Antrag 5 - Entgeltlicher Materialverleih

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

Der entgeltliche Materialverleih von Stämmen an den Landesverband ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Der Landesverband ermittelt, auf Grundlage vom Neupreis und der Lebensdauer des Materials, alle zwei Jahre einen Preis, der pro Standtag gezahlt wird. Die Preise und Pauschalen werden dabei alle 2 Jahre auf ihre Aktualität geprüft und ggf. angepasst.
Die gesamten Standtage entsprechen dabei der Veranstaltungsdauer und jeweils 0,5 1 Auf-und Abbautag en.
Für Küchenmaterial wird im Gesamten eine Pauschale von 5,00€ pro Standtag gezahlt.
Für sonstiges Material wie Sägen, Beile, Tampen, Seitenstangen, Heringe, Petreoleumlampen und weitere wird im Gesamten eine Pauschale von 7,50€ pro Standtag gezahlt.
Die Gesamtmiete darf 550€ für eine Woche nicht überschreiten. Die Gesamtmiete darf 180€ für ein Wochenende nicht überschreiten.
Sollte eine Veranstaltung die Maximalmiete überschreiten, ist eine individuelle Absprache mit dem Landesvorstand möglich.
Der Landesvorstand behält es sich vor, die Zeltmiete für zukünftige Veranstaltungen auszusetzen, sofern die Finanzen des Landesverbands schlecht sind. Die Aussetzung der entgeltlichen Materialausleihe für eine Veranstaltung muss nach der Prüfung der (Seminar-)Kostenkalkulation, spätestens aber vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit den jeweiligen Verantwortlichen der Veranstaltung kommuniziert werden.
Bei einem Totalschaden von Zeltmaterial bildet sich ein Expert*innen-Gremium (bestehend aus LB Material und Landesvorstand), um den aktuell gültigen Restwert des Materials zu bewerten. Aufgrund dieser Bewertung wird eine Ausgleichszahlung geleistet.

Für die Berechnung des Preises gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Die Lebensdauer des Materials wird auf 550 Standtage geschätzt.
  2. Der Neupreis für Schwarzzeltmaterial bezieht sich auf die Verkäufer „Jurtenland“ und „Ausrüster“, je nachdem welcher günstiger ist.
  3. Der Neupreis von Schwarzzeltmaterial bezieht sich auf schwarzes Material mit 285g/cm3 280g/m²
  4. Der Neupreis von Kothenbahnen wird gemittelt aus den Preisen für Bahnen mit 20cm Erdstreifen und ohne Erdstreifen.
  5. Der Neupreis von Fensterbahnen wird gemittelt aus den Preisen für Gaze-und Plastikbahn.
  6. Der Neupreis für Jurtendächer wird aus den preisen für Dächer mit und ohne Traufkante gemittelt, sofern es beides gibt.

Antragstellende: Landesvorstand BdP LV Niedersachsen, LB Material

Begründung:

Immer wieder kommt es vor, dass es für Teamende von Veranstaltungen leichter umsetzbar ist, Material von Stämmen in der Nähe zu leihen, als aufwendig zu unserem Materiallager in Oldenburg zu fahren. Die Nutzung des Materials führt trotzdem zu mehr Kosten durch Verschleiß. Die Stämme sollen nicht darauf sitzen bleiben und Teamende durch kurze Wegstrecken entlastet werden.

In der Vergangenheit haben wir schon häufiger diskutiert, wie das umsetzbar ist. Bisher kam es zu keiner Einigung, weshalb wir diesen Vorschlag gemeinsam erarbeitet und auf der Landesschmiede und der Stute mit euch diskutiert haben.

Wir haben uns für die Berechnung entschieden, um keine Pauschallösung für alle Veranstaltungen zu haben und flexibel auf Größe und Art der Veranstaltungen und des Materials eingehen zu können.

Die angenommenen 550 Standtage Schwarzzeltmaterial haben wir im Gespräch und durch die Erfahrung verschiedener Expertinnen wie Landesbeauftragten für Material und Materialwärtinnen der Stämme ermittelt.

Die Maximalmieten sind in Rücksprache mit dem Landesschatzmeister entstanden, dabei wurde auch das genutzte Material der vergangenen Kurse mit einbezogen, wodurch die Zahl realistisch ist.

Durch das Aussetzen der Zahlung soll erreicht werden, dass der Landesverband in finanziell schwierigen Situationen nicht noch mehr geschwächt wird.

Die Stichpunkte 2-5 und die Pauschalen für sonstiges und Küchenmaterial sollen die Berechnung vereinfachen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

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Anmerkung von Bezirk Mitte:
Wir Wünschen uns dass ein Satz in der Form:„Die Aussetzung der entgeltlichen Materialausleihe für eine Veranstaltung muss nach der Prüfung der (Seminar-)Kostenkalkulation, spätestens aber vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit den jeweiligen Verantwortlichen der Veranstaltung kommuniziert werden.“ hier hinzugefügt wird.

