Antragsteller: Paul Ritter und Franz Walzer (Bezirkssprecher Wetterau)
Die Landesversammlung möge beschließen:
Die Abrechnungsordnung wird im Kapitel „Erstattungen“ Unterkapitel „Fahrtkosten“ um folgende Sätze ergänzt:„
- Für PKW-Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse über 750 kg wird eine Pauschale von 0,06 € pro Kilometer gewährt.
- Für PKW-Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse bis zu 750 kg wird eine Pauschale von 0,03 € pro Kilometer gewährt.
Bei Fahrten, welche ohne PKW-Anhänger zurückgelegt werden können, ist dieser vom Zugfahrzeug zu trennen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Pauschalen nicht gewährt. Fahrten mit einem PKW-Anhänger sind im Fahrtenbuch, unabhängig der An- und Abreise zu markieren.“
Begründung:
Die Ergänzung regelt die Abrechnung von Materialtransporten mit einem PKW-Anhänger und sorgt für faire Bestimmungen. Es wird zwischen Anhängern mit einer maximalen Gesamtmasse über 750 kg und solchen bis zu 750 kg unterschieden, um den unterschiedlichen Kosten, Verschleiß- und Verbrauchaufwand angemessen zu berücksichtigen. Für Anhänger über 750 kg wird eine Pauschale von 0,06 € pro Kilometer gewährt. Diese Pauschale reflektiert die höheren Betriebskosten und den größeren Aufwand für den Transport mit schwereren Anhängern.
Für PKW-Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse bis zu 750 kg wird eine Pauschale von 0,03 € pro Kilometer gewährt. Diese niedrigere Pauschale trägt den geringeren Kosten, Verschleiß- und Verbrauchaufwand, der mit leichteren Anhängern verbunden ist. Die Einführung dieser Pauschalen dient als vereinfachte Abrechnungsgrundlage, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine schnelle und effiziente Abwicklung der Erstattungen zu ermöglichen.