Antrag 5: Neufassung der Aufnahmeordnung zur Umstellung auf digitale Aufnahmeanträge

Die Bundesversammlung möge beschließen

Ab dem 01.01.2027 tritt die neue Aufnahmeordnung wie in Folge dargestellt in Kraft und löst die bisher geltende Aufnahmeordnung ab:

Aufnahmeordnung

Basierend auf § 3 der Bundessatzung bzw. der entsprechenden §§ der Satzungen der Untergliederungen regelt die Aufnahmeordnung das Verfahren für die Aufnahme neuer Mitglieder.

§ 1 Zuständigkeiten

(1) Natürliche Personen

Über die Aufnahme von natürlichen Personen entscheidet der Bundesvorstand.

(2) Juristische Personen

Über die Aufnahme von juristischen Personen entscheidet der Bundesvorstand.

§ 2 Landesunmittelbare Mitgliedschaften

Grundsätzlich ist eine Mitgliedschaft auf der Ebene der örtlichen Gruppen anzustreben. In Ausnahmefällen können natürliche Personen direkt in einem Landesverband Mitglied werden.

§ 3 Antragstellung

Mitgliedsanträge werden über eine von der Bundesebene zur Verfügung gestellte digitale Anwendung gestellt und bearbeitet.

Dabei müssen im ganzen Verfahren deren Nutzungsbedingungen beachtet werden. Insbesondere dürfen personenbezogene Zugangsdaten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sodass die Identität der handelnden Personen stets nachvollziehbar ist.

Die Nutzung von durch die Bundesebene vorgegebenen Aufnahmeanträgen in Papierform ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

§ 4 Verfahren

(1) Natürliche Personen unter 18 Jahren

  1. Die interessierte Person füllt den Antrag auf Aufnahme in die örtliche Gruppe aus.

    Bei angestrebter landesunmittelbarer Mitgliedschaft wird der Antrag auf Aufnahme in den Landesverband ausgefüllt und muss eine zusätzliche Begründung enthalten, warum eine landesunmittelbare Mitgliedschaft angestrebt wird.

    Ein Aufnahmeantrag kann durch Erklärung des Antragstellers in Textform gegenüber der örtlichen Gruppierung (im Falle einer angestrebten landesunmittelbaren Mitgliedschaft beim Landesverband) zurückgezogen werden, sofern der Aufnahmeantrag noch nicht durch den Landesverband bearbeitet und der Bundesebene zur Entscheidung vorgelegt wurde.

  2. Der Vorstand der örtlichen Gruppe ergänzt im Antrag, ob die Aufnahme befürwortet oder ablehnt wird. Im Falle einer Ablehnung wird eine entsprechende Begründung ergänzt.

    Bei angestrebter landesunmittelbarer Mitgliedschaft entfällt dieser Schritt.

  3. Der Landesverband ergänzt im Antrag, ob die Aufnahme befürwortet oder ablehnt wird. Im Falle einer Ablehnung wird eine entsprechende Begründung ergänzt.
  4. Der Antrag gilt rückwirkend zum Antragsdatum als angenommen, sobald er durch den Vorstand der örtlichen Gruppe (entfällt bei landesunmittelbarer Mitgliedschaft) und des Landesverbandes befürwortet wurde und binnen einer Frist von acht Tagen nach deren Zustimmung keine Ablehnung durch den Bundesvorstand erfolgt.

    Bei Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand der örtlichen Gruppe oder den Landesvorstand verlängert sich die Frist auf acht Wochen. Während dieser Frist müssen Vorstand der örtlichen Gruppe (entfällt bei landesunmittelbarer Mitgliedschaft), Landesvorstand und Bundesvorstand zu einer gemeinsamen und einvernehmlichen Entscheidung kommen.

  5. Der Mitgliedsausweis wird vom Bundesverband direkt an die antragstellende Person als Bestätigung der ordentlichen Mitgliedschaft übersandt.
  6. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags hat schriftlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Die betroffenen Untergliederungen erhalten hiervon eine Kopie.

    Weitere Aufnahmeanträge dieser Person gelten als abgelehnt. Die Ablehnung kann nur durch den Bundesvorstand aufgehoben werden.

    Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn die Ablehnung aus rein formalen Gründen erfolgt ist (beispielsweise Auswahl eines falschen Stammes oder Eingabe eines falschen Geburtsdatums).