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Bei der Liste zur Berechnung kommen mit spontan ein paar Fragen in den Kopf. Wenn jetzt die Standzeit und die Anzahl der Ausleihtage berechnet werden soll, wie kann ich mir dann die Berechnung Vorstellen?
Es wird zwar grob umrissen, was angenommen wird, aber es erschließt sich mir noch nicht ganz, inwieweit die Unterschiede gerade bei Jurten betrachtet werden. Was beinhaltet beispielsweise eine Jurte? Ist das nur das Jurtendach oder auch das ganze Zubehör wie Seitenstangen? Wenn ich das richtig verstanden habe soll jetzt die Pauschale von 7,50 auch für die Seitenstangen usw. verwendet werden, oder? Es macht dann aber ja einen riesigen Unterschied, ob ich Heringe für 1 Jurte oder 15 Jurten bereit stelle.
Werden Jurten auf 1,65m oder 2,05m gerechnet? Immerhin sind da Preisunterschiede von 20% bei den Seitenbahnen vorzufinden. Wird mit Doppelzeltbahnen gerechnet oder einzelnen? Auch hier massive Preisunterschiede. Wird bei den Fensterbahnen mit einzelnen Fenstern oder mit den Doppelfensterbahnen gerechnet?
Warum soll alles mit 285g angenommen werden? Beim Stamm Horse sind zumindest fast alle Dächer in 340g vorhanden. Auch hier sind Preisunterschiede von 20%. Da kommt schon etwas zusammen.
Was soll alles an Jurtendächern in der Berechnung stehen? 6m? 6m mit Traufkante? 8m? 8m mit Traufkante? 6m Oval einfach verlängert und doppelt verlängert? jeweils mit und ohne Traufkante? 8m Ovaljurte? 9m Jurte? wie sieht es mit Dreiecksbahnen aus? Jurtenerker? Jurteneingang? Und vor allem wie sieht es mit Bahnen aus, wo keine Preise im Internet einsehbar sind? Werden dann jedes Mal die Preise angefragt?
Und bisher sehe ich nur Kothenbahnen in der Überlegung. Was ist mit Wanderkothen? Wanderkothenplanen sind knapp 50% teurer.
Wann und wie sollen die genannten Pauschalpreise überarbeitet werden? Schließlich greift die Inflation auch massiv bei Schwarzzelten und Zubehör um sich. Da müssen die Pauschalen auch irgendwann angepasst werden.
In wie fern gibt es bei einem Totalschaden einen Restwert?
Ein weiterer großer Punkt ist die angegebene Standzeit. Unser langjähriges Materialteam, das wirklich viel mit Jurtenreperatur, Ersatzbeschaffungen und ähnlichem zu tun hatte, wurde beispielsweise nicht gefragt. Wir halten die Standzeit von 550 Tagen als viel zu hoch angesetzt. Und selbst wenn diese Standzeit jemals erreicht werden würde, müsste die Jurte des Öfteren repariert werden. So wie ich das sehe, würden der Reperaturaufwand und vor allem die Kosten nicht berücksichtigt werden.

Ich verstehe den Wunsch nach der Berechenbarkeit, aber in dem Zustand würden die Berechnungen nicht die Gegebenheiten wiederspiegeln. Und wenn man tatsächlich sämtliche Preise abbilden (können) würde, würde ein massives Regelwerk entstehen, was zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen würde.

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Hallo Jonte,

ich versuche deine Anmerkungen einmal zusammenzufassen und mich kurz zu halten:

  1. Frage zu den Preisen:

Die Preise beziehen sich nicht auf Zelte als Gesamtes sondern auf die einzelnen Bahnen.

Zum Beispiel:
Nicht: 1 Jurte mit allem
Sondern: 1x Jurtendach 6m, 6 Rechteckbahnen 2m, 12 Seitenstangen 2m, etc. …

Es wird ein einfaches Dokument geben, welches das dann ausrechnet, sodass nur die Anzahl der entsprechenden Bahnen eingetragen werden muss, den rest rechnet das Dokument selber aus.

  1. Frage: Wie kommen die Preise zustande?

In diesem Dokument sind die Preise für jeden einzelnen Bahnentyp hinterlegt, also nicht nur „Rechtecksbahn“, sondern es wird unterschieden in: „Rechtecksbahn 1,65m“, Rechtecksbahn 2,00m", etc. …

Also jeder Variation der entsprechenden Bahn wird hinterlegt sein.
Genauso bei den Kothenbahnen, hier auch nach „Normalen“ und " Wanderkothenbahnen" unterschieden.

Die Preise von Mit Traufkante und ohne, sind gemittelt. (steht noch nicht im Antrag, fügen wir hinzu)
Genauso wie die Erdstreifen bei einer Kothe.

Die Variation mit den 285g und 340g etc. haben wir bewusst rausgenommen, da der bürokratische Aufwand ins Unendliche gehen würde. Das ihr bei euch im Stamm fast nur 340g-Dächer habt, wusste ich nicht, im LV und den meisten anderen Stämmen sind es 285g.

Die Preise werden, wie im Antrag beschrieben von den gängigen Seiten Jurtenland & Ausrüster bezogen. Wenn einzelne Preise dort nicht hinterlegt sind (Sonderbahnen, Einzelanfertigungen, seltene Bahnen), gibt es immer noch die Möglichkeit auf Rechnungen zurückzugreifen oder aktuelle Preise nochmal anzufragen.

Die Preise werden alle 2 Jahre aktualisiert, eben um sich der von dir genannte Inflation anzupassen.
Warum nicht in kürzeren Intervallen, die Bürokratische Aufwand wäre zu hoch, warum nicht längerer Intervalle, die Preisaktualität könnte zu stark abweichen.

Die Berechnung des Preises pro Bahn lautet:

Aktueller Neupreis der Bahn/550 Tage angenommene Lebensdauer x Anzahl der Standtage

  1. Frage: Restwert bei Totalschaden

Die vielen Variablen die es gibt um den „Restwert“ z.B. einen Jurtendaches zu berechnen machen es schwer eine exakte Zahl zu finden, bei dem Entscheidungsgremium geht es darum einen möglichst genauen Wert zu bestimmen.
Ein 12-Jahre altes und schlecht gepflegtes Dach kann bei einem Totalschaden (z.B. Baum ist draufgefallen und es ist in 5 Teile zerrissen:) ), nicht den gleichen Restwert haben, wie ein Dach welches erst 2-mal aufgebaut wurde, da der Wert des alten Daches über die letzten 12 Jahre Nutzung schon zu einem großen Teil abgegolten wurde.

