Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Auf allen Kursveranstaltungen mit Anwesenheit von Teilnehmenden, die über den Landesverband Niedersachsen abgerechnet werden, darf grundsätzlich kein Alkohol konsumiert werden.
Antragsstellende: Anna Störmer, Stephanie Redenius
Begründung:
Die Teamenden auf Ausbildungskursen nehmen eine zentrale Rolle ein: Sie sind nicht nur für die inhaltliche Gestaltung zuständig, sondern prägen auch durch ihr Verhalten das Miteinander auf der Veranstaltung. Der Verzicht auf Alkohol ist ein klares Signal für die Verantwortung, die wir gegenüber den Teilnehmenden – vor allem minderjährigen – tragen.
Ein alkoholfreies Umfeld für Teamende gewährleistet, dass die Verantwortungstragenden jederzeit handlungsfähig sind. Situationen wie gesundheitliche Notfälle, Konflikte oder andere Herausforderungen erfordern einen klaren Kopf und schnelle Reaktionsfähigkeit. Ein Alkoholverbot minimiert das Risiko von Fehlentscheidungen und sorgt dafür, dass die Sicherheit der Teilnehmenden stets an erster Stelle steht.
In der Vergangenheit hat der Konsum von Alkohol auf Veranstaltungen teilweise zu Problemen wie gestörten Abläufen, eingeschränkter Handlungsfähigkeit von Verantwortungstragenden und Konflikten geführt. Besonders bei Ausbildungskursen, die durch ein intensives und strukturiertes Programm geprägt sind, können solche Beeinträchtigungen die Lern- und Gruppendynamik erheblich stören. Ein Verzicht auf Alkohol fördert einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der Kurse.
Ein Alkoholverbot für Teamende auf Ausbildungskursen ist eine notwendige Maßnahme, um die Qualität und Sicherheit unserer Kurse zu gewährleisten. Es stärkt die Vorbildfunktion der Verantwortungstragenden, schützt die Teilnehmenden und sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Kurse.
Es sei noch einmal ausdrückich erwähnt, dass sich dieser Antrag auf den Kurs mit Teilnehmendenbeteiligung bezieht, nicht auf Vorbereitungstreffen und Nachbereitungstreffen.
Moin, grundsätzlich Unterstütze ich den Antrag. Ich finde es wird aber nicht klar ob dieser Antrag auch für den Grundkurs Nord gilt. Der Kurs wird nicht direkt über unseren Landesverband abgerechnet, aber komplett unabhängig ist er auch nicht. Ich finde der Antrag sollte nicht für den Grundkurs gelten, da bei dem Kurs alle über 16 sind und auch der Umgang mit Alkohol ein Teil des Kurses ist. Es wird über den Kursrat (Wie ein Stammesrat, zur Übung für die TN des Stafü Stufe und als Partizipation der TN) diskutiert in wiefern der Umgang mit Alkohol geregelt werden soll, die TN setzten zusammen mit dem Team einen Rahmen dafür. Außerdem findet der Kurs mit anderen LVs statt und wir sollten das nicht vorschreiben. Wenn der Antrag ergänzt wird zu: „Auf allen Landesverbandsinternen Kursverantstaltungen…“ würde klar definiert werden, dass der Grundkurs nicht damit gemeint ist.
mit unserem Antrag wollen wir nicht Einfluss auf den Grundkurs nehmen, es geht nur um die Landesverbandskurse, bei denen aber auch die Vorkurse drunterfallen. Wir werden uns eine geeignete Formulierung überlegen, die dies verdeutlicht. Landesverbandsintern trifft es dabei nicht so gut, da wir auch immer Teilnehmende aus dem LV Bremen dabei haben.
tatsächlich ist dieses Thema im Alkoholantrag vom letzten Jahr nicht geregelt, da dort grundsätzlich der Alkoholausschank an über 16-jährige gestattet ist.
Wir als LB Ausbildung würden dieses Thema gerne einmal für Kurse festhalten, damit gerade junge Kursleitungen eine Richtlinie haben und dieses Thema nicht noch mit einem eventuell älteren Team durchdiskutieren müssen.
Danke für den Antrag.
Danke auch Hauke, ich habe beim lesen das Gleiche gedacht wie du
Was ich auch gedacht habe: (Fragen an die Antragsstellenden)
Sind die VBTs(=Vorbereitungstreffen) (und NBT) dann ausgenommen weil „keine TN anwesend“ sind?
Ist ein Raustag/Teamtag auch (aus gleichem Grund) ausgenommen, weil die TN zwar auf dem Kurs sind, aber unter Umständen nicht anwesend auf dem Kursgelände
Die Vbts und Nbts sind von diesem Antrag ausgenommen, da keine TNs anwesend sind Das steht aber auch extra nochmal am Ende der Begründung: „Es sei noch einmal ausdrückich erwähnt, dass sich dieser Antrag auf den Kurs mit Teilnehmendenbeteiligung bezieht, nicht auf Vorbereitungstreffen und Nachbereitungstreffen.“
Der Raus-/Teamtag ist in diese Regelung mit einbezogen, denn es sind zwar keine TNs auf dem Gelände anwesend, jedoch müssen Leute aus dem Team natürlich erreichbar und fahrbereit sein, falls bei den TNs unterwegs irgendwas passiert. Und gerade wenn wegen Krankheit oder Verletzung TNs doch auf dem Platz sein sollten, ist es nicht so cool wenn Alkohol getrunken wird. Außerdem geht nach den Team-/Raustagen der normale Kursbetrieb weiter, wo natürlich ein Kater oder so nicht so geil wäre