Hier findest du den Antrag 7 zur HLV25:
5.2.03_A7_Einsetzen eines Landesrats.pdf (86,3 KB)
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Das Anliegen, besseren Austausch und eine einheitliche Wahrnehmung zu generieren, ist nachvollziehbar. Ein regelmäßiges Austauschgremium ist sinnvoll, ob es jedoch als verpflichtendes, Gremium mit eigener Ordnung festgeschrieben werden muss, erscheint nicht überzeugend. Auch sollte § 10 der Landessatzung beachtet werden, um zu prüfen, ob ein solches offizielles Gremium überhaupt möglich ist.
Die Bezirkssprechenden repräsentieren den Bezirk, welcher „allein das Nachbarschaftsverhältnis (zusammenschließt)“. Ein Pflichtgremium zu erzwingen, könnte zusätzliche Belastungen schaffen. Freiwilligkeit erhöht Akzeptanz und Flexibilität. Alternativ bietet sich ein Arbeitskreis an, statt einer verpflichtenden Satzungsinstanz. Ein operativer Arbeitskreis, einberufen und strategisch geführt von den Landesbeauftragten für Stämme und Wachstum, könnte die gleichen Ziele erreichen, aber flexibler arbeiten.
Zudem muss klar definiert werden, welche Aufgaben der Landesrat übernimmt. Das konkrete Zielbild, auf das hingearbeitet werden soll, ist derzeit nicht ersichtlich. Die Intention wird unterstützt, eine operative, nicht zwingende Lösung erscheint jedoch aktuell zielführender.