(2) Natürliche Personen ab 18 Jahren

  1. Die interessierte Person füllt den Aufnahmeantrag auf Ebene der örtlichen Gruppe aus. Sie gibt eine Begründung für den Wunsch zur Mitgliedschaft an.

    Bei angestrebter landesunmittelbarer Mitgliedschaft wird der Antrag für die Ebene des Landesverbands ausgefüllt und muss eine zusätzliche Begründung enthalten, warum eine landesunmittelbare Mitgliedschaft angestrebt wird.

    Ein Aufnahmeantrag kann durch Erklärung des Antragstellers in Textform gegenüber der örtlichen Gruppierung (im Falle einer angestrebten landesunmittelbaren Mitgliedschaft beim Landesverband) zurückgezogen werden, sofern der Aufnahmeantrag noch nicht durch den Landesverband bearbeitet und der Bundesebene zur Entscheidung vorgelegt wurde.

  2. Der Vorstand der örtlichen Gruppe ergänzt im Antrag, ob die Aufnahme befürwortet oder ablehnt wird und ergänzt eine entsprechende Begründung.

    Bei angestrebter landesunmittelbarer Mitgliedschaft entfällt dieser Schritt.

  3. Der Landesverband ergänzt im Antrag, ob die Aufnahme befürwortet oder ablehnt wird und ergänzt eine entsprechende Begründung.
  4. Der Bundesvorstand entscheidet über den Antrag.
  5. Der Antrag gilt rückwirkend zum Antragsdatum als angenommen, sobald er durch den Vorstand der örtlichen Gruppe (entfällt bei landesunmittelbarer Mitgliedschaft) und den Vorstand des Landesverbandes befürwortet, und durch den Bundesvorstand angenommen wurde.
  6. Der Mitgliedsausweis wird vom Bundesverband direkt an die antragstellende Person als Bestätigung der ordentlichen Mitgliedschaft übersandt.
  7. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags hat schriftlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Die betroffenen Untergliederungen erhalten hiervon eine Kopie.

    Weitere Aufnahmeanträge dieser Person gelten als abgelehnt. Die Ablehnung kann nur durch den Bundesvorstand aufgehoben werden.

    Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn die Ablehnung aus rein formalen Gründen erfolgt ist (beispielsweise Auswahl eines falschen Stammes oder Eingabe eines falschen Geburtsdatums).

(3) Juristische Personen

Juristische Personen können auf allen Ebenen angesiedelt sein und können nur fördernde Mitglieder werden.

  1. Die interessierte juristische Person füllt den Antrag auf Aufnahme in der entsprechenden Gruppierungsebene (örtliche Gruppe, Landesverband, Bund) aus. Sie gibt eine Begründung für den Wunsch zur Mitgliedschaft an.

    Ein Aufnahmeantrag kann durch Erklärung der juristischen Person in Textform gegenüber der entsprechenden Ebene zurückgezogen werden, sofern der Aufnahmeantrag noch nicht durch den Landesverband bearbeitet und der Bundesebene zur Entscheidung vorgelegt wurde.

  2. Der Vorstand der örtlichen Gruppe ergänzt im Antrag, ob die Aufnahme befürwortet oder ablehnt wird und ergänzt eine entsprechende Begründung.

    Bei angestrebter landes- oder bundes-unmittelbarer Mitgliedschaft entfällt dieser Schritt.

  3. Der Landesverband ergänzt im Antrag, ob die Aufnahme befürwortet oder ablehnt wird und ergänzt eine entsprechende Begründung.

    Bei angestrebter bundesunmittelbarer Mitgliedschaft entfällt dieser Schritt.

  4. Der Bundesvorstand entscheidet über den Antrag.
  5. Der Bundesvorstand teilt das Ergebnis der antragstellenden Person sowie den beteiligten Ebenen mit.
  6. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags hat schriftlich an die antragstellende Person zu erfolgen. Die betroffenen Untergliederungen erhalten hiervon eine Kopie.

    Weitere Aufnahmeanträge dieser Person gelten als abgelehnt. Die Ablehnung kann nur durch den Bundesvorstand aufgehoben werden.

    Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn die Ablehnung aus rein formalen Gründen erfolgt ist (beispielsweise Auswahl eines falschen Stammes oder Eingabe eines falschen Geburtsdatums).

§ 5 Fördernde Mitglieder

  1. Ist bei Antragstellung eine fördernde Mitgliedschaft erwünscht, ist dies auf dem Aufnahmeantrag zu vermerken.

    Das Aufnahmeverfahren für fördernde Mitglieder entspricht § 2 dieser Ordnung.

  2. Eine bestehende Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag des Mitglieds in eine fördernde Mitgliedschaft umgewandelt werden.
  3. Eine bestehende fördernde Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag des Mitglieds in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden.
  4. Möglicherweise zusätzlich geltende Anforderungen an eine ordentliche Mitgliedschaft der betroffenen Ebenen müssen für eine Umwandlung erfüllt werden.

Antragstellende*r

Bundesvorstand (Lukas Schmuck, Marina Pyko, Wanda Rosmus, Sonja Coulin, Philip Taubmann, Alexander Schmidt)
Kontakt: Alexander Schmidt (alexander.schmidt@pfadfinden.de)

Begründung

Mit Einführung unserer neuen Mitgliederverwaltung zum Ende 2026 wollen wir auch mit den Prozessen zum Mitgliedsantrag im digitalen Zeitalter ankommen. Dies soll Prozesse auf Seiten des BdP vereinfachen und dadurch die Wartezeiten auf die finale Entscheidung über einen Antrag verkürzen. In diesem Zuge wurden ein paar weitere Änderungen (siehe unten) vorgenommen. Da die entsprechenden Änderungen Anpassungen in allen Bereichen der Aufnahmeordnung erfordern und in diesem Zuge die Formulierung an der ein oder anderen Stelle angepasst wurde, ist eine Neufassung der Aufnahmeordnung angestrebt, im Gegensatz zu einer synoptischen Änderung. Die grundsätzlichen Abläufe werden im Vergleich zur vorherigen Aufnahmeordnung nicht verändert.

Im Folgenden sind die größten Änderungen dargestellt:

  • „Soll“-Nutzung des digitalen Antrags: die Antragstellung in Papierform wird bis auf Ausnahmesituationen eingestellt, und muss auch dann sicherstellen, dass Konditionen entsprechend denen des digitalen Antrags sind. Antragstellungen sind ab dem Eintreten der neuen Aufnahmeordnungen nur noch digital möglich. Technisch steht der digital-Pflicht nichts im Weg: Der digitale Aufnahmeantrag ist schon jetzt als optionaler Weg in die BdP-Mitgliedschaft in Gebrauch und hat sich als wertvolles Werkzeug zur effektiveren Bearbeitung von Mitgliedsanträgen herausgestellt. Anträge werden nach erfolgten Bestätigungen sofort an die nächste Ebene weitergeleitet, wo verantwortliche Vorstände proaktiv darüber informiert werden. Probleme mit unleserlichen Schriften, auf dem Postweg verschollenen Dokumenten, etc. können nicht mehr auftreten und zusätzliche bürokratische Prozesse entfallen. Änderungen im Mitgliedsantrag können mit dem digitalen Aufnahmeantrag gleichzeitig und sofort auf allen Ebenen ausgerollt werden.
  • Streichung Fristen von Ü18-Anträgen: Der digitale Antrag garantiert schon jetzt eine schnelle Bearbeitung insb. auf Bundesebene. Gleichzeitig erfordert unser Anspruch an unsere Kinder- und Jugendschutz Prozesse, dass wir niemanden vorschnell in den BdP aufnehmen, gegen den*die Vorbehalte existieren. Um diese ausgiebig prüfen zu können und keine Person zu der erhebliche Zweifel bzgl. ihrer Eignung für den BdP besteht, aufgrund formeller Bestimmungen in den BdP zu lassen, möchten wir uns gern an dieser Stelle von den Fristen auf Bundesebene für ü18 Anträge verabschieden, im Einklang mit nicht existenten Fristen auf Landes- und Stammesebene. Den Gesamtprozess von Aufnahmen für unproblematische Anträge zu beschleunigen, sehen wir als Herausforderung für unsere administrativen Prozesse, nicht als Inhalt von Ordnungen oder Satzung.
  • Übergang Fördermitgliedschaft zu ordentlicher Mitgliedschaft: Der Weg aus einer fördernden Mitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft ist bisher nicht klar geregelt, während uns immer wieder Situationen geschildert werden, in denen fördernde Mitglieder zur Unterstützung des Stammes doch (wieder) in der Gruppenarbeit aktiv werden. Dies wird nun zusätzlich in der Aufnahmeordnung geregelt und legt klar fest, dass auch bei einer Umwandlung entsprechende Bedingungen erfüllt sein müssen (wie z.B. Einreichung eFZ).
  • Zusammenlegung der Verfahren örtlicher und landesunmittelbarer Mitgliedschaften: Für beide Formen der Mitgliedschaft gelten die gleichen Fristen und Regelungen. Um Doppelungen und zukünftige inkonsistente Änderungen zu vermeiden, sind die beiden Verfahren nun in einem Abschnitt geregelt mit entsprechendem Hinweis, welche Schritte insb. bei einer landesunmittelbaren Mitgliedschaft entfallen.
  • Anpassung der Formulierungen: Da mit einem digitalen Antrag keine Dokumente mehr postalisch versendet werden, auf denen dementsprechend auch nichts vermerkt werden kann, müssen diverse Formulierungen angepasst werden. In diesem Zuge haben wir noch die ein oder andere Formulierung angepasst, so dass fast überall kleinere Änderungen vorgenommen wurden.