Zum besseren Verständnis, die angenommenen 550 Standtage beziehen sich auf den Zeitraum der Zeltbahn vom Neukauf, über den normalen Verschleiß, über erst kleinere und dann mittlere Reparaturen bis zu dem Zeitpunkt, wo die Bahn wirklich Kernschrott ist (komplett undicht, alle Ösen schon 2-3mal neu gemacht worden)

  1. Frage: Ermittlung der Standtage einer Bahn

Die ist tatsächlich der schwierigste Teil.
Da wir eine Entscheidung für alle Stämme in LV treffen wollen, welche alle unterschiedliche Möglichkeiten haben und auch sehr verschieden aufgestellt sind, gibt es dabei ein paar Punkte zu beachten:

  1. Stämme, welche ihr Material selber reparieren können, tun das im Schnitt deutlich kostengünstiger als Stämme welche diese Möglichkeit nicht haben und die Reparatur an Dritte vergeben müssen.
    In diesem Punkt musste eine goldene Mitte gefunden werden um die einen nicht mit Geld „zuzuwerfen“, die anderen aber nicht viel zu wenig bekommen und dann auf ihren Kosten sitzenbleiben. (Die Anzahl der angenommenen Standtage pro Bahn bestimmen in der Berechnung indirekt die Rückerstattung) (wenn das nicht verständlich ist, sag bitte nochmal was, dann erkläre ich das genauer)

  2. Die tatsächliche Standzeit einer Bahn/eines Zeltes, lässt sich unmöglich exakt vorhersagen.
    Die Faktoren: Wetter, Erfahrung der Leute mit Zeltmaterial, Alter der Bahn, Anzahl von Auf- und Abbauten, etc. … , macht es sehr schwer eine möglichst präzise Zahl zu finden.

  3. Wir haben viel recherchiert und mit vielen Leuten geredet, der Bund schreibt z.B. ein Dach nach 12 Jahren ab, allerdings ist eine Jurte, welche Nonstop draußen steht (z.B. wie in Corona-Zeiten), nach 1 Jahr fast hinüber.(bei allen Jahreszeiten)

  4. Die einen Stämme gehen sehr umsichtig mit ihrem Material um, andere wissen es vielleicht nicht besser und dort geht ein Zelt in deutlich kürzerer Zeit kaputt.

  5. Die unterschiedlichen Bahnen werden auch unterschiedlich belastet

Alle Aussagen in diesem genannten Punkt beeinflussen die angenommene Zahl der Standtage.
Wir haben uns sehr viel mit der Thematik auseinandergesetzt und auch alle von dir oben genannten Punkte schonmal in Betracht gezogen.

Das Ziel dieses Antrages ist es eine gute Lösung für alle zu finden, für die Stämme, den LV und allen Aktionsleitungen.
Dabei wollen wir den bürokratischen Aufwand aber so gering wie möglich halten und das Dokument, worin die Berechnung enthalten ist, so benutzerfreundlich wie möglich gestalten, und die Berechnungen von alleine im Hintergrund laufen. Ich habe einen „Prototypen“ des Dokumentes vorbereitet, allerdings noch nicht vorzeige-fähig, aber die Handhabung ist sehr einfach für den Anwender (Aktionsleitungen, Verleiher).

Wenn du noch weitere Anmerkungen, Fragen, etc. hast, sag gerne nochmal bescheid, ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

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Hallo Yannik,
die Änderung ist ein guter Punkt, wir besprechen das einmal, danke dir:)

Moin Dennis,

danke für deine ausführliche Antwort.

Inflation: Das Intervall von 2 Jahren halte ich auch als sinnvoll gewählt. Mit fehlt nur die Anpassung der Pauschalen. Die Pauschalen von 5 Euro für Küchenmaterial, die Pauschale von 7,50 Euro und die Gesamtmiete sollten dann ja auch angepasst werden.

Liste:
Wenn ihr alles nach einzelnen Bahnen aufschlüsseln wollt, warum führt ihr dann Mittlungen durch? Das macht bei so einem Dokument ja dann nicht wirklich einen Unterschied mehr. Gerade bei dem Gewicht macht es ja immer noch einen immensen Preisunterschied aus. Und warum wird bei den Erdstreifen gemittelt? Und warum nur zwischen S0 und S20? Schließlich gibt es ja noch S45 und S70. Wie berechnet ihr die Preise für eine Kothe? Werden die Preise der einzelnen Bahnen genommen oder werden die Preise von Kothenkomplettsetts genommen und durch 4 geteilt?
Ich verstehe den Ansatz von Pauschalen für Zubehör. Jedoch gibt es ja auch hier massive Unterschiede, gerade beim Zubehör für Jurten. Hier nochmal mein Extrembeispiel: Bei 15 Jurten wird wesentlich mehr ausgeliehen, als bei einer. Wenn das Ziel eine realistische, transparente Berechnungsgrundlage sein soll, dann müsste das doch auch berücksichtigt werden.

