Hallo,
auch hier noch ein weiterer Antrag. Die Änderung ist fett markiert.
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung Absatz 7 wird wie folgt gesetzt:
(7) Das Protokoll wird von den Protokollführer/innen und einem Mitglied des Bundesvorstandes unterzeichnet und den Delegierten innerhalb von 12 Wochen in Kopie oder per E-Mail zugesandt.
Antragsteller
BdP Bundesvorstand
Begründung
Der § 7 der Bundessatzung wurde bereits während der 41. Bundesversammlung geändert. Eine Anpassung der Geschäftsordnung ist daher erforderlich.