Antrag 8 - Gegenseitige Materialnutzung

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Regelung des Antrages 6 der LDV 2022 in Verden, wird wie folgt ersetzt:
Ortsgruppen und Stämme verleihen an ihren Landesverband Zeltmaterial und Zeltzubehör (kurz: Material) unentgeltlich.
Für Schäden, welche unmittelbar durch den Verleih entstanden sind kommt der Landesverband auf, wenn die Kosten der Reparatur verhältnismäßig sind.
Über die Verhältnismäßigkeit bestimmt der Landesvorstand in Beratung mit den LB Material.
Für die Reparatur ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag einzuholen. Dieser wird nach Eingang beim Vorstand innerhalb von 14 Tagen geprüft.
Sollte der Kostenvoranschlag abgelehnt werden, werden die für die Erstellung des Kostenvoranschlags entstandenen Kosten gegen Vorlage der Rechnung vom Landesverband übernommen.
Der Landesverband verleiht an seine Ortsgruppen und Stämme ebenfalls unentgeltlich.
Ortsgruppen und Stämme treffen eigene Vereinbarungen zum Verleih untereinander.

Begründung:

Die 2022 beschlossene Regelung kann in dieser Form nicht umgesetzt werden, da sie uns die Nutzung von Fördermitteln verwehrt, weiterhin ist die gegenseitige Rechnungsstellung von Pauschalbeträgen innerhalb eines Verbands mit Vorsicht zu genießen.
Der Verschleiß von Material kann somit nicht pauschal ausgeglichen werden. Real angefallene (Reparatur-) Kosten lassen sich jedoch auch innerhalb des Verbandes in Rechnung stellen, weshalb wir diese Möglichkeit auch weiterhin haben möchten.
Für die Dauer der Reparatur kann in dringenden Fällen nach Rücksprache mit den LB Material entsprechendes Material (sofern verfügbar) aus dem Landesverband zur Verfügung gestellt werden.
Im Umkehrschluss nimmt unser Landesverband auch keine Entgelt für die Verleihe an Ortsgruppen und Stämmen. Der Landesverband verleiht Material jederzeit an Stämmen, wenn dieses Verfügbar ist.

Die Kosten für einen Verschleiß lassen sich schwer pauschalisieren, da der Verschleiß sehr stark vom Umgang mit dem Material und vom Anfangszustand des Material abhängt.
Pauschalbeträge würden indirekt zu einer Förderung führen, die nur einzelne Stämme erreicht und nicht fair im Landesverband verteilt wird. Wir halten daher eine Kombination aus Ersatz der real anfallenden Reparaturkosten (dieser Antrag) und breit gestreuter Materialförderung aller Stämme durch den Landesverband (wie Antrag 7) für erstrebenswert.

Nicht nur, dass die bestehende Regel wieder eingeführt wird, nein, sie wird auch noch verschärft. Der Bürokratieaufwand steigt wieder enorm. Das war das Hauptargument und der Wille der letzten LDV, den abzuschaffen. Und jetzt sollen wir wieder eine 180° Wende machen?
Argumentativ verstehe ich nicht, in wie fern uns das die Nutzung von Zuschussanträgen verwehren sollte? Wir dürfen uns gegenseitig Rechnungen schreiben. Und in den Jahren, in denen ich Zuschussanträge behandelt habe, ist mir kein einziges Regularium in den verschiedenen Stellen aufgefallen, das dagegen sprechen sollte.
Mit den real angefallenen Kosten sind vermutlich direkt messbare Kosten gemeint? Also sowas wie neue Ösen als Ersatzmaterial oder eine Segelmacherrechnung? Denn die real anfallenden Kosten sind für den Stamm wesentlich höher. Wie will man den Verschleiß am Jurtendach (Stoff etc.) messen? Wo fallen die erhöhten Kosten für Logistik rein? Was ist mit Fahrkosten für Ersatzbeschaffungen? Was ist mit Kosten für Verpflegung bei Reperatureinsätzen? Wenn man da die realen Kosten berechnen würde, wäre es ein riesiger Aufwand und eh eher von Schätzungen getrieben als „real auflaufende, messbare“ Kosten

Hallo Jonte,

Nicht nur, dass die bestehende Regel wieder eingeführt wird, nein, sie wird auch noch verschärft. Der Bürokratieaufwand steigt wieder enorm. Das war das Hauptargument und der Wille der letzten LDV, den abzuschaffen. Und jetzt sollen wir wieder eine 180° Wende machen?