Totalschaden:
Verstehe ich das richtig, wenn ein Stamm eine Jurte für eine Landesveranstaltung ausleiht und da ein Baum drauf kracht, dann soll nur der ungefähre Restwert (vermutlich nach dem bestehenden Berechnungsschema) ermittelt und ausgezahlt werden? Es wird nicht mal ein gleichwertiger Ersatz beschafft? Das ist aus meiner Sicht problematisch. Zum einen nimmt diese Lösung vermutlich viel Zeit in Anspruch, was sich in einfacheren Fällen in der Vergangenheit schon gezeigt hat. Auf der anderen Seite lässt sich sehr wahrscheinlich für den Stamm von dem Restwert kein Ersatz beschaffen. Für die Arbeit des Stammes, ist es vorallem wichtig, dass dort eine Jurte steht. Um dies dann wieder zu ermöglichen, müsste der Stamm Geld reinbuttern. Also verlagert der LV mit diesem Vorgehen das Risiko auf den Stamm.

Standzeit:
Du schreibst selbst, dass eine Jurte nach einem Jahr quasi hinüber ist. Das wären maximal 365 Standtage. Und das ohne ständiges Auf- und Abbauen, was mit die größte Beanspruchung ist. Wenn du sagst, der Bund schreibt ein Dach über 12 Jahre ab, dann ist ja vor allem für eine konsistente vereinsinterne Berechnung interessant, wie oft so ein Dach vom Bund im Jahr steht. Gibt es dazu geschätzte Zahlen? Die Zelte werden vermutlich nicht all zu oft aufgebaut. Großzügig geschätzt 10 Tage im Jahr? Dann wären das nach dem Bund 120 Standtage.

Berechnungsformel:
Wenn die Formel realistische Mietpreise darstellen soll, dann müsste wie zuvor beschrieben die Standzeit rapide nach unten korrigiert werden. Aber was viel relevanter ist, was ist mit den Reparaturkosten, um die Standzeiten zu erreichen. Auch wenn die Stämme unterschiedliche Möglichkeiten und Kosten für die Reparaturen haben, es gibt immer Kosten. Die werden in der aktuellen Formel gar nicht berücksichtigt. Das sollte geändert werden. Wenn wir wirklich günstig rechnen, dann müssten wir ca. 20% vom Neupreis an Reparaturen rechnen. Das sind vermutlich ungefähr die reinen Materialkosten. Dann käme ich in dem für den LV günstigsten Fall auf folgende Formel:
Neupreis * 1,2 * Anzahl Standtage/ 200 Gesamtstandtage

Ich glaube, es wäre hilfreich, wenn wir dieses Dokument sehen. Also wenn es irgendwann vorzeigbar ist, damit sich alle ein besseres Bild über den bürokratischen Aufwand machen können.

Auch wenn ich viel am aktuellen Konzept auszusetzen habe, danke für eure Bemühungen. Ich weiß, was für ein kontroverses Thema Materialverleih ist. Da wäre es vermutlich förderlich, wenn man einheitliche Regeln für die Preisgestaltung hat. Das ganze ist nur ein wenig belastend, mit dem ganzen Bürokratiemehraufwand.

Hallo Jonte,

ich teile meine Antwort einmal wieder auf:

  1. Pauschalen

Wir haben uns für die oben genannten Pauschalen entschieden, weil wir nicht sagen können (noch schlechter als bei Zeltmaterial), wie viel „Verschleiß“ dort vorhanden ist.
Wenn wir das auch noch berechnen würden, wäre der bürokratische Aufwand enorm.
Wir verstehen aber natürlich deinen Punkt und werden uns diesbezüglich nochmal zusammensetzen.
Auch wegen dem Zubehör für Jurten etc., was du im nächsten Punkt beschrieben hast.

  1. Die Liste

Warum wird das Gewicht gemittelt?
In deinem Punkt, das das Unterscheiden des Gewichtes ja keinen großen Unterschied in der Berechnung (Aufwand i.d. Durchführung) macht, muss ich dir widersprechen.

Wenn ich (als Bespiel) 30 verschiedene Bahnen in der Berechnung habe, und dann noch das Gewicht mit reinnehme, das verdreifache ich mal eben meine Feldanzahl im Dokument, wo die anwendende Person wieder schauen muss, wo sie was richtig einträgt.
Zudem muss dann in der Durchführung bei jeder Bahn geschaut werden, wie viel g/m² die Bahn den nun hat, welche verliehen wird. Da hat glaube ich keiner Lust drauf-> dann wird es wegen dem Aufwand überhaupt nicht gemacht.
Wie schon gesagt, wir müssen die Mitte finden zwischen dem Aufwand und dem Nutzen.
Uns ist bewusst, das man ein paar Sachen ein bisschen genauer berechnen könnte, allerdings wäre der bürokratische Aufwand dann unverhältnismäßig hoch.
Das gleiche gilt bei den Erdstreifen, ob schwarz oder weiß, etc. …
Außerdem ist der tatsächliche Preisunterschied am Ende pro Bahn gering.

Beispiel: Aktueller Preis Kothenbahn einzeln 280g/m² = 165,00€ (Preise vom Ausrüster Stand heute)
340g/m²= 180,00€
Preisdifferenz = 15€
Wenn man das einmal durchrechnet: 15€ / 550 angenommene Standtage x z.B. 10 Tage Lager = 0,27€

Selbst bei 200 Tagen angenommene Lebensdauer kommen wir da nur auf 0,75€ pro Bahn raus.
Wenn du z.B. 7 Kothen für einen Kurs zur Verfügung stellst (28 Bahnen), sind das 21€ die du mehr hast (bei 200 Standtagen angenommener Lebensdauer). Also sehr wenig, und deswegen haben wir das bewusst vernachlässigt da man für diese 7,60€ (mit 550 Tagen gerechnet), viel zu viel Aufwand betreibt.

  1. Totalschaden

Du hast mit deiner Aussage völlig recht.
Das ist aber auch definitiv nicht unser Ziel.