Hallo @_Alex,

vielen Dank für den Antrag. Ich begrüße es grundsätzlich, dass der Verband hier mit der „Soll“-Nutzung den digitalen Weg vorantreibt und Prozesse potenzial vereinfacht werden.

Was unseren Stamm bisher von der Nutzung des digitalen Mitgliedsantrags abgehalten hat, war die Sache, dass der Antrag bei uns nicht nur aus den Dokumenten des Bundes besteht. So haben wir noch weiteres Informationsmaterial, ein Formular zur Bereitstellung eines SEPA‑Lastschriftmandats, die Bestellung einer Kluft, eine (optionale) Beitrittserklärung zum Förderverein und eine Erlaubnis für die Veröffentlichung von Fotos/Medien.

Etwaige Unterlagen, die nur der Information dienen, können auch gut mit dem momentanen digitalen Prozess verbunden werden, jedoch würden wir bei den für uns wichtigen Unterlagen (SEPA-Lastschriftmandat, Kluft-Bestellung und Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bildern) den Antrag nur ungern fragmentieren. Also dass ein Teil digital, ein Teil auf Papier stattfindet oder dass es zwei voneinander losgekoppelte digitale Prozesse sind, da solche (Medien-)Brüche zu weiteren Fehlern im Prozess führen können.

Ich vermute, dass wir auch nicht der einzige Stamm mit dieser Problemstellung sind. Daher hätte ich die Frage, ob es hier die Möglichkeit gäbe, den digitalen Mitgliedsantrag auf den jeweiligen Stamm anzupassen. Entweder direkt in der Webanwendung oder dass ein Stamm selbst eine digitale Anmeldung betreibt und notwendige Daten an die Anmeldung des Bundes per API oder anderem Kommunikationsweg weitergibt.

Vielen Dank für eine Rückmeldung und Gut Pfad
Galahad

Zu diesem Antrag findet ihr die Synopse auf meinBdP: Synopse zu Antrag 5: Neufassung der Aufnahmeordnung zur Umstellung auf digitale Aufnahmeanträge - Bundesversammlung 2026 - meinBdP . Diese ist nicht Teil des Antrags, soll aber dem besseren Verständnis der zu ändernden Passagen dienen.

Hallo @Galahad ,

vielen Dank für deine Anmerkungen und Fragen zum Antrag! Ich würde dir gerne einmal in meiner Rolle als Projektleiter für die neue Mitgliederverwaltung auf die technischen Fragen antworten.

