Antrag 6: Satzungsänderung: Korrektur Ausschlussgrund

Die Landesversammlung möge beschließen:

Der Ausschlussgrund Mitgliedschaft in einer Partei oder Vereinigung, die Ausländer*innenfeindlichkeit etc. verbreitet, wird in §4 (2) Satz 2 gemäß der Synopse angepasst.

Synopse

Alt

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(2) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt, wenn das Mitglied

(2) im Falle der Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer Partei oder Vereinigung, die Ausländerfeindlichkeit, Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus und Intoleranz gegenüber Andersdenkenden verbreitet.

Neu

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

(2) Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt, wenn das Mitglied

(2) in einer Partei oder Vereinigung, die Ausländer*innenfeindlichkeit, Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus und Intoleranz gegenüber Andersdenkenden verbreitet, Mitglied ist oder mitarbeitet.

Antragstellende:

Landesvorstand

Begründung:

Die Gründe für den Ausschluss von Mitgliedern im BdP ist durch die Bundessatzung in §4, Absatz 2 geregelt. Die neue oben genannte Formulierung entspricht der Formulierung in der Bundessatzung. Die Landessatzung sollte in diesem Punkt der Bundessatzung entsprechen. Zudem ergab die Formulierung zuvor in dieser Form keinen Sinn und ist grammatikalisch falsch. Deshalb beantragen wir die Anpassung der Landessatzung an die Bundessatzung.