Die Berechnung bei einem Totalschaden hat nicht den Restwert als Basis, sondern den Wiederbeschaffungswert(Neupreis).
Wenn also ein Jurtendach, welches erst 2mal aufgebaut wurde, einen Totalschaden erleidet, wird der komplette Neupreis erstattet. (Um auch wieder ein neues Jurtendach kaufen zu können)
Wenn der Stoff des Daches allerdings sehr alt und kurz vor ,regnet durch, -Zustand ist, gibt es nicht den aktuellen Neupreis, sondern nur anteilig.

  1. Standzeit

Zu deinem ersten Satz:
Ja, das habe ich geschrieben, allerdings habe ich dort beschrieben das die Jurte 1 Jahr NonStop steht.
Die wenigsten Lager finden bei Schnee und Minusgraden statt, welche unter anderem so eine Zeltbahn innerhalb von einem Tag killen können, wenn sie vorher nass war und es ganz schlecht läuft.
Wir haben auf der Stute und der Landesschmiede allen Menschen im LV die Möglichkeit gegeben um mit uns über das Thema zu diskutieren.
Das Fazit war(zusammengefasst): Allgemeine Zustimmung für die 550 Standtage, klar gab es einzelne die mehr oder weniger gesagt haben, aber die Mitte haben wir damit schon getroffen.

Im unten stehenden Link einmal ganz runterscrollen, da hat Jurtenland auch nochmal folgendes beschrieben:

„Nach eigenen Erfahrungen mit einem eher ungünstigen Standort gehe ich von einer Lebensdauer von 3 bis 5 Jahren beim ganzjährigen Aufbau aus. An günstigen Standorten kann dies auch länger sein. An Plätzen mit einem feuchten Microklima können Dach und Seitenwände aus Baumwolle bereits nach 1,5 Jahren einen Totalschaden aufweisen“ Quelle: Jurtenland-Wiki

Lebensdauer_Schwarzelte-Jurtenland

  1. Berechnungsformel

Zu der Standzeit-Berechnung habe ich mich oben bereits geäußert.

Die Reparaturkosten von Schwarzelten (wir reden von Ösen, Schlaufen/Seilen, Knöpfen und extra Stoff zum wieder ausbessern) halten sich unserer Meinung sehr in Grenzen.
Wir können anfangen jeder Öse, Knopf, etc. einzeln zu berechnen, ist aber glaube ich nicht zielführend.
Im LV reparieren Kai und ich das Material so:

Ösen, Köpfe, Seil etc. …, wird natürlich gekauft (große Mengen machen es günstiger)
Stoff: zum Ausbessern/Nähen, nutzen wir Stoff von alten Bahnen (die Kernschrott aber noch dicht sind, also der Stoff hat noch eine gute Substanz)

Ich weiß nicht wie du bei diesen Materialkosten auf 20% des Neupreises kommst,
ich komm da im Leben nicht hin (vielleicht 5%…)

Wenn du allerdings den Arbeitsaufwand, der mit einer Reparatur einhergeht, da mit einfließen lassen willst, muss ich dir sagen das wir das bewusst nicht in der Berechnung mit aufgenommen haben.
Die Gründe dafür sind verschieden, wenn du das genau wissen willst sag bitte nochmal bescheid.
Die Preise sind dafür da den „normalen“ Verschleiß abzudecken, nicht um die Reparaturen komplett zu bezahlen.
Der Verschleiß des Zeltes ist sowieso da, ob der Stamm sein eigenes Material nutzt oder eben dieses an andere verleiht. Es geht nur darum, da der Stamm den Verschleiß bei Verleih nicht selbst verursacht, hier einen Ausgleich zu zahlen (nur für den „fremdverursachten Verschleiß“), die Reparatur wäre ohnehin irgendwann da, egal wer das Material nutzt.

Danke für deine Fragen, ich hoffe ich konnte dir alle beantworten.

Gruß Dennis

Hier ein kurzes Beispiel, wie das Dokument aussehen könnte.
Bitte beachtet, es ist nur ein Beispiel, das richtige Dokument wird deutlich schöner aussehen und die Berechnung im Hintergrund laufen.

Das Bild dient nur dem besseren Verständnis.

Einzutragen ist nur der Kopf und wie viele Bahnen ihr verliehen habt, die Materialbezeichnung steht dort schon, es muss nur die Anzahl eingetragen werden.

Ein spannender Antrag! Wir haben erst letztes Jahr eine ziemlich ähnliche Excel-Tabelle erstellt um einfach mal klare Regeln für die Vermietung festzulegen. Hier vielleicht noch die Ergebnisse von unseren Überlegungen zu dem Thema (Stamm Ordensritter, Bovenden):

Reparaturkosten
Wir haben keine Reparaturen in die Lebenszeit einfließen lassen. Wie ihr wohl wisst, ist der Aufwand das Material zu reparieren sehr zeitintensiv und lohnt sich „nur“ für die Nachhaltigkeit. Für uns heißt es also, dass sich die Lebenszeit der Zelte nur auf eine Nutzung ohne Reparaturen bezieht und entsprechend kürzer ist. Finanziell bedeutet das, dass jegliche Reparaturen - die die Lebenszeit verlängern - finanziell dem Stamm zu Gute kommen, der da auch die Arbeit rein steckt.

Aufbau- und Abbau
Wir haben die Auf- und Abbautage finanziell stärker gewichtet. Nach unserer Überlegung schadet man dem Zeltmaterial am meisten durch Auf- und Abbau. Bestes Beispiel sind Kohten, die vermutlich am meisten durch Beilschläge auf die Eckösen leiden. Die Standzeit fällt eher weniger ins Gewicht, so dass es vermutlich wenig Unterschied macht, ob man eine Jurte ein Wochenende oder eine Woche mietet.