Zur Einordnung in die Gesamtdiskussion möchte ich zwei Informationen voranstellen:

  1. Wir stehen bei der Mitgliederverwaltung im Allgemeinen und dem Aufnahmeantrag im Speziellen in einem ständigen Spannungsfeld: Auf der einen Seite möchten wir für die Mitglieder möglichst intuitive, für die Stämme möglichst einfach zu verwaltende (auch ohne IT-Studium) und für alle Ebenen möglichst kostengünstige Lösungen schaffen. Auf der anderen Seite spielt im BdP die Autonomie der Gruppen in der Gestaltung ihrer bürokratischen Prozesse traditionell eine große Rolle (wir reden hier nicht über inhaltliche Stammestraditionen, sondern über Verwaltungsabläufe!). Diesen Ansprüchen versuchen wir im Projekt so gut wie immer möglich Rechnung zu tragen - es muss uns aber immer bewusst sein, dass wir uns Individualität in den Prozessen zum Preis von Komplexität und Kosten erkaufen.
  2. Im Zuge der Einführung der neuen Mitgliederverwaltung planen wir noch für dieses Jahr diverse Erweiterungen des Aufnahmetools:
    • Neues CD für das Aufnahmetool
    • Anpassung des Aufnahmetools an die neue Mitgliederverwaltung
    • Eine Benutzeroberfläche für Stämme und Landesverbände zur Bearbeitung von Aufnahmeanträgen
    • Erweiterung des Aufnahmetools für Zweitmitgliedschaften und LUMs

Zu den einzelnen Themen:

Bereitstellung von Informationsmaterial

Dieses Feature steht bereits auf unserer Roadmap. Es würde Stämmen die Möglichkeit geben, dass Mitgliedern im Rahmen des Aufnahmeprozesses ein PDF-Dokument mit stammesspezifischen Informationen ausgespielt wird.

So ein PDF könnte dann z.B. stammesspezifische Informationen, aber auch Papier-Formulare beinhalteten.

Kluftbestellung

Das ist aus unserer Sicht ein sehr spezifischer Prozess. Das Aufnahmetool um ein Shop-System zu erweitern wäre in unseren Augen nicht verhältnismäßig und auch rechtlich komplex (das wären dann verschiedene Verträge bzw. sogar Vertragsarten (Mitgliedsantrag vs. Kaufvertrag) in einem Vorgang).

Diese Anforderung könnte über ein stammesspezifisches PDF oder einen Link in den Stammes-Shop gelöst werden.

Beitrittserklärung zu Förderverein

Hier gilt das gleiche wie für die Kluftbestellung, auch hier haben wir völlig verschiedene Vertragsbeziehungen (Vertragspartner wäre da ja nicht der BdP e.V. sondern der Förderverein, und auch das Mitglied wäre nicht die selbe Person) und eine Vielzahl rechtlicher und technischer Herausforderungen (z.B. der BdP müsste dann Auftragsverarbeiter und Dienstleister des Fördervereins sein und mit jedem dieser Fördervereine entsprechende Verträge z.B. mit Hinblick auf den Datenschutz schließen).

Diese Anforderung könnte über ein stammesspezifisches PDF oder einen Link zum Förderverein gelöst werden.

SEPA-Mandate

Die neue Mitgliederverwaltung wird in der Lage sein, SEPA-Lastschriftdateien zu generieren (SEPA-XMLs). Eine vollständige Mandatsverwaltung incl. Mandats-Lifecycle (nicht genutzte Mandate verfallen bspw.), wie sie in der heutigen MV nur von einer handvoll Stämme genutzt wird, wird die neue Mitgliederverwaltung allerdings zum Einführungszeitpunkt nicht unterstützen. Eine spätere Entwicklung eines solchen Features wäre -entsprechendes Budget vorausgesetzt- jederzeit möglich.

Bis dahin bleibt die Option, das SEPA-Mandat papierhaft einzuholen und die zugehörige Vorlage mit dem Stammes-PDF (s.o.) auszuspielen.

API-Schnittstelle

Der digitale Aufnahmeantrag ist -gerade aufgrund der hohen Diversität der Anforderungen zwischen den Landesverbänden, z.B. beim Thema eFZ und Genehmigungsprozesse- nicht ein einfaches Formular, sondern eine komplexe mehrstufige Anwendung, die auch die Einhaltung etlicher gesetzlicher Bestimmungen und der Satzung und Ordnungen des BdP sicherstellt.

Eine einfache API (zur Befüllung von Formular-Inhalten o.ä.) ist daher nicht sinnvoll darstelltbar. Das heißt, dass stammesindividuelle Tools einen erheblichen Anteil Business-Logik enthalten müssen und die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen dauerhaft sichergestellt sein muss.

