Antrag 6: Auflösung der AG Obotriten

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Aufbaugruppe Obotriten wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

Antragstellende: Landesvorstand

Begründung
Die Stammesführung der Aufbaugruppe Obotriten teilte in Absprache mit dem Landesvorstand den Mitgliedern am 13.05.2024 die geplante Auflösung zum 22.07.2024 mit, da die Stammesarbeit und Stammesorganisation leider nicht mehr in der gewünschten Form und dem angemessenen Umfang gewährleistet werden konnte. Alle Mitglieder sind aus dem BdP ausgetreten oder in eine andere Aufbaugruppe/anderen Stamm eingetreten.

Die Aufbaugruppe Obotriten ist gemäß §10 Bundessatzung nicht mehr in der Lage eigenständig bei einer Vollversammlung ihre Auflösung zu beschließen.
Der Landesvorstand stellt daher nach Punkt V. Gliederungen, 2.11. Bundesordnung stellvertretend für die Aufbaugruppe den Auflösungsantrag.

Die Auflösung der Aufbaugruppe ist mit der ehemaligen Stammesführung abgesprochen.