Antrag 8 - Satzungsänderung § 10 Der Vorstand

Die Landesversammlung möge beschließen:

Der Landesversammlung wird es ermöglicht, einen stellvertretenden Landesschatzmeister*in zu wählen.

§ 10 Absatz 1 der Landessatzung wird um den Punkt

  • optional einemr stellvertretenden Landesschatzmeisterin.

ergänzt.

Antragstellende: Landesvorstand BdP LV Niedersachsen

Begründung:

Zunächst handelt es sich hierbei um eine Angleichung unserer Satzung an die Bundessatzung. Hier wurde mit der Bundesversammlung 2023 eine Möglichkeit für stellvertretende Landesschatzmeisterinnen geschaffen. Stellvertreterinnen erlauben ein geregeltes Vier-Augen-Prinzip für die Landesfinanzen.

Stellvertreter*innen können bei Notfällen schnell einspringen, zum Beispiel bei längerer Krankheit, unerwartetem Rücktritt oder Tod.

Zu guter letzt macht die Arbeit mehr Spaß, wenn man nicht allein ist. Die naturgemäß trockenen Themen der Landeskasse sind nicht immer motivierend. Zusammen machts mehr Spaß, und das ist ganz im Sinne der Pfadfinderei.

Synopse:

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Hinweis: Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen notwendig, da es sich um einen Satzungsänderungsantrag handelt.

Der Antrag wurde durch die Versammlung angenommen:

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