Antrag 8: Satzungsänderung: Ladungsfrist zur Landesversammlung

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Ladungsfrist zur Landesversammlung wird in §7 (3) auf 4 Wochen geändert. Die Antragsfrist wird im gleichen Absatz auf zwei Wochen geändert.

Synopse

Alt

§ 7 Landesversammlung

(3) Die Landesversammlung tritt mindestens einmal jährlich, mindestens 4 Wochen vor der Bundesversammlung zusammen. Die Ladungsfrist beträgt 3 Wochen. Sie beginnt mit der Einberufung an die örtlichen Gruppen durch Aufgabe zur Post oder Versand per E-Mail.

Anträge zur Landesversammlung müssen dem Landesvorstand spätestens 3 Wochen vor der Landesversammlung schriftlich zugehen. Alle Anträge sollten eine schriftliche Begründung enthalten. Danach eingehende Anträge werden in der nächsten Versammlung behandelt, wenn die Landesversammlung nichts anderes beschließt. Das gilt nicht für Satzungsanträge.

Neu

§ 7 Landesversammlung

(3) Die Landesversammlung tritt mindestens einmal jährlich, mindestens 4 Wochen vor der Bundesversammlung zusammen. Die Ladungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie beginnt mit der Einberufung an die örtlichen Gruppen durch Aufgabe zur Post oder Versand per E-Mail.

Anträge zur Landesversammlung müssen dem Landesvorstand spätestens 2 Wochen vor der Landesversammlung schriftlich zugehen. Alle Anträge sollten eine schriftliche Begründung enthalten. Danach eingehende Anträge werden in der nächsten Versammlung behandelt, wenn die Landesversammlung nichts anderes beschließt. Das gilt nicht für Satzungsanträge.

Antragstellende:

Landesvorstand

Begründung:

In der Bundessatzung ist in §9, Absatz 3 die Ladungsfrist für Landesversammlungen geregelt und auf 4 Wochen festgelegt. Die Landessatzung darf die Bundessatzung nur ergänzen und ihr nicht widersprechen. Deshalb ist eine Anpassung der Landessatzung an die Bundessatzung notwendig.

Zudem ist unserer Meinung nach sinnvoll, zwischen Ladung und Antragsfrist eine angemessene Zeit zu lassen, sodass alle Delegierten und Stämme auch die realistische Möglichkeit haben, eigen Anträge in die Landesversammlung einzubringen. Zwei Wochen halten wir dabei für realistisch.