Antrag 6.6 Gesetzesinitiative Kinderschutz

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der Bundesvorstand initiiert die Bildung einer Gesetzesinitiative, welche zum Ziel hat den Kinderschutz in den Staatszielen der Bundesrepublik Deutschland festzuschreiben.

Antragsteller

Jochen Wilms (LV Schleswig-Holstein/Hamburg)

Begründung

Auf der diesjährigen Landesversammlung des LV SH/HH haben die Delegierten über das Thema Kinderschutz diskutiert. Dabei ist aufgefallen, dass in den Staatszielen der Bundesrepublik Deutschland der Kinderschutz nicht explizit erwähnt wird. Da wir uns als Kinder- und Jugendverband verstärkt mit Kinderrecht, Kindeswohlgefährdung und freiheitlicher Entwicklung beschäftigen, sind die Delegierten zu dem mehrheitlichen Entschluss gekommen, dass wir als Jugendverband alles dransetzten sollten, den Kinderschutz als eines der höchsten Staatsziele festschreiben zu lassen.

Konkrete Beispiele für Staatsziele der Bundesrepublik Deutschland:

  • Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Beseitigung bestehender Nachteile
  • Sozialstaatsprinzip
  • Rechtsstaatlichkeit
  • Umwelt- und Tierschutz
  • Minderheitenschutz
  • Kulturstaatlichkeit
  • Europäische Integration
  • Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
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Moin Jochen,
inhaltlich bn ich da voll bei dir. Ich frage mich nur: ist das nicht der falsche Adressat? Wäre das nicht ein Antrag für den DBJR? Immerhin ist das DBJR die jugendpolitische Interessenvertretung auf Bundesebene…
Und sollte man dann ggf. besser formulieren: “Der BdP setzt sich im RdP und im DBJR für eine Gesetzesinitiative ein, welche zum Ziel hat den Kinderschutz in den Staatszielen der Bundesrepublik Deutschland festzuschreiben.”?

LG
Flipper

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Hallo,

möchte da Flipper zustimmen und ergänzen, dass die Formulierung “Gesetzesinitiative” missverständlich ist. Gesetzesinitiativen im eigentlichen Sinn können auf Bundesebene nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ausgehen. Wir können uns also nur im Rahmen unserer jugendpolitischen (Lobby-)Arbeit für bestimmte Themen einsetzen.

Inhaltlich stelle ich mir die Frage, was unser primäres Interesse als Jugendverband ist. Wenn wir die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken wollen, reicht es dann, das Staatsziel auf den Kinderschutz zu reduzieren? Oder geht es dann nicht mehr um Fragen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen, um Bildungsthemen, um Generationengerechtigkeit? Wollen wir unsere politischen Aktivitäten auf Symbolpolitik konzentrieren (mal ehrlich, durch die Aufnahme als Staatsziel ändert sich gar nichts) oder konkrete Belange der verbandlichen Jugendarbeit adressieren? Themen gibt es dort genug!
Mal abgesehen davon, dass der Auftrag an den Staat in Sachen Kindeswohlgefährdung klar im Grundgesetz verankert ist - Artikel 1 GG, “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

Viele Grüße,
Guschtl

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Hallo!
Dass Kinderrechte im Grundgesetz durch Art. 1 verankert sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Anscheinend ist dies leider nicht ganz so selbstverständlich, dass Bundesverfassungsgericht musste erst mal in seiner Rechtsprechung klarstellen, dass ein Kind „ein Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist“ BVerfGE 24, 119 (144)).
Eine konkrete Aufnahme ins Grundgesetz würde die Stellung und den Schutz von Kindern deutlich stärken und Kinderrechte einklagbar machen (mal abgesehen davon, dass dadurch auch die EU-Grundrechte-Charta in nationales Recht umgesetzt werden würde…).

Ansonsten möchte ich mich da meinen beiden Vorredner anschließen: Aus meiner Sicht müsste der Antrag umformuliert werden. Das Vorhaben ist unterstützenswert, jedoch als Einbringung im RdP/DBJR besser platziert. :slight_smile:

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Hallo zusammen,

das zugrundeliegende Anliegen, den Kinderschutz zu stärken, ist unstrittig unterstützungswürdig. Doch die gewählte Form des „Arbeitsauftrags“ birgt den Fallstrick, dass er einfach nicht durchgeführt wird. In der Diskussion um Antrag 6.5 wurde ein ähnliches Problem beschrieben und dadurch aufgelöst, dass sich schon Menschen bereiterklärt haben, sich des Themas anzunehmen. Für den Kinderschutz-Antrag sehe ich dies nicht gegeben.

Im DBJR werden keine Arbeitsaufträge beschlossen, sondern der Vorstand (oder Vertreterinnen und Vertreter) über themenbezogene Positionspapiere sprach- und handlungsfähig gemacht. Worauf bei uns in diesem Jahr z.B. die Anträge 6.4 und 6.8. zielen.

Vielleicht wäre das auch für diesen Antrag ein gangbarer Weg, den Beschlusstext in eine Positionierung umzuformulieren. Die Frage, ob nun die Staatsziele oder das Grundgesetz der geeignetere Ort wäre, wird so auch umgangen. Inhaltlich würde ich persönlich in Anlehnung an @guschtl Kinderrechte dem Kinderschutz bevorzugen.
Eine von der BV abgesegnete Position zu Kinderrechten eröffnet jugendpolitisch aktiven BdP Mitgliedern auf allen Ebenen (sei es in rdp Gremien, Landesjugendringen, dem DBJR oder anderswo) sich für das Thema einzusetzen und dabei auch den Kinderschutz in den Blick zu nehmen.

Viele Grüße und Gut Pfad,
Lenki

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Moin,

ich kann.mich meinen Vorredern nur anschließen! Wenn mann sich mal etwas weiter.in das Thema einarbeitet,merkt man dies hat politisch eine große Kragenweite. DE wehrt sich seit 2000 dagegen den Kinderschutz in GG auf zu nehmen! ! Das übersteigt unseren Bund finde ich. Ein Antrag vorm DBJR wäre der bessere Weg! Sollte in.den Antragstext aufgenommen werden!

Gut Pfad
Umberto