Antrag 5: Fortführung Nachhaltigere Verpflegung auf LV-Veranstaltungen

Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:

Der 2020 auf der 53. LDV in Aurich gefasste und auf zwei Jahre befristete Beschluss zur rein vegetarischen Verpflegung auf Landesverbandsveranstaltungen (Veranstaltungen, welche über den Landesverband abgerechnet werden) soll unbefristet fortgeführt werden.

Antragstellende:

Landesvorstand, Pascal Schröder

Begründung:

Der Antrag befasst sich mit der Fortführung des Beschlusses der 53. LDV in Aurich, welcher wie folgt lautet:

Auf Landesverbandsveranstaltungen (Veranstaltungen, welche über den Landesverband abgerechnet werden) gibt es eine rein vegetarische Verpflegung.

Der Antragsbeschluss ist auf die Dauer von 2 Jahren ausgelegt. Zum Ende der Antragslaufzeit (LDV 2022) wird beschlossen, ob der Antragsinhalt fortbestehen soll.

Aus Sicht der Antragstellenden hat sich dieser Probelauf bewährt. Auch wenn die Anzahl der durchgeführten Landesverbandsveranstaltungen unter Einwirkung der Corona-Pandemie stark reduziert war, wurde dennoch eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt, die auf den verschiedenen Ebenen unter diese Regelung fallen (u.a. verschiedene LL-Termine, Kurse, Landesfahrt und sonstige LV-Aktionen).

Insgesamt ist es dabei nach Wissen der Antragstellenden zu keinen Problemen auf Grund des „eingeschränkten“ Ernährungsangebotes gekommen. Im Gegenteil: Wir haben die Chance genutzt, uns kritisch mit unserer Ernährung auseinander zu setzen und mit der Umsetzung des Beschlusses einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Umwelt geleistet.

Die Antragstellenden sehen den Zweck des ursprünglichen Beschlusses erfüllt und ziehen ein positives Fazit. Aus diesem Grund soll der Beschluss fortgeführt werden, eine weitere „Probezeit“ ist hier nicht notwendig - die Testphase wurde erfolgreich absolviert.

Die weitere Erläuterung erfolgt ggf. mündlich.

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Besten Dank für den Antrag, läuft ja gut soweit mit dem Vorgehen.
Ich würde nicht im Antragstext auf einen anderen Antrag verweisen, sondern beschreiben, was der Antrag selber erreichen möchte:

„Auf Landesverbandsveranstaltungen (Veranstaltungen, welche über den Landesverband abgerechnet werden) gibt es eine rein vegetarische Verpflegung.“

Der Bezug zu anderen Änträgen ist Kontext und gehört meiner Meinung in die Begründung.

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Moin!

Ich sehe das im Wesentlichen wie du, @ImmoSanders. Ich denke aber, den Bezug zum ursprünglichen Antrag kann man schon im Beschluss drin lassen, zitiert werden sollte er aber schon.

In dem Zuge könnte man sich allerdings die Frage stellen, ob wir den Begriff „vegetarisch“ stehen lassen wollen, denn der hat schon vor 2 Jahren Klärung bedurft. Man könnte ihn durch „fleischfrei“ ersetzen wie im Bula-Beschluss. Die Aussage bliebe die gleiche, und zugleich klärt man Unklarheiten wie: Was ist mit Lab in Käse und Gelatine in Süßkram? Das ist ja etwas, worin sich zwei Vegetarier:innen auch schon sehr unterscheiden können. Alternativ könnten wir auch festlegen, was der Begriff „vegetarisch“ für uns meint, wenn er auch Lab und Gelatine umfassen soll, allerdings sehe ich da leider Umsetzungsschwierigkeiten (als Vegetarier*, der* zwar guckt, ob im Käse Lab oder mikrobielles Lab ist, aber wenn der Käse besonders lecker und besonders günstig ist, ist mir das auch egal).

Lieben Gruß
kison

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