelt, sondern einfach festgelegt (was, wie gesagt, ja in Ordnung ist).

Mein Beitrag ist potentiell an dieser Stelle nicht ganz qualifiziert, da ich nicht aus NDS sondern SHHH komme. Aber wir stellen ebenfalls einen Antrag zur Erhöhung der Fahrtkostenpauschalen, da der vorstand das nicht einfach abstimmen kann. Den genauen Grund dafür kann ich dir nicht ändern, aber Fahrtkostenpauschalen scheinen durch die Landesversammlung zu müssen.

@Julius es ist richtig, dass wir das wohl auch selbst festlegen könnten, jedoch wollen wir genau das, was hier gerade passiert - eine kritische Diskussion. Damit es am Ende eine Ergebnis gibt, dass von vielen getragen wird.

Der Antrag wurde durch die Antragstellenden nach der Veröffentlichung wie folgt angepasst:

Der Satz „Die Erstattung ist gemäß §5 BRKG auf 130,-€ je Veranstaltung begrenzt,“ ist gestrichen.

Der Antrag wurde angenommen mit

  • 92 Ja-Stimmen
  • 0 Nein-Stimmen
  • 15 Enthaltungen

Über Änderunganträge wurde während der LDV eine veränderte Staffelung eingeführt:

  • Einzelfahrer*innen: 0,14€/km
  • 1 Mitfahrer*in: 0,19€/km
  • 2 Mitfahrer*innen: 0,23€/km
  • 3 Mitfahrer*innen: 0,26€/km
  • 4 Mitfahrer*innen: 0,28€/km