Berechnung
Wir haben für alle Zeltbahnen also eine Lebensdauer für reine Auf- und Abbauten geschätzt und eine Lebensdauer für eine reine Standzeit. Dadurch ergibt sich dann eine Mischberechnung aus den beiden Werten.

Die Lebensdauer haben wir mit den Materialkäufen und der Anzahl der Jahre der letzten Jahre grob durchgerechnet. Die Werte sind gewiss nicht perfekt aber waren für uns ein ganz guter Anfang und die Preise waren in unseren Augen immer ganz okay. Ich bin gespannt für welchen Weg ihr euch entscheidet :wink:

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Hallo Dennis,

bei den Pauschalen geht es mir nicht nur um die Menge, es müsste im Antrag auch beschrieben werden, wann und wie die Sätze in ein paar Jahren (vllt auch alle 2 Jahre?) überarbeitet werden.

Laut Antrag wird das Gewicht nicht gemittelt. Es wird die für den LV günstigere Variante gewählt. Wenn die Preise der unterschiedlichen Gewichte und Varianten wie Traufkanten gemittelt werden, dann wäre das vollkommen ok.

Also bleibt das Risiko bei einem Totalausfall bei dem Stamm. Finde ich persönlich problematisch.

Das ist mir bekannt, dass Jurtenland das schreibt. Wenn man das entsprechende Youtube Video anguckt, zeigt Ralf den Zustand einer Jurte nach 3 Jahren. Eine Jurte in diesem Zustand kann niemand guten Gewissens als Zelt mit auf eine Pfadfinderveranstaltung geben. Heißt für unseren Anwendungsfall ist die Standzeit wesentlich geringer. Und das ganze am Beispiel einer Jurte in einem geschützten Hinterhof. Hier entfallen jede Menge schädlicher Einflussfaktoren. Unter anderem Wind/Sturm führt zur drastischen Verkürzungen der Lebensdauer. Du sprichst Schnee und Minusgrade an. Bisher gab es auf ausnahmslos jedem Kurs, auf dem ich war (und es waren einige) Minusgrade. Wenn du das als ausschlaggebenden Faktor annimmst, dann wäre das noch ein Grund, die angenommene Standzeit drastisch zu reduzieren.
Wobei ich auch tatsächlich auch eher bei Malte und Bovenden bin. Der Auf- und Abbau ist mit Abstand das schädlichste. Der führt bei „Lagerbetrieb“ zu massiven Einbußen von der Standzeit. 200 Tage war von mir eine human geschätzte Zahl. Realistisch halte ich eher Zahlen wie von Malte vorgeschlagen.

Vielleicht nicht unbedingt die richtigen Veranstaltungen, um die Zielgruppe langjähriger Materialteams zu erreichen, die den Verschleiß an einer Jurte über 10 oder mehr Jahren beurteilen können. Aber sei es drum.

Hierfür sollten wir uns die Frage stellen, was für 200 oder geschweige denn 550 Tage alles anfällt. Für ein 6m Jurtendach mit Traufkante (aktuell 761 Euro bei der Ausrüster) können wir rechnen, dass mindestens alle Ösen einmal ersetzt werden (erfahrungsgemäß im Leben einer wesentlich mehr). wie viele Knöpfe wollen wir rechnen? 30-40 Doppelknöpfe? Garnverbrauch 1 Rolle für Jurten? Konservativ gerechnet 1m Stoff von der Meterware KD38? 5m Gurtband? eine kleine Tube wasserfester Holzleim zum Flicken kleben?
Alle Preise jeweils die günstigeren von Jurtenland oder der Ausrüster oder Amazon:

18 Ösen = 18 €
30 Doppelknöpfe = 24 €
Garn = 29,95€
Stoff = 15 €
Gurtband = 9€
Holzleim = 10,90€

So konservativ gerechnet komme ich auf 106,85€ und damit schonmal auf mindestens 14% reine Materialkosten. Realistisch würde ich anhand unseres Verbrauchsmaterialkonsums die Kosten höher schätzen. Hier sind noch nicht einmal die Betriebs- und Wartungskosten von den zu verwendenden Nähmaschinen eingerechnet. Nadeln für durch den Zeltstoff zu kommen sind auch nicht allzu billig.
20% reine Materialkosten halte ich für 200 Tage absolut realistisch. Wenn die Standzeit länger gerechnet wird, erhöhen sich die Kosten exponentiell. Und man müsste das Dach imprägnieren. Einmal gemacht, unverschämt teuer.
Mit meiner vorgeschlagenen Formel würden die reinen Materialkosten auf die Ausleihtage runter gerechnet werden. Also würde sie die vom LV verursachten Kosten anteilig wiederspiegeln. Und das alles unter der Annahme, dass die Stämme das Material selbst reparieren können. Vom Segelmacher brauchen wir erst gar nicht anfangen.

Wenn ihr transparent die vom LV verursachten Verschleißkosten berechnen wollt, dann muss noch an einigen Stellen nachgebessert werden.
Wenn ihr stattdessen den Missbrauch von der freien Möglichkeit der Zeltmiete verhindern wollt, gäbe es meinen Augen sinnvollere Wege ohne einen riesigen Berg an Bürokratie. Wie wärs mit Ausschreibungen von den Kursen und die Stämme können Angebote machen? Oder eine Art Wiederspruchslösung vom Vorstand, mit der Bedingung, dass dann der LV (ausgenommen die entsprechenden Kursteamenden) für gleichwertigen Ersatz sorgt?

