Antrag 5.3 Änderung Geschäftsordnung Protokollversand per E-Mail

Hallo,

auch hier noch ein weiterer Antrag. Die Änderung ist fett markiert.

Die Bundesversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung Absatz 7 wird wie folgt gesetzt:

(7) Das Protokoll wird von den Protokollführer/innen und einem Mitglied des Bundesvorstandes unterzeichnet und den Delegierten innerhalb von 12 Wochen in Kopie oder per E-Mail zugesandt.

Antragsteller
BdP Bundesvorstand

Begründung
Der § 7 der Bundessatzung wurde bereits während der 41. Bundesversammlung geändert. Eine Anpassung der Geschäftsordnung ist daher erforderlich.

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Der Antrag wurde auf der BV beschlossen.
Die beschlossene Fassung des Antrags lautet:

Antrag 5.3 Änderung Geschäftsordnung Protokollversand per E-Mail

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung Absatz 7 wird wie folgt gesetzt:

(7) Das Protokoll wird von den Protokollführer/innen und einem Mitglied des Bundesvorstandes

unterzeichnet und den Delegierten innerhalb von 12 Wochen per E-Mail oder per Post zugesandt.