Antragsteller: Paul Ritter (Bezirkssprecher; Bezirk: Wetterau), Franz Walzer (stellv. Bezirkssprecher; Bezirk: Wetterau)
Die Landesversammlung möge beschließen:
§ 8 der Geschäftsordnung wird von “Auf Verlangen von einer*m Delegierten ist geheim abzustimmen.“ in „Auf Verlangen einer stimmberechtigten Person ist geheim abzustimmen“ geändert.
§ 11 der Landeswahlordnung wird um folgenden Satz ergänzt: „Näheres regelt die Geschäftsordnung“
Begründung:
Die Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung soll sicherstellen, dass nicht nur Delegierte, sondern auch andere wichtige Organe des Vereins die Möglichkeit haben, eine geheime Abstimmung zu verlangen. Dies fördert Integrität der Abstimmungsprozesse und stellt sicher, dass sensible Entscheidungen unter angemessenen Bedingungen getroffen werden können. Die Erweiterung des Kreises der berechtigten Personen stellt sicher, dass Entscheidungen im Interesse des Landesverbands und seiner Mitglieder getroffen werden.