Wir sehen aufgrund der hohen technischen Hürden hier derzeit ein Nutzungspotential von weniger als 5 Stämmen - und daher einfach die Verhältnismäßigkeit der notwendigen Entwicklung nicht gegeben und würden die vorhandenen Entwicklungsressourcen lieber in Funktionalität stecken, die der breiten Masse der Stämme zu Gute kommen.

Viele Grüße und herzlich Gut Pfad

Guschtl

4 „Gefällt mir“

[Servicepost]

Liebe Delegierte, liebe Interessierte, liebe Mitlesende,
schön, dass ihr hier seid und unsere Mitreden-Plattform nutzt! Um die Diskussionen noch konstruktiver und zielführender zu gestalten, haben wir in diesem Jahr ein Team aus Moderator*innen - bestehend aus Mitgliedern des Bundesvorstands, der Bundesleitung und des hauptamtlichen Teams im Bundesamt. Ich bin eine davon: Heike, Referentin der Bundesleitung und seit 2020 beim BdP.
Zusammen mit Leon und Alex werde ich in den nächsten Wochen immer mal wieder in die Threads hier auf Mitreden schauen und - wenn nötig - an die „Spielregeln“ erinnern. Diese findet ihr hier: Über die Kategorie BV 2026 . Kurz und knapp gefasst: Seid nett und konstruktiv; bleibt beim Thema; es ist nicht nötig, dass alles von allen gesagt wird. :wink:
Wenn es erforderlich ist, werden wir als Moderationsteam auch auf Einzelne direkt zugehen oder konkret eingreifen. Bei Fragen kommt gerne auf uns zu.

Hallo @guschtl ,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort und die interessanten Einblicke!

Das Spannungsfeld kann ich gut nachvollziehen und ich empfinde es als gut, dass Euch die Problemstellung bewusst ist. Wie Du selbst geschrieben hast, lassen sich meine Punkte durch die Bereitstellung zusätzlicher Informationen oder Formulare als PDF abbilden, sobald dieses Feature umgesetzt ist.

Damit ist für mich auch die größte Sorge im Hinblick auf diesen Antrag geklärt. Auch wenn zusätzliche PDFs natürlich Medienbrüche mit sich bringen, erscheint mir dies ein guter Kompromiss zu sein.

Vielen Dank nochmal und Gut Pfad
Galahad

Hallo zusammen,

auch wir als Arbeitskreis Mitgliederverwaltung begrüßen diesen Antrag. Im Rahmen der Einführung unserer neuen Mitgliederverwaltung Polaris würden wir gerne vorschlagen, dass Inkraft treten des Antrags auf den 1. August 2026 vorzuverlegen. Dies hat primär zwei Gründe:
Zum einen müssen wir die alte Aufnahmeordnung in der neuen Software dann nicht mehr beachten und wir haben klare Prozesse. Zum anderen haben wir genug Zeit, die Papieranträge in der aktuellen Mitgliederverwaltung zu Ende zu führen und dann im Rahmen des Migrationsprozesses zu übertragen. Wir können im Rahmen der Migration keine Anträge im Status wartend migrieren. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass alle Anträge durch die Landesverbände abgetippt werden müssten

Herzlichst Gut Pfad

@d

3 „Gefällt mir“

Dieser Antrag wurde am 03.06. in einer der Antrags-WebKos besprochen. Dabei kamen die folgenden Themen auf:

  • Der AK MV begrüßt den Antrag und hat die Begründung inhaltlich ergänzt.
    • Der digitale Antrag ist bei U18 inzwischen innerhalb von 24-48 h von allen Ebenen bearbeitet, bei den Papieranträge liegt die Bearbeitungsdauer bei 8-12 Wochen.
    • Unabhängig von dem Ergebnis können im Migrationszeitraum keine Papieranträge mehr durchlaufen. Der Prozess ist nach der Migration wieder wie „früher“, die Papieranträge müssen dann zum LV geschickt werden und werden dort direkt bearbeitet.
  • Wie wirkt sich das aus, wenn jemand vom Stamm zur landesunmittelbaren Mitgliedschaft wechselt?
    • Die Aufnahmeordnung hat hierauf keine Auswirkungen, weil die Person bereits LV Mitglied ist.