Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Name unseres Verbandes wird von „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), Landesverband Schleswig-Holstein / Hamburg e.V.“ zu „Bund der Pfadfinder*innen Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.“ geändert.
Darüber hinaus wird die Bezeichnung des Bundesverbandes in unserer Satzung nach der bereits erfolgten Namensänderung 2025 in „Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V.“ zu „Bund der Pfadfinder*innen e.V.“ geändert.
Hierfür wird die Satzung, die Beitrags- und Aufnahmeordnung, die Wahlordnung und die Abrechnungsrichtline an den folgenden, in der Synopse dargestellten Stellen, geändert.
Synopse
Satzung
Alt
Überschrift der Satzung: Satzung Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP), Landesverband Schleswig-Holstein / Hamburg e.V. (im folgenden Landesverband genannt).
(5) Der Verein ist gemäß § 1 Absatz 5 der Bundessatzung eine Untergliederung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. und gliedert sich in örtliche Gruppen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(3) Die Mitgliedschaft im Landesverband bedingt gemäß § 3 Absatz 3 der Bundessatzung automatisch die Mitgliedschaft im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V.
§ 12 Auflösung des Vereins
(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Landesverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. unter der Auflage, es alsbald ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 2 der Satzung zuzuführen. Sofern die Landesversammlung nicht anders beschließt, wird der Landesvorstand zu Liquidatoren bestimmt.
Neu
Überschrift der Satzung: Satzung Bund der Pfadfinder*innen Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Bund der Pfadfinder*innen Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V. (im folgenden Landesverband genannt).
(5) Der Verein ist gemäß § 1 Absatz 5 der Bundessatzung eine Untergliederung des Bundes der Pfadfinder*innen e.V. und gliedert sich in örtliche Gruppen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(3) Die Mitgliedschaft im Landesverband bedingt gemäß § 3 Absatz 3 der Bundessatzung automatisch die Mitgliedschaft im Bund der Pfadfinder*innen e.V.
§ 12 Auflösung des Vereins
(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Landesverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an den Bund der Pfadfinder*innen e.V. unter der Auflage, es alsbald ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 2 der Satzung zuzuführen. Sofern die Landesversammlung nicht anders beschließt, wird der Landesvorstand zu Liquidatoren bestimmt.
Beitrags- und Aufnahmeordnung
Alt
Überschrift der Beitrags- und Aufnahmeordnung: Beitrags- und Aufnahmeordnung Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
Neu
Überschrift der Beitrags- und Aufnahmeordnung: Beitrags- und Aufnahmeordnung des Bund der Pfadfinder*innen Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
Wahlordnung
Alt
Überschrift der Wahlordnung: Wahlordnung Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
Neu
Überschrift der Wahlordnung: Wahlordnung Bund der Pfadfinder*innen Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
Abrechnungsrichtlinie
Alt
Überschrift der Abrechnungsrichtlinie: Abrechnungsrichtline für den Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) Landesverband SH/HH e.V.
Neu
Überschrift der Abrechnungsrichtlinie: Abrechnungsrichtline Bund der Pfadfinder*innen Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg e.V.
Antragstellende:
Landesvorstand
Begründung:
Auf der Bundesversammlung wurde die Namensänderung des Bundesverbandes in „Bund der Pfadfinder*innen e.V.“ beschlossen. Für einen weiteren Verbleib im BdP ist auch eine Änderung auf Landesebene nötig, die hiermit umgesetzt werden soll.
In der Vergangenheit des Landesverbandes wurde vielfach die Diskussion um eine gendergerechte Sprache geführt, die Satzung ist seit dem Jahr 2021 genderneutral formuliert.