Wenn man es verkürzt darstellen möchte, könntest du recht haben- Vielleicht war das auch dein Ziel.
Wir haben uns im letzten Jahr mit dem Thema beschäftigt und festgestellt, dass Rechnungen mit Pauschalkosten für den Verschleiß nicht über Bildungsmittel abgerechnet werden können.
Zusätzlich sehen Rechnungen über Pauschalen zwischen Organen des gleichen Vereins nicht gut aus.
Das wurde bereits bei einer vergangen Prüfung kritisiert. In dem Fall ging es um dem Bulli des LV, hier wurde der Verschleiß über eine Kilometerpauschale abgerechnet.
Daher wollen wir tatsächlich zurückrudern und die alte Regelung etwas näher - im Bezug auf Reparaturen- ausformulieren.

Wie will man den Verschleiß am Jurtendach (Stoff etc.) messen?

Wie du sagst es ,dass ist schwer zu bemessen. Und eer soll hier den Verschleiß bemessen? Da liegt auch der sprichwörtliche Hase im Pfeffer: Entweder ist die Pauschale zu niedrig oder sie zu niedrig. In meinen beiden Fällen gibt es negative Effekte.
Daher ist unser Vorschlag die Reparaturkosten zu erstatten und Stammesmaterial zu fördern (s. Antrag 7).

Wo fallen die erhöhten Kosten für Logistik rein? Was ist mit Fahrkosten für Ersatzbeschaffungen? Was ist mit Kosten für Verpflegung bei Reparatureinsätzen?

Auch hier scheint natürlich eine Pauschale eine einfache Lösung. Aber wie pauschalisiert man die Verpflegung von Reparatureinsätzen? Es ergibt sich die gleiche Frage wie oben.
Wenn ein Stamm Material selbst repariert und uns damit eine hohe Segelmacherrechnung spart, kann man sicher auch über die ein oder andere Pizza sprechen:)

Lieber Landesvorstand,

ich arbeite gerne mit euch zusammen und hätte es in diesem Fall als Antragssteller aus dem letzten Jahr auch gerne getan.
Natürlich gibt es keine Pflicht, die euch dazu zwingt bei einem Gegenantrag mit den Antragsstellern derselben Thematik zusammenzuarbeiten, ich finde es aber schon blöd. Ich finde auch falsch, dass nur in einem Satz der Begründung aufgeführt wird, dass ein beschlossener Antrag damit aufgehoben werden soll.

Ich hätte gerne mit euch geschaut wie sie die Problematik der Fördergelder umgehen lässt, ohne zur alten bürokratischen regelung zurückzukehren. Da gibt es sicher bessere Wege.

Im Thema Material und Fördergelder habe ich im letzten Jahr komischerweise enormes Wissen angehäuft, das auch in den Antrag hätte einfließen können, wenn es gewollt gewesen wäre.

Nun ist der Antrag da und wir müssen schauen, wie wir damit umgehen.

Erst meine Kritikpunkte, dann die Lösungsvorschläge:
Jede Veranstaltung soll möglichst 6 Wochen nach Ende abgerechnet sein. Dann muss der Verleiher auch innerhalb dieser 6 Wochen die Kosten für Abnutzung einpreisen und nachweisen. Das halte ich für nicht tragbar.

Es ist ein enormer zusätzlicher Aufwand für den Verleiher, den er unter Umständen nicht eingeht. Das gefährdet Aktionen, die in den letzten Jahren sowieso weniger TN-Tage generiert haben oder Teamdende der Aktion haben durch die nutzung von LV Material einen erhebnlichen Mehraufwand durchs fahren.

Lösungen
Dem Verleiher wird freigestellt, ob er die entstandnen Kosten durch Belege von externen Dienstleistern nachweist oder eigene, nachvollziehbare Berechnungen zur Abnutzung vorlegt.
Begründung:
Gem. Bundesfinanzmisnisterium liegt die Abschreibungsdauer von Zelten zwischen 6 und 8 Jahren ( Arbeits- und Bierzelte).
Das heist, dass das Finanzamt den Werverlust von Zelten grundsätzlich anerkennt. Mittels eigener Rechnungen vom Kauf der Zelte kann so also der Neuwert bestimmt werden und mit einem Dreisatz die Abnutzungshöhe. Damir kann jeder Verleiher offiziell die Kosten für Verschleiß nachweisen, ohne Zeitdruck bei der Reperatur zu haben.

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung

Pasti

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Seit 06.03.2023 liegen neue Informationen vor, nach denen Leihgebühren in einem angemessenen Rahmen möglich sind. Daher sehen wir keinen Sinn darin, den Antrag zu stellen, wir möchten lieber im Dialog eine vernünftige Regelung erarbeiten, die angemessene Leihgebühren definiert.

Daher ziehen wir den Antrag zurück, sofern kein Widerspruch aus der Versammlung besteht.

Die Versammlung hatte keinen Einspruch, somit wurde der Antrag durch die Antragstellenden zurückgezogen