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Hallo Jonte,

erstmal vielen Dank das du dich hier schon vor der LDV stark einbringst,
ich hoffe dadurch können bei vielen Anträgen die meisten Fragen geklärt werden und wir sitzen nicht 3 std. an einem einzigen Antrag während der LDV:)

Zu den Pauschalen:

Den Teil, wie oft die Preise aktualisiert werden, werden wir besprechen und wahrscheinlich mit in den Antrag nehmen.
Genauso das Thema mit der Menge, werden wir einmal diskutieren.

Gewichte mitteln:

Auch hier werden wir nochmal diskutieren, aber ich muss sagen, das das mitteln der einzelnen Preise kein großer Mehraufwand wäre.

Totalausfall, Reparaturkosten & Berechnung:

Im Vorwege einmal:
Wir haben im Voraus die Materiallisten der letzten ca. 8 Kurse zusammengestellt und an diesen Materiallisten unsere Berechnung einmal „getestet“.
Bei diesen Kursen sind gute Summen dabei rausgekommen, welche ein Stamm dann theoretisch erhalten würde.
Wir müssen bedenken, das wir einen Maximalsatz im Antrag haben, der seine Begründung hat, und den wir nicht laufend überschreiten können.
Mit unserer Berechnungsformel waren wir immer sehr gut damit im Rennen(bis auf einen sehr sehr großen Kurs, da kamen wir über die 550€)

Das Ziel unseres Antrages ist es eine einheitliche gute Lösung zu finden, die wenig bürokratischen Aufwand bedeutet, die aber gut nutzbar ist, und für alle die Arbeit erleichtert weil man z.B. nicht 3 mal Oldenburg und zurück fahren muss, was auch wieder Kosten erzeugt.

Ich glaube bei den Reparaturkosten sind wir beide einfach unterschiedlicher Meinung, ich kenne die Preise der einzelnen Materialien sehr gut, aber ich verstehe natürlich deine Berechnung.
Ich kann nur von meiner Erfahrung und ein klein bisschen von anderen Leuten berichten, und das LV-Material repariere ich im Schnitt deutlich günstiger als du es oben beschrieben hast.

Zum Reparieren des LV-Materials nutzen wir eine Aldi-Nähmaschine mit Standard-Nadeln (ca. 12 Jahre alt), natürlich sind größere und stärkere Maschinen und Nadeln besser, geht aber auch ganz gut so.

Da du deine Reparaturkosten nochmal sehr genau aufgeschlüsselt hast, möchte ich dazu auch noch etwas sagen:

Wir haben diese Kosten aufgrund der hohen Varianz und des bürokratischen Aufwands außen vor gelassen.
Ein weiterer Grund war die nicht allzu hohe Effektivität des Ganzen, welche den bürokratischen Mehraufwand nicht rechtfertigt.

Außerdem versuchen wir im LV kostengünstig und nachhaltig instandzuhalten.

Doppelknöpfe: gehen selten kaputt, schon unser Vorgänger Lukas hat nur ein einziges Mal in seiner Amtszeit neue gekauft, wir trennen die bei Bahnen die Kernschrott sind bei Bedarf raus und füllen so unseren Vorrat wieder auf

Stoff: gleiches Spiel, aus ausgemusterten Zeltbahnen entnommen (wenn der Stoff nach gut war)

Gurtband: für 10€ bekomme ich 50m Autogurt, das habe ich die letzten 2 Jahre nichtmal zur Hälfte verbraucht (für das ganze LV-Material)

etc. …

Ich weiß natürlich nicht, wie ihr eure Zelte genau repariert und vielleicht macht ihr das auch tausendmal besser als ich:), aber nach meiner Erfahrung reicht unsere Arbeit vollkommen aus.

Wenn du einen anderen konstruktiven Vorschlag für dieses Thema hast, sag bitte Bescheid.
Ich würde es mir gerne anhören.

Gruß Dennis

Hallo Malte,

vielen Dank für deinen Beitrag.

Bei eurer bewussten Nicht-Beachtung der Reparaturkosten bin ich bei dir, ihr seid durch die geringe Annahme der Lebensdauer dem natürlich entgegengegangen:)

Beim Auf- Abbau stimme ich dir zu, da findet mehr Belastung statt, als wenn das Zelt einfach nur steht.

Gruß Dennis

Anmerkung/ Fragen der Bezirksklausur Harz-Heide:

Wie sieht es bspw. mit einer weißen Jurte aus oder auch mit SG Zelten?

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Hallo Dustin,

berechtigte Frage, zu den schwarz-weiß Unterschieden:

Ich habe gerade beim Ausrüster & bei Jurtenland nochmal geprüft, und Kothenbahnen, Jurtendächer etc., wie sie gerade im Online-Shop vorhanden sind, haben egal ob schwarz oder weiß genau den gleichen Preis.
Falls ich das ändert, nehmen wir die Unterschiede mit rein.

Zu den SG-Zelten:

Für diese würde die gleiche Berechnung gelten, allerdings ist uns nicht bekannt, das in den letzten Jahren ein Stamm, SG-Zelte für LV-Aktionen zur Verfügung gestellt hat.
Dementsprechend finden diese in unserem Antrag keine Beachtung.

Gruß Dennis

Redaktioneller Hinweis:

Die Antragstellenden haben sich in einigen Punkten zu Änderungen des Antrags entschieden. Diese sind oben im Originaltext fett bzw. durchgestrichen kenntlich gemacht.

Moin,
kleine Anmerkung zur Material"Qualität" (wie es auf Jurtenland geschrieben steht):
Diese wird bei beiden Anbietern in g/m² angegeben und nicht in g/cm³.

LG und Gut Pfad
Robin

Danke für den Hinweis @RobinG, ich habe das korrigiert :slight_smile:

Hallo ihr,

wir haben uns mit dem Stammesrat und der Kämmerei im Stamm Amelungen hingesetzt und den Antrag besprochen und haben jetzt einige Fragen und Anmerkungen.

Wir haben uns sehr gewundert welche Kämmereiteams und/oder Experten im LV gefragt wurden, dass es zum Schluss kam das die meisten Stämme im LV Material in 280g/m^2 vorhanden ist. Wir haben fast alle Zelte mit 340g/m^2 Qualität. Nach unseren Erfahrungen haben Schwarzzelte auch keine Standzeit von 550 Tagen, sondern eher von ca. 330 Tagen bei guter Pflege und laufenden Reparaturen, bis sie ausgemustert werden müssen. Das heißt für uns, dass bis dann schon viel Zeit, Mühe und Geld in Reparaturen gegangen ist und die meisten Ecken verstärkt mit Gurten, neue Ösen im Zelt sind und immer mal wieder Löcher geflickt wurden.

Das ist also schon ein großer Punkt in der Ermittlung des Werts eines Zeltes. Dazu haben wir uns auch gefragt, warum die Preise immer von dem Verkäufer übernommen werden, der günstiger ist und nicht vom Ausrüster, der ja immerhin unsere Bundeskämmerei betreibt und somit unser Zelt Verkäufer ist.

Auch, dass die Neupreise für Seitenstreifen und Fensterplanen gemittelt werden, hat Fragen aufgeworfen. Ist der Mehraufwand einer vollständigen Liste aller regulären Planen ( in beiden Stoffqualitäten) so unverhältnismäßig? Wer möchte nicht gerne das zurück, was er verliehen hat und nicht nur etwas ähnliches, vielleicht sogar „billigeres“?

Die Totalschaden Regelung finden wir so auch schwierig. Natürlich hat ein benutztes Zelt nicht mehr den gleichen Wert wie ein fabrikneues, aber im Stammesalltag macht das in der Nutzung wenig Unterschied. Geht also ein Zelt auf LV Veranstaltungen kaputt, fehlt es und für den errechneten Restwert kann auch kein neues angeschafft werden, was im schlimmsten Fall dazu führt ,dass keine Stammesarbeit mehr möglich ist.

Wir halten es für sinnvoller, wenn der LV entweder ein gleichwertiges Zelt aus LV Material stellt oder Geld zum Ersetzen des Materials bereitstellt.

Trotz der ganzen Kritik ist uns bewusst, dass die Stämme das Material verleihen, um Kurse und Aktionen für die eigenen Teilnehmer zu ermöglichen und so auch etwas zurückzugeben. Wichtig ist uns, dass ein Stamm, welcher sich den durchaus großen Aufwand macht, Material zu verleihen, nicht mit einem Minus raus geht wie in der aktuellen Antragstellung.

Clemens & Katha

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Der Antrag wurde durch die Versammlung in nachfolgender geänderter Fassung angenommen:

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Der entgeltliche Materialverleih von Stämmen an den Landesverband ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Der Landesverband ermittelt, auf Grundlage vom Neupreis und der Lebensdauer des Materials, einen Preis, der pro Standtag gezahlt wird.Die Preise und Pauschalen werden dabei alle 2 Jahre auf ihre Aktualität geprüft und ggf. angepasst.
Die gesamten Standtage entsprechen dabei der Veranstaltungsdauer und jeweils 1 Auf-und Abbautag.
Für Küchenmaterial wird im Gesamten eine Pauschale von 5,00€ pro Standtag gezahlt.
Für sonstiges Material wie Sägen, Beile, Tampen, Seitenstangen, Heringe, Petroleumlampen und weitere wird im Gesamten eine Pauschale von 7,50€ pro Standtag gezahlt.
Die Gesamtmiete darf 550€ für eine Woche nicht überschreiten. Die Gesamtmiete darf 180€ für ein Wochenende nicht überschreiten.
Sollte eine Veranstaltung die Maximalmiete überschreiten, ist eine individuelle Absprache mit dem Landesvorstand möglich.
Der Landesvorstand behält es sich vor, die Zeltmiete für zukünftige Veranstaltungen auszusetzen, sofern die Finanzen des Landesverbands schlecht sind. Die Aussetzung der entgeltlichen Materialausleihe für eine Veranstaltung muss nach der Prüfung der (Seminar-)Kostenkalkulation, spätestens aber vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit den jeweiligen Verantwortlichen der Veranstaltung kommuniziert werden.
Bei einem Totalschaden von Zeltmaterial bildet sich ein Expertinnen-Gremium (bestehend aus LB Material, Landesvorstand und Vertreterinnen des Stammes), um den aktuell gültigen Restwert des Materials zu bewerten. Aufgrund dieser Bewertung wird eine Ausgleichszahlung geleistet.

Für die Berechnung des Preises gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Die Lebensdauer des Materials wird auf 550 Standtage geschätzt.
  2. Der Neupreis für Zeltmaterial bezieht sich auf die Verkäufer „Jurtenland“ und „Ausrüster“, je nachdem welcher günstiger ist.
  3. Der Neupreis von Zeltmaterial bezieht sich auf Material mit 280g/m2
  4. Der Neupreis von Kothenbahnen wird gemittelt aus den Preisen für Bahnen mit 20cm Erdstreifen und ohne Erdstreifen.
  5. Der Neupreis von Fensterbahnen wird gemittelt aus den Preisen für Gaze-und Plastikbahn.
  6. Der Neupreis für Jurtendächer wird aus den Preisen für Dächer mit und ohne Traufkante gemittelt, sofern es beides gibt.